Industriegewerkschaft Medien - Druck und Papier, Publizistik und Kunst (IG Medien)

12.11.2012
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Am 22. November 2000 hatten die geschäftsführenden Vorstände der ver.di-Gründungsgewerkschaften - der DAG, DPG, HBV, IG Medien und ÖTV - sowie der Vorstand der Gründungsorganisation ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e. V. den Entwurf des Vertrages über die Verschmelzung zur ver.di aufgestellt.

Die Entscheidung über die Verschmelzung lag nun bei den Delegierten der außerordentlichen Gewerkschaftstage und -kongresse im März 2001.

Eine Grundlage zur Vorbereitung ihrer Entscheidung war der Verschmelzungsbericht der Vorstände der Gründungsgewerkschaften und der Gründungsorganisation ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e. V. (Go-ver.di) vom November 2000, der neben dem Vertragsentwurf u. a. umfassende Informationen über die Gründungsgewerkschaften enthielt. Die Inhalte werden nachfolgend gekürzt wiedergegeben.

 

  • Geschichte und Entwicklung

    In der Industriegewerkschaft Medien - Druck und Papier, Publizistik und Kunst haben sich 1985 die Industriegewerkschaft Druck und Papier und die Gewerkschaft Kunst zu einer Kartellgewerkschaft vereint, insbesondere mit der Zielsetzung, die gemeinsame Mitgliedergewerkschaft IG Medien vorzubereiten und zu bilden. Gegründet wurde die IG Medien - Druck und Papier, Publizistik und Kunst endgültig am 15. April 1989 in Hamburg.

    Die Vielfalt der Berufe und Berufsbilder, die in der IG Medien vorzufinden waren, spiegelte sich wider in den neun Fachgruppen: Druckindustrie und Zeitungsverlage, Papier- und Kunststoffverarbeitung, Rundfunk/Film/Audiovisuelle Medien (RFFU), Journalismus (dju/SWJV), Literatur/ Verband deutscher Schriftsteller (VS), Bildende Kunst (BGBK), Darstellende Kunst (IAL/Theater), Musik (DMV/GDMK), Verlage und Agenturen. Für die fachgruppenübergreifende Interessenvertretung der "Freien" arbeitete auf der Bundesebene eine "Bundeskommission Freie".

    Die IG Medien war eine junge Gewerkschaft, jedoch mit langer Geschichte. Die Gewerkschaften, aus denen sie hervorging, waren teilweise ganz am Anfang der Arbeiterbewegung aus der Taufe gehoben worden.

    Der "Verband der Deutschen Buchdrucker" hatte die längste Tradition. Die Buchdruckergehilfen zählten im 19. Jahrhundert zu den ersten Berufsgruppen, die sich gewerkschaftlich organisierten. Es folgten die Buchbinder und Papierverarbeiter 1873. 1890 schlossen sich die Lithographen und Steindrucker zusammen. Und 1898 wurde der "Verband der in Buchdruckereien und verwandten Gewerben beschäftigten Hilfsarbeiter und -arbeiterinnen" gegründet, 1920 umbenannt in "Verband der grafischen Hilfsarbeiter und -arbeiterinnen". Schon 1872 entstand der "Allgemeine Deutsche Musikerverband". Nach dem 1. Weltkrieg vereinte sich dieser Verband mit dem "Zentralverband der Zivilmusiker Deutschlands" und bildete den "Deutschen Musiker- Verband". 1901 wurde die "Internationale Artistenloge" (IAL) gegründet. Vor 131 Jahren, 1869, entstand der "Deutsche Bildhauer-Verband". Die Vereinigungen der Vorläuferorganisationen der Schriftsteller und Journalisten reichen ebenfalls in das 19. Jahrhundert zurück. Alle diese gewerkschaftlichen Entwicklungen wurden 1933 von der nationalsozialistischen Diktatur zerschlagen, viele Funktionäre verfolgt und ermordet.

