Der Gewerkschaftsrat ist das höchste Organ zwischen den alle vier Jahre tagenden Bundeskongressen. Er bestimmt die Ziele der Organisation und kontrolliert die Arbeit des Bundesvorstands. Ihm gehören Vertreter/innen der Landesbezirke und der Fachbereiche zu gleichen Teilen an. Zusätzlich sind hier die Frauen, die jungen Erwachsenen, Senior/innen und anderen Personengruppen in ver.di repräsentiert. Alle Mitglieder des Gewerkschaftsrats arbeiten ehrenamtlich.
beschlossen vom Gewerkschaftsrat am 18. März 2010
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Zuletzt geändert durch den 6. Ordentlichen Bundeskongress 2023 vom 17. - 22. September 2023 in Berlin.
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Nach § 48 Abs. 5 der Satzung (Organisation der Fachbereiche) ist der Fusionsbeschluss des Gewerkschaftsrates bis zu dem auf den Fusionsstichtag folgenden Bundeskongress Bestandteil der Satzung.
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Der ver.di-Bundesvorstand besteht aus dem*der Vorsitzenden, den Leiter*innen der Fachbereiche und bis zu fünf weiteren Mitgliedern. Die genaue Zahl der weiteren Mitglieder wird vom ver.di-Bundeskongress auf Vorschlag des Gewerkschaftsrats bestimmt. Ein Vorstandsmitglied kann mehr als einen Fachbereich im Bundesvorstand vertreten. Bis zu vier Vorstandsmitglieder können zugleich als stellvertretende Vorsitzende gewählt werden, derzeit gibt es zwei stellvertretende Vorsitzende.
Der ver.di-Bundesvorstand führt die Geschäfte der Organisation, vertritt sie nach außen und leitet die Berliner Bundesverwaltung. Deren Mitarbeiter*innen unterstützen die Arbeit aller ver.di-Gliederungen und nehmen zentrale Funktionen wie Kooperation mit anderen Organisationen, Pflege internationaler Kontakte, Entwicklung politischer Analysen und Strategien oder Marketing und Kommunikation wahr.