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  • AGG

    Mit dem AGG (Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz), oft auch „Antidiskriminierungsgesetz“ genannt, setzt die Bundesrepublik Deutschland vier EU-Richtlinien in nationales Recht um – darunter die „Antirassismus-Richtlinie“ und die „Gender-Richtlinie“.
  • Arbeitnehmerfreizügigkeit

    Alle BürgerInnen der Europäischen Union haben das Recht, in einem anderen EU-Staat eine Beschäftigung aufzunehmen – unter den gleichen Voraussetzungen wie die Bürgerinnen und Bürger des jeweiligen Staates.
  • Arbeitsschutz

    Alle Maßnahmen, die Leben und Gesundheit von Beschäftigten am Arbeitsplatz schützen und erhalten sollen.
  • Arbeitszeit

    Nach dem Arbeitszeitgesetz beträgt die gesetzlich zulässige Arbeitszeit 48 Stunden pro Woche. Deutlich niedriger ist die tariflich festgelegte Arbeitszeit.
  • Betriebsrat (BR)

    Interessenvertretung der ArbeitnehmerInnen in Betrieben der Privatwirtschaft mit in der Regel mindestens fünf Arbeitnehmern.
  • Betriebsratswahl

    In Deutschland werden in Unternehmen mit mindestens fünf Beschäftigten Betriebsräte als Arbeitnehmervertretung gewählt. Betriebsratswahlen finden in der Regel alle vier Jahre von März bis Mai statt.
  • Daseinsvorsorge

    Elementare Leistungen, Dienstleistungen und Infrastruktur, die der Staat oder ein öffentlich-rechtlicher Träger allen BürgerInnen als „Grundversorgung“ zur Verfügung stellt. In der Regel zählen dazu mindestens: Ver- und Entsorgung mit Strom, Wasser und …
  • Dritter Weg

    ist die Arbeitsrechtssetzung durch Arbeitsrechtliche Kommissionen (ARK), die paritätisch besetzt sind. Im Falle einer Nichteinigung ist eine Schlichtung bindend.
  • Duales Ausbildungssystem

    Zusammenarbeit von Berufsschule und Betrieb; dabei soll die Berufsschule die betriebliche Ausbildung ergänzen.
  • EBR

    Europäische Betriebsräte (EBR) sind gewählte Arbeitnehmervertretungen in Unternehmen, die grenzüberschreitend in Ländern der Europäischen Union tätig sind.

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