Nach dem Arbeitszeitgesetz beträgt die gesetzlich zulässige Arbeitszeit 48 Stunden pro Woche. Deutlich niedriger ist die tariflich festgelegte Arbeitszeit.
ist die Arbeitsrechtssetzung durch Arbeitsrechtliche Kommissionen (ARK), die paritätisch besetzt sind. Im Falle einer Nichteinigung ist eine Schlichtung bindend.