Mit dem AGG (Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz), oft auch „Antidiskriminierungsgesetz“ genannt, setzt die Bundesrepublik Deutschland vier EU-Richtlinien in nationales Recht um – darunter die „Antirassismus-Richtlinie“ und die „Gender-Richtlinie“.
Alle BürgerInnen der Europäischen Union haben das Recht, in einem anderen EU-Staat eine Beschäftigung aufzunehmen – unter den gleichen Voraussetzungen wie die Bürgerinnen und Bürger des jeweiligen Staates.
Nach dem Arbeitszeitgesetz beträgt die gesetzlich zulässige Arbeitszeit 48 Stunden pro Woche. Deutlich niedriger ist die tariflich festgelegte Arbeitszeit.
im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregeltes Arbeitsverhältnis. Die DGB-Gewerkschaften haben vor wenigen Jahren mit dem Abschluss von Tarifverträgen in diesem Bereich begonnen.