Reformvorschlag zum BetrVG
50 Jahre nach der letzten Änderung soll das Betriebsverfassungsgesetz modernisiert werden.
Gesetzesvorschlag zur Reformierung des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) veröffentlicht
Digitalisierung, Internationalisierung und sozial-ökologische Transformation stellen neue Anforderungen an das Betriebsverfassungsgesetz. Zugleich zeigen zahlreiche Berichte über die Behinderung von Betriebsratsarbeit, dass die betriebliche Mitbestimmung besser geschützt werden muss gegen Übergriffe von Arbeitgeberseite. 50 Jahre nach der letzten Überarbeitung wird es also höchste Zeit, das BetrVG fit für das 21. Jahrhundert zu machen!
Um diese Ziele zu erreichen, haben verschiedene Fachleute aus den DGB-Gewerkschaften und der Hans-Böckler-Stiftung sowie Jura-Professoren von den Universitäten Göttingen und Bremen einen detaillierten Gesetzesvorschlag erarbeitet. Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann, die Zweite Vorsitzende der IG Metall, Christiane Benner, Christoph Meister, Mitglied des ver.di-Bundesvorstands, und Dr. Johanna Wenckebach, wissenschaftliche Direktorin des Hugo-Sinzheimer-Instituts (HSI) der Hans-Böckler-Stiftung und Mitautorin des Gesetzesvorschlags, stellten die Reforminitiative am heutigen Mittwoch, den 06. April 2022, auf einer Pressekonferenz vor.
Christoph Meister, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand„Immer wieder erleben wir, dass Arbeitgeber Betriebsratsarbeit behindern oder verhindern. Deshalb sind Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften und die Aufwertung der Betriebsratsbehinderung zum Offizialdelikt die richtigen Antworten auf derartiges Gebaren.“
Der Reformvorschlag setzt sechs Schwerpunkte:
- Neuregelungen, die durch bessere Mitbestimmungsrechte die Themen Umweltschutz und Gleichstellung im Betrieb sowie inklusive Entgeltgerechtigkeit voranbringen.
- Reformen, um mit mehr Mitbestimmung u. a. bei Weiterbildung und Personalplanung für sichere Beschäftigung zu sorgen in Zeiten von Digitalisierung, ökologischem Umbau der Wirtschaft und weiterer Globalisierung.
- Mitbestimmung, um Persönlichkeits- und Datenschutz am Arbeitsplatz angesichts völlig neuer digitaler Kontrollpotenziale zu gewährleisten.
- Reformen, damit betriebliche Mitbestimmung in zunehmend international und hochkomplex organisierten Unternehmen nicht faktisch ausgehebelt werden kann. Ergänzend auch eine Reform des „Tendenzschutzes“, der bislang betriebliche Mitbestimmung u.a. in kirchlichen Einrichtungen und kirchennahen Unternehmen sehr weitgehend ausschließt.
- Reformen, die Beschäftigten über spezielle Zeitkontingente und bessere Absicherung individueller Rechte zur Meinungsäußerung auch mehr individuelle Mitsprache bei der Arbeit ermöglichen. Dazu gehört auch, Gruppen wie Leiharbeiterinnen und -arbeiter oder arbeitnehmerähnliche Arbeitskräfte besser als bisher in die betriebliche Mitbestimmung einzubeziehen.
- Reformen, um Betriebsratswahlen zu erleichtern, Arbeitgeberschikanen gegen Betriebsratsgründungen wirksam einen Riegel vorzuschieben und Betriebsräte zu stärken.
Die zentralen Neuregelungen im Gesetzesvorschlag sowie weitere Informationen zum Thema liefert die Hans-Böckler-Stiftung:
- Eine Betriebsverfassung für das 21. Jahrhundert – Fachleute legen Gesetzesvorschlag vor
Pressemitteilung der Hans-Böckler-Stiftung, 06. April 2022 - Fortschritt für wen? Transformation fair & demokratisch mitbestimmen
Einladung zum Symposium am 07. April 2022 anlässlich 50 Jahre Betriebsverfassungsgesetz von 1972 (PDF, 561 kB) - Betriebliche Mitbestimmung für das 21. Jahrhundert
Gesetzentwurf für ein modernes Betriebsverfassungsgesetz (PDF, 1.2 MB)
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