Mit dem AGG (Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz), oft auch „Antidiskriminierungsgesetz“ genannt, setzt die Bundesrepublik Deutschland vier EU-Richtlinien in nationales Recht um – darunter die „Antirassismus-Richtlinie“ und die „Gender-Richtlinie“.
Alle BürgerInnen der Europäischen Union haben das Recht, in einem anderen EU-Staat eine Beschäftigung aufzunehmen – unter den gleichen Voraussetzungen wie die Bürgerinnen und Bürger des jeweiligen Staates.
Nach dem Arbeitszeitgesetz beträgt die gesetzlich zulässige Arbeitszeit 48 Stunden pro Woche. Deutlich niedriger ist die tariflich festgelegte Arbeitszeit.
In Deutschland werden in Unternehmen mit mindestens fünf Beschäftigten Betriebsräte als Arbeitnehmervertretung gewählt. Betriebsratswahlen finden in der Regel alle vier Jahre von März bis Mai statt.
Elementare Leistungen, Dienstleistungen und Infrastruktur, die der Staat oder ein öffentlich-rechtlicher Träger allen BürgerInnen als „Grundversorgung“ zur Verfügung stellt. In der Regel zählen dazu mindestens: Ver- und Entsorgung mit Strom, Wasser und …
ist die Arbeitsrechtssetzung durch Arbeitsrechtliche Kommissionen (ARK), die paritätisch besetzt sind. Im Falle einer Nichteinigung ist eine Schlichtung bindend.
Europäische Betriebsräte (EBR) sind gewählte Arbeitnehmervertretungen in Unternehmen, die grenzüberschreitend in Ländern der Europäischen Union tätig sind.