Am 22. November 2000 hatten die geschäftsführenden Vorstände der ver.di-Gründungsgewerkschaften - der DAG, DPG, HBV, IG Medien und ÖTV - sowie der Vorstand der Gründungsorganisation ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e. V. den Entwurf des Vertrages über die Verschmelzung zur ver.di aufgestellt.
Die Entscheidung über die Verschmelzung lag nun bei den Delegierten der außerordentlichen Gewerkschaftstage und -kongresse im März 2001.
Eine Grundlage zur Vorbereitung ihrer Entscheidung war der Verschmelzungsbericht der Vorstände der Gründungsgewerkschaften und der Gründungsorganisation ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e. V. (Go-ver.di) vom November 2000, der neben dem Vertragsentwurf u. a. umfassende Informationen über die Gründungsgewerkschaften enthielt. Die Inhalte werden nachfolgend gekürzt wiedergegeben.
Die Ursprünge gewerkschaftlicher Organisation im Bereich des Post- und Fernmeldewesens reichen bis in das Jahr 1890 zurück. Zu dieser Zeit wurde der "Verband Deutscher Postassistenten" gegründet. In der Zeit der Monarchie und der Weimarer Republik waren die deutschen Gewerkschaften durch tiefe politische und weltanschauliche Gräben getrennt. Am 2. Mai 1933 stürmten SA und SS die Gewerkschaftshäuser, und die freien Gewerkschaften wurden zerschlagen.
Am 29. und 30. Juni 1949 gründeten 139 Delegierte in Stuttgart-Bad Cannstatt die Deutsche Postgewerkschaft mit 140 000 Mitgliedern. Neben der Idee der Einheitsgewerkschaft engagierten sie sich für das Organisationsprinzip: Ein Betrieb - eine Gewerkschaft. Die DPG wurde Mitglied im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), der im Oktober 1949 von 487 Delegierten aus 16 Gewerkschaften mit fünf Mio. Mitgliedern gegründet wurde. Ehrenamtlichkeit hatte einen sehr hohen Stellenwert.
Gegen den Widerstand der DPG verabschiedete der Bundestag 1989 das Poststrukturgesetz (Postreform I). Damit wurde die Deutsche Bundespost in drei Teile aufgeteilt. Die Protestaktionen und die Argumente blieben nicht ohne Wirkung. Die Bundesregierung musste deutliche Zugeständnisse machen. Im Juni 1994 verabschiedete der Deutsche Bundestag die sogenannte Postreform II. Damit war der Rückzug des Staates aus seiner Verantwortung für die Postunternehmen und ihre Infrastruktur beschlossen. Die DPG konnte wenigstens bisherige soziale Besitzstände sichern und Tarifverträge rechtssicher überleiten.
Nach dem Fall der Mauer gründete sich in der DDR im März 1990 die DPG-Ost. Im November wurde eine einheitliche DPG im vereinigten Deutschland geschaffen. Rund 100 000 Beschäftigte der Post in der ehemaligen DDR wurden Mitglieder in der DPG. Es folgte die vollständige Angleichung der Arbeitsbedingungen und vor allem auch der Einkommen an das Westniveau.
Die DPG organisierte die meisten Beamtinnen und Beamten in den DGB-Gewerkschaften. Sie verabschiedete 1987 einen Frauenförderplan und nahm 1997 die Frauenquote in ihre Satzung auf. Die DPG-Jugend war in der Friedenspolitik und im Kampf gegen Rechtsradikalismus und Fremdenfeindlichkeit engagiert.
Durch die Verschiebung herkömmlicher Branchengrenzen entstanden organisatorische Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen den Gewerkschaften. Kooperationsverträge wurden ursprünglich mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes, vor allem mit der ÖTV, später mit der IG Metall und der IG Medien abgeschlossen. Verschiedene Studien zur Beschäftigungs- und Unternehmensentwicklung im Organisationsbereich der DPG waren Anlass, 1997 zunächst einen Verbundvertrag mit der HBV und der IG Medien abzuschließen und damit eine intensivere Zusammenarbeit anzustreben. 1998 folgte dann eine Vereinbarung mit den Gewerkschaften DAG, GEW, HBV, ÖTV und IG Medien über eine politische Plattform zur Neustrukturierung der gewerkschaftlichen Organisation. Dieses Reformprojekt war die Basis für die Schaffung von ver.di als neuer Dienstleistungsgewerkschaft.