    Am 29. November 1948 wurde in München die Industriegewerkschaft Druck und Papier gegründet, in der sich die Berufsgruppen Buchdrucker, Schriftgießerei, Flachdruck, Tiefdruck, Bildherstellung, Buchbinderei und Papierverarbeitung sowie Angestellte dieser Branchen zusammenfanden. 1951 stieß die Fachgruppe der Journalisten dazu, die ab 1960 den Namen "Deutsche Journalisten-Union" trug. Bereits 1949 hatten sich Journalist/innen in der "Berufsgruppe der Journalisten im DGB" organisiert. Im gleichen Jahr wurde auch der "Deutsche Journalisten-Verband" (DJV) gegründet, eine Organisation außerhalb des DGB.

    1950 wurde die Gruppe Funk in der Gewerkschaft Kunst im DGB gebildet; 1952 die Rundfunkunion als Vertretung der im Rundfunk Beschäftigten. Sie fusionierte 1968 mit der "Deutschen Union der Filmschaffenden" (DUF) und firmierte seit damals als "Rundfunk-Fernseh-Film-Union" (RFFU). Die RFFU trug maßgeblich dazu bei, dass 1975 die Gewerkschaft Kunst gemeinsam mit der IG Druck und Papier die "Arbeitsgemeinschaft Publizistik" gründete, die ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur IG Medien war.

    Der Schutzverband Bildender Künstler (SBK) entstand 1946 in München, damals als Teil der "Gewerkschaft der geistigen und kulturell Schaffenden", die dem bayerischen Gewerkschaftsbund angehörte. Mit der Gründung des DGB wurde der SBK Mitglied der Gewerkschaft Kunst.

    Relativ junge Verbände waren - bei der Gründung der IG Medien - die "Gewerkschaft der Musikerzieher und konzertierenden Künstler" (GDMK), die Berufsgruppe "Jazz/ Rock/Pop/improvisierte Musik" und die "Bundesvereinigung der Gewerkschaftsverbände Bildender Künstler" (BGBK). Sie alle entstanden in den siebziger Jahren.

    Kurz nach der Bildung der IG Medien 1989 - der ersten Organisationsreform und Fusion im DGB - wurde durch die deutsche Einheit ein weiterer Reformschritt notwendig. Im Oktober 1990 fusionierten die IG Druck und Papier und die Gewerkschaft Kunst im FDGB der DDR mit der IG Medien im DGB zur IG Medien Deutschlands.

    Ab 1994 bemühte sich die IG Medien gemeinsam mit den Gewerkschaften HBV, GHK, NGG und der IG Textil - Bekleidung um eine gemeinsame Kooperation. Im September 1996 schlossen die DPG und die IG Medien einen Kooperationsvertrag. Diesem folgte im November 1997 der gemeinsame Verbundvertrag der IG Medien mit der DPG und der Gewerkschaft HBV. Im Januar 1999 wurde zwischen der IG Medien und der DAG ebenfalls ein Kooperationsvertrag abgeschlossen.

    Parallel dazu beteiligte sich die IG Medien seit der Hamburger Erklärung von sieben Gewerkschaften im Oktober 1997 an der Bildung der Neustrukturierung der Gewerkschaften im Dienstleistungsbereich, in der dienstleistungsnahen Industrie, im Medien-, Kultur- und Bildungsbereich, die in einem ersten Schritt am 21. Dezember 1999 in Hamburg zur Bildung der Gründungsorganisation ver.di führte.

     

  • Organisationsbereich

    Der Organisationsbereich der IG Medien umfasst alle Beschäftigten im Organisationsgebiet der Bundesrepublik Deutschland in den Wirtschaftszweigen Druck, Verlage, Nachrichtenagenturen, Werbeagenturen, Papier- und Kunststoffverarbeitung, Hörfunk, Fernsehen, rundfunkähnliche Dienste, Landesmedienanstalten, Film und sonstige audiovisuelle Medien, Publizistik, Literatur, Bildende und Darstellende Kunst, Musik und Unterhaltung.

    Die IG Medien organisiert und vertritt Arbeitnehmer/ innen, arbeitnehmerähnliche Personen, Heimarbeiter/ innen, freie Mitarbeiter/innen und andere Personen in freien Berufen, freiberuflich Tätige, Auszubildende und Studierende sowie Schüler/innen und Rentner/innen, die im Organisationsbereich tätig sind.

