ist im Grundgesetz verankert. Artikel 9 (3): Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet [...]
Enthält Bestimmungen über Arbeitsbedingungen (z.B. Arbeitszeit, Urlaub, Zuschläge), die nicht im Lohn- oder Gehaltstarifvertrag bzw. Rahmentarifvertrag enthalten sind.
bedeutet, dass in Deutschland Arbeitgeber und Arbeitnehmer/innen die Bestimmungen zu Urlaub, Gehalt, Arbeitszeiten und vielen weiteren Arbeitsbedingungen selbstständig aushandeln. Die Politik hält sich heraus.
Rückzug von Unternehmen aus der Tarifbindung, etwa durch Verlassen des Arbeitgberverbandes oder durch Wechsel in eine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung.
Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) ist der 1949 gegründete Arbeitgeberverband des öffentlichen Dienstes, der bei Tarifverhandlungen mit den Dienstleistungsgewerkschaften die Arbeitgeberseite der Länder mit Ausnahme Hessens (ausgetreten 2004) …
Gewerkschaftliches Gremium, das über Tarifforderungen und -abschlüsse entscheidet; in der Regel besetzt mit betrieblichen Interessenvertreter/innen aus dem Geltungsbereich des jeweiligen Tarifvertrags.
Einhalten von vereinbarten Tarifbestimmungen. Bei Vergabe öffentlicher Aufträge sehen einzelne Länderbestimmungen eine Tariftreueklausel vor, um die Aushöhlung der Tarifstandards zu verhindern.