Die DPG war Mitglied der UNI (Union Network International), die größte internationale Gewerkschaftsvereinigung mit 15 Mio. Mitgliedern in 140 Ländern und 800 Gewerkschaften.
Die DPG ist zuständig für Beschäftigte einschließlich arbeitnehmerähnlicher Personen in Betrieben, Unternehmen und Konzernen der Telekommunikation, der Postdienste und der Postbank sowie in deren Hilfs- und Nebenbetrieben einschließlich rechtlich angegliederter bzw. selbständiger, jedoch wirtschaftlich-organisatorisch zugeordneter Dienstleistungsbetriebe. Sie ist darüber hinaus zuständig für Beschäftigte in Institutionen, Behörden und Einrichtungen der Regulierung der Postdienste und der Telekommunikation.
Die Beschäftigten der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation, der gesetzlichen und betrieblichen Sozial- und Selbsthilfeeinrichtungen sowie der betriebseigenen Kantinen der vorstehend genannten Unternehmen und Einrichtungen sowie der Postbaugenossenschaften gehören ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich der DPG.
Beschäftigte einschließlich arbeitnehmerähnlicher Personen in Betrieben, Unternehmen, Konzernen und deren Einrichtungen, deren hauptsächliche Betätigung sich auf Bereiche erstreckt, die herkömmlich zu den Aufgaben der ehemaligen Deutschen Bundespost und deren Teilunternehmen gehören oder gehörten, fallen ebenfalls in die Zuständigkeit der DPG. Auszubildende und Studierende, die sich auf eine spätere Beschäftigung in einem der vorgenannten Bereiche vorbereiten, sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger, die während ihrer aktiven Beschäftigung Mitglieder der DPG geworden sind, sowie Hinterbliebene von verstorbenen DPGMitgliedern werden ebenfalls von der DPG organisiert. Schließlich gehören auch die Beschäftigten der DPG und deren Einrichtungen zum Organisationsbereich.
Es ist Aufgabe der DPG, die Beschäftigten ihres Organisationsbereiches zusammenzuschließen und ihre Interessen in gesellschaftlichen, ökologischen, beruflichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Angelegenheiten im nationalen und internationalen Bereich zu vertreten.
Die DPG bekennt sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Ihr Ziel ist es, diese verfassungsmäßige Ordnung und den sozialen Rechtsstaat zu sichern und auszubauen, Chancengleichheit in der Gesellschaft herzustellen sowie für eine weitere Demokratisierung von Gesellschaft, Staat, Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung einzutreten.
Die DPG ist unabhängig von Regierungen, Unternehmen, öffentlichen Verwaltungen, Religionsgemeinschaften und Parteien. Ihre Mitglieder sind zur gegenseitigen Achtung ihrer politischen, weltanschaulichen und religiösen Überzeugungen verpflichtet.
Die DPG fördert und unterstützt das Selbstbestimmungsrecht der Völker, sie tritt für die Stärkung der internationalen freien Gewerkschaftsbewegung ein und bekennt sich zur internationalen Zusammenarbeit der Gewerkschaften. Völkerverständigung und gleichberechtigte internationale Zusammenarbeit aller Staaten sind unabdingbare Voraussetzungen für den Erhalt des Friedens.
Im Rahmen ihrer Ziele und Grundsätze hat die DPG insbesondere folgende Aufgaben:
Sicherung, Ausbau und Verteidigung des freiheitlich demokratischen Rechtsstaates auf sozialer Grundlage, der Grundrechte und der Existenzunabhängigkeit und Rechte der Gewerkschaften,
Eintreten für die weitere Demokratisierung von Gesellschaft, Staat, Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung und Verwirklichung des Mitbestimmungsrechts,
Herstellen der Chancengleichheit und Beseitigen von nicht gerechtfertigten Unterscheidungen in Beruf und Gesellschaft,
Förderung der Gleichstellung der Frau in Gesellschaft und Beruf sowie Beseitigung von bestehenden Benachteiligungen,
Unterstützung von Maßnahmen zur gesellschaftlichen Integration von Minderheiten,
Vertretung der Mitgliederinteressen im nationalen und internationalen Bereich mit dem Ziel, die gesellschaftliche, ökologische, berufliche, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Situation zu verbessern und die Ergebnisse rechtlich abzusichern,
Schaffen des Rechts auf Arbeit und Ausbildung sowie sozialer Arbeitsbedingungen,
Sicherung der Arbeitsplätze und Schutz der Arbeitskraft unter besonderer Berücksichtigung der leistungsgeminderten Jugendlichen, Frauen und älteren Arbeitnehmer/innen,
Erhalten und Festigung des Beschäftigungsverhältnisses auf Lebenszeit durch ein einheitliches Personalrecht,
Vertretung von Mitgliedern zur Wahrung individueller Rechte aus ihrem Beschäftigungsverhältnis,
Fördern von Einrichtungen und Durchführung von Veranstaltungen der gesellschaftlichen, gewerkschaftlichen und beruflichen Schulung und Bildung; hierbei ist insbesondere Gewicht auf die Jugendbildungsarbeit zu legen,
Bereitstellen und Gewähren von Dienstleistungen an die Mitglieder im Rahmen der allgemeinen gewerkschaftlichen Betätigung.