    Zum Organisationsbereich gehören Betriebe, Teilbetriebe (z. B. Studios) und Einrichtungen, die sich im Ausland befinden, deren Hauptsitz im Organisationsgebiet der IG Medien ist.

    Zum beruflichen Organisationsbereich in den neuen Bundesländern und in Ostberlin gehören auch die Bereiche Schallplatten, kulturelle und künstlerische Einrichtungen, Agenturen und Kabinette, künstlerisches Personal an künstlerischen Hoch- und Fachschulen sowie künstlerisch Beschäftigte an Museen.

     

  • Aufgaben der IG Medien

    Die IG Medien bekennt sich zu demokratischen Prinzipien in Staat, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur. Sie ist unabhängig von Konfessionen, Unternehmen, Parteien und Regierungen. Sie bekennt sich zu den historisch gewachsenen Prinzipien der Einheitsgewerkschaft.

    Die IG Medien vertritt und fördert die wirtschaftlichen und ökologischen, sozialen, beruflichen und kulturellen Interessen ihrer Mitglieder im In- und Ausland. Sie setzt sich in Zusammenarbeit mit den im Deutschen Gewerkschaftsbund zusammengeschlossenen Gewerkschaften und ihren internationalen Berufssekretariaten für die Verwirklichung, die Sicherung und den Ausbau einer demokratischen und sozialen Gesellschaftsordnung ein. Sie tritt aktiv für Frieden und Völkerverständigung, für Entspannung, Abrüstung und für die Menschenrechte und für das Recht auf Arbeit ein.

    Sie tritt ein für die Verhinderung des Abbaus demokratischer Grundrechte, für den Ausbau von demokratischen Gestaltungs-, Teilhabe- und Selbstbestimmungsrechten in allen gesellschaftlichen Bereichen und kämpft gegen Arbeitsplatzvernichtung und für Existenzsicherung, für den Ausbau der Mitbestimmung in Betrieb, Verwaltung und öffentlichen Einrichtungen, für demokratische Planung und Investitionslenkung und die Überführung von markt- und wirtschaftsbeherrschenden Unternehmen in Gemeineigentum.

    Sie kämpft für die Verteidigung des Streikrechts, den Ausbau der Streikfreiheit und setzt sich ein gegen jede Form der Aussperrung mit dem Ziel, das Verbot der Aussperrung zu erwirken.

    Die IG Medien setzt sich ein für die Auseinandersetzung mit und Bekämpfung von faschistischen, militaristischen und rassistischen Einflüssen sowie aller sonstigen antidemokratischen Bestrebungen.

    Die weiteren und konkreten Aufgaben, Grundsätze und Ziele der IG Medien sind in der Satzung der IG Medien ausführlich beschrieben.

     

  • Leistungen gegenüber Mitgliedern

    Die IG Medien gewährt ihren Mitgliedern Streikunterstützung im Falle des Arbeitskampfes und bei Aussperrung, Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis, aus den Rechtsverhältnissen zwischen freien Mitarbeiter/innen oder freiberuflich Tätigen und ihren Auftraggebern sowie bei Streitigkeiten mit gesetzlichen Versicherungseinrichtungen. Arbeitslose erhalten eine Unterstützung, sofern sie keine sonstigen Zahlungen erhalten. Wer wegen seines Eintretens für gewerkschaftlich anerkannte Arbeitsbedingungen entlassen und arbeitslos wird, erhält Gemaßregeltenunterstützung. Zudem hat die IG Medien für jedes Mitglied eine Freizeitunfallversicherung abgeschlossen.

    Neben den satzungsrechtlichen Leistungen für die Mitglieder gibt es eine breite Palette von Serviceangeboten wie persönliche Beratung, Musterverträge, Ratgeber, Fachzeitschriften, berufliche Weiterbildung, Bildungsangebote, Presseausweise, Qualifizierung für die Interessenvertretung im Betrieb sowie vergünstigte Angebote mit Partner-Organisationen und -Unternehmen von Versicherungen über Konsumartikel bis hin zu Reiseangeboten.

