Am 27. Januar gedenken die Menschen weltweit der Opfer des Nationalsozialismus. Am 27. Januar 1945 hatten Soldaten der Roten Armee die Überlebenden des Konzentration- und Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau befreit. Bundespräsident Roman Herzog bestimmte diesen Tag 1996 zum Gedenktag an die Opfer des grausamen Regimes. 2005 erklärte die Generalversammlung der Vereinten Nationen den 27. Januar zum Internationalen Holocaustgedenktag.
Juden, Christen, Sinti und Roma, Menschen mit Behinderung, Homosexuelle, politisch Andersdenkende sowie Männer und Frauen des Widerstandes, Wissenschaftler, Künstler, Journalisten, Kriegsgefangene und Deserteure, Greise und Kinder an der Front, Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter: Millionen Menschen wurden unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft entrechtet, verfolgt, gequält und ermordet.
Bundespräsident Roman Herzog sagte dazu in seiner Proklamation des Gedenktages am 3. Januar 1986:
"Die Erinnerung darf nicht enden; sie muss auch künftige Generationen zur Wachsamkeit mahnen. Es ist deshalb wichtig, nun eine Form des Erinnerns zu finden, die in die Zukunft wirkt. Sie soll Trauer über Leid und Verlust ausdrücken, dem Gedenken an die Opfer gewidmet sein und jeder Gefahr der Wiederholung entgegenwirken."
Am 1. November 2005 erklärte die Generalversammlung der Vereinten Nationen den 27. Januar in einer Resolution offiziell zum internationalen Holocaustgedenktag.
Die deutschen Gewerkschaften haben sich seit 1987 an Veranstaltungen, Kundgebungen und Demonstrationen am 27. Januar zum Gedenken an die Opfer des Faschismus beteiligt.
Im Mittelpunkt der Gedenkveranstaltung am 27. Januar 2003 in der Gedenkstätte Sachsenhausen standen Gewerkschafter, die im KZ Oranienburg oder im KZ Sachsenhausen inhaftiert waren. DGB-Vorsitzender Michael Sommer, Dr. Herbert Knoblich, Präsident des Landtages Brandenburg, und Michel Friedman, Vizepräsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, erinnerten an die Opfer der Nazis und warnten vor rechtsradikalen Tendenzen im Deutschland von heute.