ist die Arbeitsrechtssetzung durch Arbeitsrechtliche Kommissionen (ARK), die paritätisch besetzt sind. Im Falle einer Nichteinigung ist eine Schlichtung bindend.
Flächentarifverträge stellen sicher, dass in den verschiedenen Betrieben einer Branche und eines Tarifgebietes gleiche Mindestarbeitsbedingungen gelten. Wettbewerbsvorteile durch Lohndumping sollen ausgeschlossen werden.
nach höchstrichterlicher Rechtsprechung mit einem Tarifvertrag verbundene Pflicht, während seiner Laufzeit Streiks und sonstige Arbeitskampfmaßnahmen zu unterlassen.
Spartentarifvertrag für Nahverkehrsbetriebe, jeweils abgeschlossen zwischen dem ver.di-Landesbezirk und dem Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) auf Landesebene.