     

  • Beiträge, Mittelverwendung, Vermögensverwaltung

    Die IG Medien finanziert sich aus den Beiträgen ihrer Mitglieder. Die Beitragseinnahmen der IG Medien werden ausschließlich zur Vertretung der wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und beruflichen Interessen der IG Medien-Mitglieder verwandt.

    Der Beitrag beträgt für beschäftigte Mitglieder 1,2 Prozent des monatlichen Bruttotariflohns/Gehaltes. Bei Mitgliedern, für die kein Lohn- oder Gehaltstarifvertrag Anwendung findet, errechnet sich der Monatsbeitrag aus dem regelmäßigen monatlichen Bruttoeinkommen. Für Studierende, Rentner/rinnen ohne Verdienst bzw. ohne Betriebsrente, Schüler/innen, Arbeitslose sowie Kranke ohne Anspruch auf Lohn- und Gehaltsfortzahlung beträgt der Beitrag 0,5 Prozent ihres gesetzlichen Einkommens. Im Jahr 1999 wurden insgesamt 67.317 TDM an Beiträgen gezahlt. Der Durchschnittsbeitrag aller Mitglieder betrug zum 31. Dezember 1999 31,30 Mark.

    Gemäß der Satzung der IG Medien erhalten die Landesbezirke zur Finanzierung der Kosten für gewerkschaftliche Facharbeit, für Verwaltung und sonstige Aufgaben einen prozentualen Anteil von zwischen 13,75 Prozent und 14,75 Prozent ihres jeweiligen Beitragsaufkommens. Zum Ausgleich der strukturellen Defizite der Landesbezirke im Gebiet der neuen Bundesländer gibt es einen Länderfinanzausgleich. Aus dem Beitragsanteil der Landesbezirke werden die Sachausgaben der Landesbezirke, Bezirke, Ortsvereine und Senderverbände finanziert. Die Bezirke und Ortsvereine erhalten dafür nach Landesbezirken unterschiedliche Rückvergütungen, über die sie autonom verfügen können. Die satzungsgemäßen Aufgaben der Fachgruppen und Personengruppen werden aus dem Beitragsanteil der jeweiligen Organisationsebene finanziert.

    Zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben und zur Bestreitung der aufgrund der Satzung erforderlichen Ausgaben sowie zur Finanzierung der gesamten Personalkosten der IG Medien verbleibt der über die in der Satzung festgesetzten Beitragsanteile der Landesbezirke hinausgehende Beitragsanteil beim Hauptvorstand.

    Für Beiträge an den DGB und internationale Gewerkschaftsorganisationen werden rund 13 Prozent der Beitragseinnahmen eingesetzt. Insgesamt werden fünf Prozent der Beitragseinnahmen einem Streik- bzw. Zukunftsfonds zugeführt.

    Der Geschäftsführende Hauptvorstand erstellt für jedes Kalenderjahr eine Finanzplanung für die Ebene des Hauptvorstandes, die durch den Hauptvorstand beschlossen wird. Mit der Verabschiedung der Finanzplanung entscheidet der Hauptvorstand über die Verwendung der nicht durch Satzung bzw. Mitgliedschaften gebundenen Einnahmen. Gut 50 Prozent der Beitragseinnahmen werden für die laufenden Gesamtpersonalkosten der IG Medien verwendet. Von den rund 21 Prozent der Beitragseinnahmen, die für die Bestreitung der Sachkosten der zentralen Ebene zur Verfügung stehen, entfallen rund vier Prozent auf Verwaltungskosten, 13 Prozent auf die gewerkschaftliche Facharbeit und 3,5 Prozent auf direkte Satzungsleistungen an Mitglieder - ohne Streikunterstützungen. Etwa ein Prozent der Beitragseinnahmen fließen in die Finanzierung der zentralen Bildungsstätten.

    Aufgrund der jährlichen Zuführung zu Streikfonds bzw. Zukunftsfonds von fünf Prozent ist der zentrale Jahresabschluss defizitär. Insofern findet eine Umschichtung von freien Vermögensteilen in den Streikfonds statt. Der Hauptvorstand und die zentralen Bildungsstätten verfügen nur über geringe Geldvermögen.

