ist die Arbeitsrechtssetzung durch Arbeitsrechtliche Kommissionen (ARK), die paritätisch besetzt sind. Im Falle einer Nichteinigung ist eine Schlichtung bindend.
im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregeltes Arbeitsverhältnis. Die DGB-Gewerkschaften haben vor wenigen Jahren mit dem Abschluss von Tarifverträgen in diesem Bereich begonnen.
Enthält Bestimmungen über Arbeitsbedingungen (z.B. Arbeitszeit, Urlaub, Zuschläge), die nicht im Lohn- oder Gehaltstarifvertrag bzw. Rahmentarifvertrag enthalten sind.
bedeutet, dass in Deutschland Arbeitgeber und Arbeitnehmer/innen die Bestimmungen zu Urlaub, Gehalt, Arbeitszeiten und vielen weiteren Arbeitsbedingungen selbstständig aushandeln. Die Politik hält sich heraus.