Am 22. November 2000 hatten die geschäftsführenden Vorstände der ver.di-Gründungsgewerkschaften - der DAG, DPG, HBV, IG Medien und ÖTV - sowie der Vorstand der Gründungsorganisation ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e. V. den Entwurf des Vertrages über die Verschmelzung zur ver.di aufgestellt.
Die Entscheidung über die Verschmelzung lag nun bei den Delegierten der außerordentlichen Gewerkschaftstage und -kongresse im März 2001.
Eine Grundlage zur Vorbereitung ihrer Entscheidung war der Verschmelzungsbericht der Vorstände der Gründungsgewerkschaften und der Gründungsorganisation ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e. V. (Go-ver.di) vom November 2000, der neben dem Vertragsentwurf u. a. umfassende Informationen über die Gründungsgewerkschaften enthielt. Die Inhalte werden nachfolgend gekürzt wiedergegeben.
Die Entstehung der Gewerkschaft HBV war eine Reißbrettgründung. Vorangegangen war eine Auseinandersetzung um die gewerkschaftliche Organisation der Angestellten. Diese führte im Ergebnis dazu, dass der Bundeskongress des Deutschen Gewerkschaftsbunds im Juni 1948 für die konsequente Einhaltung des Industriegewerkschaftsprinzips (Arbeiter, Angestellte und Beamte in einer Gewerkschaft) votierte. Die DAG schied daraufhin aus dem Gewerkschaftsbund aus. Die entstandene Lücke sollte durch die Gewerkschaft HBV geschlossen werden.
Die eigentliche Geburtsstunde der Gewerkschaft HBV war der 20./21. Juli 1948, an dem der DGB-Bundesvorstand und -beirat in Bielefeld die Gründung einer "Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen" beschloss. Am 3. und 4. September 1949 fand in Königswinter der Gründungskongress statt, der zugleich auch ein Verschmelzungsgewerkschaftstag der HBV in den Besatzungszonen war.
Nach 10 Jahren Aufbauarbeit hatte die HBV rund 130 000 Mitglieder und sich in dieser Zeit vor allem zu einer "Gewerkschaft des Handels" entwickelt. Einhergehend mit der politischen "Aufbruchsstimmung" gegen Ende der 60er und in den 70er Jahren erlebte die HBV einen deutlichen Mitgliederzuwachs.
Bei der Durchsetzung von Arbeitszeitverkürzung, im Kampf um Filialschließungen im Einzelhandel und gegen die Verschlechterung von Arbeitsbedingungen im Bankenbereich, insbesondere bei der Auseinandersetzung um das Ladenschlussgesetz, gewann die HBV vor allem ab den 80er Jahren zunehmend an Arbeitskampf- und Durchsetzungsfähigkeit.
Mit der Deutschen Einheit gab es Anfang der 90er Jahre einen imposanten Anstieg der Mitgliederzahlen, der in der HBV allerdings zu Fehleinschätzungen hinsichtlich der Dauerhaftigkeit dieses Mitgliederzuwachses führte. Mitte der 90er Jahre hatte die HBV die dadurch resultierende Finanzkrise wieder überwunden, im schmerzhaften Prozess Personal abgebaut, aber auch viel konzeptionelle Kraft und Veränderungsbereitschaft geschöpft.
Sie 1995 hat die HBV einen umfassenden Prozess der Reform und Neustrukturierung der "Gewerkschaftslandschaft" im Dienstleistungssektor initiiert und eingeschlagen. Zunächst mit dem Abschluss eines Kooperationsabkommens mit der DAG, um die Konkurrenz einzugrenzen.
Durch die Schaffung eines Verbundes mit den Gewerkschaften DPG und IG Medien und die Einleitung des Verschmelzungsprozesses mehrerer Gewerkschaften des öffentlichen und privaten Dienstleistungssektors zur ver.di wurde der Weg zu einer neuen Dienstleistungsgewerkschaft eingeschlagen, die die alte Spaltung zwischen DGB und DAG überwinden und die überholte Trennung zwischen öffentlichen und privaten gewerkschaftspolitischen Dienstleistungsbereichen überbrücken konnte.