Zur Durchführung ihrer Aufgaben bedient sich die DPG aller geeigneten gewerkschaftlichen Maßnahmen und Kampfmittel. Hierzu gehört ggf. auch die Ausübung des Widerstandsrechts gem. Artikel 20 Abs. 4 GG.
Die DPG gewährt ihren Mitgliedern unter den in den §§ 14 bis 19 ihrer Satzung festgelegten Voraussetzungen auf Antrag folgende Leistungen:
Bereitstellen und Gewähren von Dienstleistungen an die Mitglieder im Rahmen der Gemaßregeltenunterstützung,
Unterstützung bei Haft wegen gewerkschaftlicher Betätigung,
Unterstützung bei Arbeitseinstellungen,
Unterstützung bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit, sofern keine anderen Leistungen gewährt werden,
Zuschuss zur Grabpflege,
Freizeitunfallversicherung,
Rechtsschutz insbesondere in arbeits-, beamten- und sozialrechtlichen Angelegenheiten,
Beratung in Lohnsteuerangelegenheiten.
Die DPG finanziert sich aus den Beiträgen ihrer Mitglieder. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach der jeweils gültigen Satzung. Der monatliche Beitrag beträgt für die Beschäftigten 0,8 Prozent ihres Bruttoeinkommens, für Rentner/innen, Ruhestandsbeamte/innen sowie Bezieher/innen von Vorruhestandseinkünften 0,7 Prozent ihrer Rente, Versorgung oder Einkünfte sowie für Auszubildende und Studierende an Fachhochschulen etc. 0,5 Prozent ihrer Vergütungen bzw. Unterhaltsleistungen.
Im Jahr 1999 wurden insgesamt 150 186 TDM an Beitragseinnahmen erreicht. Die Mitgliederzahl am 31. Dezember 1999 betrug 457 168. Der Durchschnittsbeitrag aller Mitglieder lag zum 31. Dezember 1999 bei den aktiven Mitgliedern bei 28,39 Mark und bei den in Ruhestand bzw. in Rente befindlichen Mitgliedern bei 24,84 Mark pro Monat.
Die Beitragseinnahmen werden ausschließlich zu den satzungsgemäßen Zwecken der Vertretung der wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und beruflichen Interessen der DPG-Mitglieder verwandt.
Gemäß der Satzung wird für das Kalenderjahr jeweils für die einzelnen Einheiten, d. h. für den Hauptvorstand, für die einzelnen Bezirksvorstände sowie für alle anderen in der Satzung dafür vorgesehenen Untergliederungen eigenständig durch die jeweiligen Vorstände ein Haushaltsvoranschlag erstellt. Dieser wird durch die jeweils zuständigen Gremien genehmigt. Mit der Genehmigung wird über die Verwendung der vorhandenen Mittel und deren Finanzierung entschieden. Nach der Satzung stehen dem Hauptvorstand 67 Prozent und den Bezirken sowie den weiteren Untergliederungen 33 Prozent der gesamten Beitragseinnahmen für deren Arbeit zur Verfügung.
