Der Gewerkschaftsrat ist das höchste Organ zwischen den alle vier Jahre tagenden Bundeskongressen. Er bestimmt die Ziele der Organisation und kontrolliert die Arbeit des Bundesvorstands. Ihm gehören Vertreter/innen der Landesbezirke und der Fachbereiche zu gleichen Teilen an. Zusätzlich sind hier die Frauen, die jungen Erwachsenen, Senior/innen und anderen Personengruppen in ver.di repräsentiert. Alle Mitglieder des Gewerkschaftsrats arbeiten ehrenamtlich.