Abführung von Aufsichtsratsvergütungen
Abführungsrechner, Infos und Formulare für Mitglieder von Aufsichts- und Verwaltungsräten.
Mit unten folgendem Online-Abführungsrechner lassen sich die abzuführenden Anteile an die Hans-Böckler-Stiftung (HBS) und die ver.di GewerkschaftsPolitische Bildung gemeinnützige GmbH (ver.di GPB) aus den erhaltenden Vergütungen in Aufsichts- und Verwaltungsräten sowie vergleichbaren Gremien berechnen.
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Bankverbindungen HBS und GPB
Die Bankverbindungen der beiden Fördereinrichtungen lauten wie folgt:
- Hans-Böckler-Stiftung: Stadtsparkasse Düsseldorf, IBAN: DE89 3005 0110 1007 4634 07, BIC: DUSSDEDDXXX
- ver.di-GPB: Hamburger Sparkasse (Haspa), IBAN: DE18 2005 0550 1241 1214 98, BIC: HASPDEHHXXX
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Infos zum Thema von der HBS und GPB
Infos zum Thema von der Hans-Böckler-Stiftung (HBS) und ver.di-Gewerkschaftspolitische Bildung (GPB):
- Der HBS-Steuerleitfaden für den Aufsichtsrat informiert über die Abführungsregelung des DGB und damit zusammenhängende steuerrechtliche Fragestellungen für Aufsichtsrats- oder ähnliche Mandate in der Mitbestimmung.
- HBS-Förderer werden: Den HBS-Fördererbogen bitte ausgefüllt an die Hans-Böckler-Stiftung senden (Adresse siehe Formular).
- Haftungsrisiken "Fonds für Aufsichtsräte": HBS-Formular zur Vorbehaltserklärung (PDF) bzw. ver.di-GPB-Formular zur Vorbehaltserklärung.
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Dokumente im Mitgliedernetz
Weitere Dokumente zur Abführung von Zahlungen aus Aufsichtsratsmandaten gibt es nach Login im ver.di-Mitgliedernetz:
- Erklärung zur Abführung von Vergütungen in Mitbestimmungsgremien als Arbeitnehmervertretung in einem Aufsichtsrat, Verwaltungsrat oder sonstigen Gremium
- Einverständniserklärung zur Veröffentlichung bei korrekter Abführung aus einem Aufsichtsrat, Verwaltungsrat oder sonstigen Gremium
- Richtlinie zur Abführungsverpflichtung von Aufsichtsratsmitgliedern
- Persönlicher Meldebogen
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