Neben der in der Satzung vorgeschriebenen Verwendung - wie Zuführung zu den Solidaritätsfonds und Kampffonds, Zahlungen des Zuschusses zur Grabpflege, Prämienzahlung für die Freizeitunfallversicherung, Kosten des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes sowie der Mitgliederzeitschrift - werden aus dem Anteil des Hauptvorstandes zudem Personalkosten, Bildungskosten, Werbe- und Informationskosten, Reisekosten für Dienstreisen, Tagungen und Sitzungen, Verwaltungskosten und Beiträge für den DGB und die internationale Gewerkschaftsorganisation (UNI) bezahlt. Anteile an dem Beitragsvolumen des Hauptvorstandes haben die Personalkosten mit ca. 43 Prozent, die Beiträge an die Bezirke und die weiteren Untergliederungen und Satzungsleistungen mit ca. 38 Prozent, Werbung und Projekte ca. drei Prozent, Reisekosten und Tagungen ca. sechs Prozent, Druckerzeugnisse ca. zwei Prozent, Zuschüsse an DPG-Bezirke und Einrichtungen der DPG ca. fünf Prozent sowie Verwaltungskosten mit ca. drei Prozent.
Die Verwaltung der Vermögenswerte, insbesondere der Immobilien, erfolgt durch eine eigene Vermögens- und Treuhandverwaltung der DPG in der Rechtsform einer GmbH (VTV GmbH). Die Gesellschafter bzw. Gesellschafterinnen bestimmt der Hauptvorstand der DPG. Das vorgeschriebene Stammkapital wird durch den Hauptvorstand aus Mitteln der DPG zur Verfügung gestellt. Weder den Gesellschafterinnen und Gesellschaftern noch ihren Erben stehen an diesen Einlagen Eigentumsrechte zu. Eine Gewinnverteilung an die Gesellschafterinnen und Gesellschafter ist ausgeschlossen.
Die DPG beschäftigt in den Bezirken (Stand: 31. Dezember 1999) 27 Wahlangestellte, 167 Gewerkschaftssekretärinnen und -sekretäre beim Hauptvorstand und bei den Bezirksvorständen und 318 sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten werden grundsätzlich durch Gesamtzusagen geregelt, die vom Hauptvorstand der DPG beschlossen werden. In Angelegenheiten, die die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten (mit Ausnahme der Wahlangestellten) betreffen, haben die Betriebsräte ein Mitbestimmungsrecht.
Die DPG hatte am 31. Dezember 1999 457 168 Mitglieder. Von den zwölf Mitgliedsgewerkschaften des DGB nimmt sie hinsichtlich der Mitgliederzahl den sechsten Platz ein.
Insgesamt waren bei der DPG 79 890 Angestellte (ca. 17 Prozent), 155 526 Arbeiter/innen (ca. 34 Prozent) und 210 248, Beamte/innen (ca. 46 Prozent) und 11 504 sonstige Mitglieder (ca. 3 Prozent, davon u. a. Auszubildende: 8364, Student/innen: 415) organisiert. Die Gruppe der Versorgungsempfänger/innen und Rentner/ innen umfaßte 131 357 Mitglieder, die Gruppe der Jugendlichen (vollendetes 25. Lebensjahr) 21 568 Mitglieder. Von den 325 811 beschäftigten Mitgliedern arbeiteten 297 301 in Vollzeit und 28 510 in Teilzeit.
Teilt man die Mitglieder nach Bereichen auf, so waren im Bereich Postdienste am 31. Dezember 1999 285 675 Mitglieder organisiert. Der Bereich Telekommunikation zählte 159 018 Mitglieder. Der Bereich Finanzdienstleistungen hatte 11 199 Mitglieder; in sonstigen Bereichen waren 1296 Mitglieder organisiert.
196.421 Mitglieder sind Frauen (ca. 43 Prozent) und 260 747 sind Männer (ca. 57 Prozent).
Zu Beginn des Jahres 2000 hatte die DPG neben der Hauptverwaltung 16 Bezirke mit Bezirksverwaltungen und Geschäftsstellen sowie 1171 Betriebsverwaltungen, Betriebsgruppen und Regionalverwaltungen. Seit Bestehen der DPG gibt es eine gewerkschaftseigene Fachschule. Sie ist die größte branchenbezogene Einrichtung der freiwilligen beruflichen Weiterbildung. Die Fachschule führt örtliche Lehrgänge und vor allem Fernlehrgänge durch. Jährlich nehmen ca. 20 000 Mitglieder das Angebot der Fachschule wahr.
Den Mitgliedern steht ein dicht geknüpftes Netz von ungefähr 30 000 Vertrauensleuten zur Verfügung. Die Vertrauensleute sind die Multiplikatorinnen und Multiplikatoren der DPG sind wichtig für die innere Meinungs- und Willensbildung.
Vorsitzende der DPG
1949 - 1971 Carl Stenger
1971 - 1982 Ernst Breit
1982 - 2001 Kurt van Haaren