Die Gewerkschaft HBV ist gemäß der Satzung und den Beschlüssen des DGB insbesondere für folgende Wirtschaftszweige zuständig:
Handel (mit Einzel- und Großhandel), Bank-, Geld- und Börsenwesen, Versicherungen, Ersatzkassen und Betriebskrankenkassen, sonstige Unternehmen und Organisationen des Dienstleistungsbereiches einschließlich rechtlich ausgegliederter bzw. selbständiger, jedoch wirtschaftlich-organisatorisch zugeordneter Dienstleistungsbetriebe, z. B. Datenverarbeitung, Organisation, Verwaltung und Bildungseinrichtungen sowie ihre Verbände, Wohnungswirtschaft, Städtebau und Grundstückswesen, Buchhandel und Verlage, Verleihwesen, Datenverarbeitung, DV- und Organisationsberatung, Schreib- und Übersetzungsbüros, Parteien, Wirtschafts- und Fachverbände, Rechts-, Wirtschafts- und Steuerberatungen, Treuhandverwaltungen, Auskunfteien und Inkassowesen, Reisebüros und Reiseveranstalter, Markt- und Meinungsforschung.
Sie ist weiter zuständig für die im Zusammenhang mit in diesen Branchen tätigen Personen, wie z. B. Propagandist/ innen, freie Mitarbeiter/innen, Franchisenehmer/ innen, § 84 HGB-Handelsvertreter/nnen und sonstige Personen, die in einem arbeitnehmerähnlichen Arbeitsverhältnis stehen.
Die Gewerkschaft HBV ist unabhängig und bekennt sich zur Demokratie in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft.
Das gesellschaftliche Wirken und Handeln der Gewerkschaft HBV ist, gleichzeitig zu schützen, zu gestalten und zu verändern. Diese drei Funktionen sind eine unauflösliche Einheit.
Die Gewerkschaft HBV strebt den Zusammenschluss aller Arbeitnehmer/innen ihres Organisationsbereiches nach dem Prinzip "Ein Betrieb - eine Gewerkschaft" an. Ziel ist die Durchsetzung und Sicherung der Interessen aller Arbeitnehmer/innen ihres Organisationsbereiches im gesellschaftspolitischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben.
Die Gewerkschaft HBV arbeitet gegen die mittelbare und unmittelbare Diskriminierung der Frauen in den Betrieben und in der Gesellschaft. Ziel ist die partnerschaftliche Gestaltung von Arbeit, gesellschaftlichem und privatem Leben.
Dazu muss die Arbeitsteilung in Beruf und Familie zwischen Männern und Frauen verändert werden. Die Gestaltung der Arbeitsbedingungen, die bis heute auf Arbeitskräfte ohne Familienpflichten ausgerichtet sind, muss ebenfalls nach diesen Zielen verändert und verbessert werden.
Jahr für Jahr verhandelt die HBV um höhere Löhne und Gehälter, bessere Arbeitsbedingungen und mehr Beschäftigungssicherheit. Auf die dabei erzielten tariflichen Vereinbarungen sowie auf alle Leistungen aus den Tarifverträgen haben HBV-Mitglieder einen Rechtsanspruch.
HBV-Mitglieder erhalten u. a. kostenlosen Arbeits- und Sozialrechtsschutz bei Problemen mit dem Arbeitgeber oder den Sozialversicherungsträgern. Dieser schließt die kostenlose Beratung der HBV-Mitglieder in den HBV-Geschäftsstellen auch in komplizierten Auseinandersetzungen am Arbeitsplatz oder mit dem Arbeitgeber ein.
Wer beruflich vorankommen will, kann auf Weiterbildung nicht verzichten. Das Berufsfortbildungswerk des DGB bietet z. B. Kurse zur Fortbildung und Umschulung. Durch die HBV-Weiterbildungsprogramme oder mit den attraktiven und preisgünstigen Fernlehrgängen können sich HBV-Mitglieder weiter qualifizieren.
HBV-Mitglieder haben ferner Anspruch auf kostenlose Unterstützung durch die örtlichen Mietervereine. Der Service bei Mietrechtsproblemen umfasst alle Beratungs- und außergerichtlichen Vertretungsleistungen gegenüber dem Vermieter.
Arbeitskämpfe dürfen die wirtschaftliche Sicherheit der HBV-Mitglieder nicht gefährden. Bei Streiks, Aussperrungen und Maßregelungen sowie in außerordentlichen Notlagen werden HBV-Mitglieder unterstützt.
Wer in der Freizeit einen Unfall erleidet, erhält - vermittelt über die Gewerkschaft HBV - die Leistungen aus einer Freizeitunfallversicherung nach den Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen mit einem Unfall- Krankenhaustagegeld bzw. einer Invaliditäts- oder Todesfallentschädigung.
Mit einem Spezialservice "Geld sparen in vielen Lebenslagen" können HBV-Mitglieder und ihre Angehörigen Reisen zu Sonderkonditionen nutzen, günstiger Autos kaufen, beim Telefon-, Faxgerät- oder Handy- Kauf Geld sparen.
