Der 17. Juni war viele Jahrzehnte als "Tag der deutschen Einheit" in der Bundesrepublik Deutschland ein gesetzlicher Feiertag. Einvernehmlich hatte dies der Deutsche Bundestag beschlossen. Doch die Erinnerung an den Volksaufstand verblasste zusehends. Ein neues historisches Ereignis - die Freiheitsbewegung 1989 in der DDR und die deutsche Einheit 1990 - verdrängte ihn schließlich von der Feiertagsagenda.
Zum 50sten Jahrestag 2003 hat sich das Blatt gewendet. Der 17. Juni 1953 wird nun ohne politische Scheuklappen gesehen und erhält den historischen Stellenwert, der ihm gebührt: als große, revolutionäre Freiheitsbewegung. So bezeichnet ihn der Historiker und Zeitzeuge Prof. Wolfgang Leonhard in einem mit ver.di geführten Interview. Und Dr. Manfred Scharrer betont, dass sich 1989 der Kreis schloss, den die Aufständischen am 17. Juni 1953 geöffnet hatten.