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  • Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL)

    Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) ist der 1949 gegründete Arbeitgeberverband des öffentlichen Dienstes, der bei Tarifverhandlungen mit den Dienstleistungsgewerkschaften die Arbeitgeberseite der Länder mit Ausnahme Hessens (ausgetreten 2004) …
  • Dritter Weg

    ist die Arbeitsrechtssetzung durch Arbeitsrechtliche Kommissionen (ARK), die paritätisch besetzt sind. Im Falle einer Nichteinigung ist eine Schlichtung bindend.
  • Mindestlohn

    Tarifverträge definieren den Mindestlohn für die tarifgebundenen Beschäftigten. Einen gesetzlichen Mindestlohn gibt es noch nicht.
  • Vergaberecht

    Einhalten von vorgeschriebenen Tarifbestimmungen. Bei Vergabe öffentlicher Aufträge sehen einzelne Länderbestimmungen eine Tariftreueklausel vor, um Aushöhlung der Tarifstandards zu verhindern.
  • Erster Weg

    bezeichnet die einseitige Festlegung des Arbeitsrechts durch den kirchlichen Arbeitgeber und wurde noch in der 1970er Jahren praktiziert.
  • Koalitionsfreiheit

    ist im Grundgesetz verankert. Artikel 9 (3): Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet [...]
  • VKA

    Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, Zusammenschluss der Kommunalen Arbeitgeberverbände (KAVen) auf Bundesebene.
  • Pilotabschluss

    Wegweisender Tarifabschluss, der auch für andere Tarifbereiche eine Richtschnur bildet.
  • EBR

    Europäische Betriebsräte (EBR) sind gewählte Arbeitnehmervertretungen in Unternehmen, die grenzüberschreitend in Ländern der Europäischen Union tätig sind.
  • Leiharbeit

    im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregeltes Arbeitsverhältnis. Die DGB-Gewerkschaften haben vor wenigen Jahren mit dem Abschluss von Tarifverträgen in diesem Bereich begonnen.

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