Auf der Basis der Satzungsbestimmungen zum HBVBeitrag (ein Prozent des Bruttoeinkommens) erzielte die HBV 1999 129,5 Mio. Mark Beitragseinnahmen. Über die Beiträge hinaus hatte die HBV 4,2 Mio. Mark sonstige Erträge, so dass im Haushaltsjahr 1999 insgesamt 133,7 Mio. Mark zur Verfügung standen.
Diese Gesamteinnahmen werden entsprechend den satzungs- und richtlinienbezogenen Bestimmungen zur Finanzverteilung und -verwendung eingesetzt, wobei neben der Satzung die "Budgetierungsrichtlinie" des HBV-Gewerkschaftsausschusses die wichtigste Regelung zur Finanzverteilung und -verwendung darstellt.
Nach HBV-Satzung verbleiben 25 Prozent der Beitragseinnahmen in den Orts- und Bezirksverwaltungen, die daraus ihre Sachausgaben sowie die Personalkosten (max. 13 Prozent) für den verwaltungsbezogenen Personaleinsatz bestreiten. Die verbleibenden 75 Prozent der Beitragseinnahmen werden für die Ausgaben der Gesamtorganisation und der anderen Organisationsebenen wie folgt eingesetzt:
Maximal 39 Prozent werden für die Personalkosten auf Bundes- und Landesbezirksebene sowie der Gewerkschaftssekretäre/innen auf Ortsebene verwandt (zusammen mit den max. 13 Prozent für Personalausgaben auf Ortsebene ergibt sich damit eine Obergrenze für Personalausgaben von 52 Prozent). Für die Sachausgaben der Landesbezirksleitungen stehen 2,75 Prozent zur Verfügung. Die restlichen 33,25 Prozent werden für die Sachausgaben der Gesamtorganisation und der Hauptverwaltung eingesetzt; die größten Positionen in diesem Zusammenhang sind Ausgaben für: DGB-Beitrag/-Solidaritätsfonds und Mitgliedschaft in internationalen Verbänden (ca. 13 Prozent), Mitgliederleistungen (wie Freizeitunfallversicherung, Mietrechtsberatung, Arbeits- und Sozialrechtsschutz, Notfallunterstützung, Mitglieder- und Funktionärszeitung, Werbemittel, u. ä.), Fachbereichsarbeit und Tarifpolitik (auf Bundesebene), Sonstige Felder gewerkschaftlicher Politik, Frauen-, Jugend- und Personengruppenarbeit, Führungs- und Gremienarbeit, Service- und Verwaltungskosten.
Die Einnahmen und Ausgaben werden im Rahmen eines vom Hauptvorstand erstellten und vom Gewerkschaftsausschuss genehmigten Jahreshaushaltes geplant und bewirtschaftet. Nach Richtlinien der Bundesgremien sind die Haushalte mindestens ausgeglichen zu planen und abzuschließen. HBV konnte in den Jahren 1995 bis 1999 positive Jahresergebnisse von insgesamt DM 26,4 Mio. DM erzielen, die zum größten Teil für zweckge- bundene Ausgaben der Zukunft in die Rücklagen bzw. ins Vermögen eingestellt wurden.
Für die Verwaltung des HBV-Vermögens auf Bundesebene gibt es eine Vermögensverwaltungsgesellschaft (in der Rechtsform einer GmbH), in deren Rahmen der größte Teil des HBV-Vermögens treuhänderisch verwaltet wird. In diesem Rahmen wird auch der Streikfonds geführt, der vor allem aus Teilen der HBV-Jahresergebnisse und den Erträgen der Geldanlagen des Streikfonds gespeist wird.
Gewerkschaftliche Personalpolitik/-arbeit hat im wesentlichen interne Dienstleistungsfunktion für die Gewerkschaft HBV. Dazu gehören insbesondere die Sicherstellung der qualitativen und quantitativen personellen Voraussetzungen des hauptamtlichen "Apparates" zur Erfüllung der organisationspolitischen Aufgaben.
Die Gewerkschaft HBV hat derzeit 701 Beschäftigte (einschließlich derjenigen in befristeten Projekten, Aushilfen, Reinigungskräfte). Umgerechnet auf "Vollzeit" entspricht dies 606 Stellen. Der Anteil der Teilzeitbeschäftigten beträgt 28,96 Prozent.