    Für die Anlage und Verwaltung des Vermögens der IG Medien stehen zwei Vermögensverwaltungen in der Rechtsform einer GmbH zur Verfügung. Die Gesellschaftsanteile werden treuhänderisch durch Mitglieder des Geschäftsführenden Hauptvorstandes der IG Medien gehalten. Die Gesellschafterbeschlüsse werden vom Hauptvorstand der IG Medien gefasst, der insbesondere die Jahresabschlüsse der Gesellschaften und für das in treuhänderische Verwaltung gegebene Vermögen feststellt.

     

  • Beschäftigte

    In der IG Medien sind als hauptamtliche Angestellte für den gewerkschaftlichen Bereich insgesamt 310 Beschäftigte tätig; davon 26 in hauptamtlichen Wahlfunktionen, 107 Gewerkschaftssekretäre/innen und 177 Verwaltungsangestellte. In Teilzeit arbeiten drei Wahlangestellte, 14 Gewerkschaftssekretäre/innen und 91 Verwaltungsangestellte.

    Von den 310 Beschäftigten sind 205 Frauen und 105 Männer, davon sechs Frauen und 20 Männer als Wahlangestellte, 29 Frauen und 78 Männer als Gewerkschaftssekretäre/ innen und 170 Frauen und sieben Männer als Verwaltungsangestellte beschäftigt.

    In der Hauptvorstandsverwaltung IG Medien in Stuttgart sind ca. 80 Mitarbeiter/innen beschäftigt. Ca. 230 der Mitarbeiter/innen sind in den neun Landesbezirksverwaltungen und den 56 Bezirksgeschäftsstellen beschäftigt.

    Die Beschäftigten der IG Medien werden auf der Grundlage von Anstellungsbedingungen des Hauptvorstandes der IG Medien, die zwischen dem Hauptvorstand und dem Gesamtbetriebsrat vereinbart wurden, und einer Vielzahl von Betriebsvereinbarungen angestellt.

     

  • Zahlen und Fakten

    Zum 31. Dezember 1999 waren in der IG Medien 178 714 Mitglieder organisiert. Davon waren 57 997 Frauen und 120 717 Männer.

    Die Mitglieder nach Beschäftigungsgruppen teilen sich wie folgt auf: Arbeiter/innen 68 142, Angestellte 36 906, Auszubildende 2 062, Freie 21 798, Rentner/innen 21 317, Arbeitslose 18 231 und Sonstige 10 258.

    Die Mitglieder nach Fachgruppen teilen sich wie folgt auf: Druckindustrie und Zeitungsverlage 95 199, Papier und Kunststoffverarbeitung 25 954, Rundfunk/ Film/AVMedien 22 270, Journalismus/dju 19 962, Verband deutscher Schriftsteller 3 705, Bildende Kunst 1 468, Darstellende Kunst 2 954, Musik 6 040 und Sonstige 1 162.

    Die Mitglieder nach Landesbezirken teilen sich wie folgt auf: Baden-Württemberg 21 397, Bayern 25 995, Berlin- Brandenburg 18 192, Hessen 15 574, Niedersachsen- Bremen 16 991, Nord 17 979, Nordrhein-Westfalen 42 908, Rheinland-Pfalz-Saar 7 990, und Südost 10 990.

     

Vorsitzende der IG Medien

1989 - 1992 Erwin Ferlemann
1992 - 2001 Detlef Hensche

Vorsitzende der Gewerkschaft Kunst 1949 - 1989

1949 - 1954 Willi Feldmann
1954 - 1962 Heinrich Wüllner
1962 - 1966 Victor de Kowa
1966 - 1973 Wolfgang Windgassen
1973 - 1980 Otto Sprengler
1980 - 1989 Alfred Horné

Vorsitzende der IG Druck und Papier 1949 - 1989

1949 - 1951 Christian Fette      
1951 - 1962 Heinrich Hansen
1962 - 1968 Heinrich Bruns
1968            Werner Schmidt
1968 - 1983 Leonhard Mahlein
1983 - 1989 Erwin Ferlemann