Der Frauenanteil an den HBV-Beschäftigten liegt bei 61,62 Prozent. Der Anteil der Frauen an den politischen Sekretär/innen konnte von 34,3 Prozent (12/92) auf 35,3 Prozent (12/99) gesteigert werden, entspricht aber noch nicht den politischen Zielen und Vorgaben der Gewerkschaft HBV. Ziel ist es, dass der Frauenanteil an den politischen Sekretär/innen dem Anteil der Frauen an der Gesamtmitgliedschaft (66,4 Prozent) entspricht.
Die Führungsgremien der Gewerkschaft HBV halten es für erforderlich, dass alle Gremien, die Personalentscheidungen treffen, zukünftig den Grundsätzen zur Geschlechterdemokratie und zur Frauenförderung noch mehr Beachtung schenken.
Der drastische Personalabbau, der insbesondere bis Ende 1995 vorgenommen werden musste, wurde durch eine Vielzahl personeller Maßnahmen im Rahmen eines Interessenausgleichs, wie z. B. einvernehmliche Beendigung von Arbeitsverhältnissen, vorruhestandsähnliche Vereinbarungen, Reduzierung von Vollzeitstellen in Teilzeit (und andere Arbeitszeitregelungen) bis in Einzelfällen betriebsbedingte Kündigungen erreicht.
Seit Ende 1997 arbeitet die Gewerkschaft in einem alle Ebenen und Funktionsgruppen umfassenden Projekt zur systematischen Personalentwicklung. Dabei bilden die Arbeitsfelder "Führungskräfteentwicklung" und dazu entwickelte "Grundsätze zur Personalführung", eine konzeptionell angelegte Weiterbildung und die dazu erarbeiteten "Weiterbildungsgrundsätze" sowie unterstützende Maßnahmen zur Geschlechterdemokratie und Frauenförderung und das Teilprojekt "Personalgespräche auf dem Weg zu ver.di" aktuelle Schwerpunkte in der Umsetzung des Personalentwicklungskonzepts.
Im Jahr 1993 hat der HBV-Gewerkschaftsausschuss einen Grundsatzbeschluss zur "Neustrukturierung von Personal und Finanzen" (Budgetierung) gefaßt. Im Oktober 1995 wurde dieser Grundsatzbeschluss weiter entwickelt und als "Richtlinien zur Budgetierung von Sach- und Personalkosten gem. § 38.6 der HBV-Satzung" beschlossen. Dabei wurde der Anteil der maximalen Aufwendungen für Personalkosten mit 52 Prozent an den Beitragseinnahmen festgelegt. Der Anteil der Landesbezirke beträgt demnach 26,35 Prozent, der Anteil der Hauptverwaltung 11,15 Prozent, der Anteil für das Gemeinschaftsbudget 1,5 Prozent und der Anteil für das Verwaltungspersonal der Orts- und Bezirksverwaltungen 13 Prozent.
Die Regelung der Arbeitsbedingungen, Entgelte und der erweiterten Mitbestimmung basiert auf den zwischen der Gewerkschaft HBV und dem Betriebsrat/ Gesamtbetriebsrat abgeschlossenen "Allgemeinen Anstellungsbedingungen für die Beschäftigten der Gewerkschaft HBV" und einer Reihe von Betriebsvereinbarungen und Regelungsabsprachen.
Die Regelung der betrieblichen Altersversorgung erfolgt auf der Grundlage einer Betriebsvereinbarung über die Unterstützungskasse des DGB.
Die Zusammenarbeit zwischen den Führungsverantwortlichen und dem HBV-Betriebsrat/Gesamtbetriebsrat erfolgt in konstruktiver und die gegenseitigen Interessen wertschätzender Weise.
Die Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen hatte am 31. Dezember 1999 457 720 Mitglieder. Unter den 12 Mitgliedsgewerkschaften des DGB nimmt sie hinsichtlich der Mitgliederzahl den fünften Platz ein.
Hinsichtlich ihres Status in der Sozialversicherung sind 52 489 Mitglieder Arbeiter/innen (11,5 Prozent) und 405 231 Angestellte (88,5 Prozent).
Die in den Branchen des Zuständigkeitsbereichs der Gewerkschaft HBV vorherrschende starke Differenzierung der Arbeitszeitsysteme spiegelt sich in der Mitgliederstruktur wieder. Von den berufstätigen Mitgliedern waren 212 524 Vollzeitbeschäftigte, das entspricht einem Anteil an der Gesamtmitgliedschaft von 46,4 Prozent. 100 318 Mitglieder waren in Teilzeitbeschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit zwischen 50 Prozent und 100 Prozent der tariflichen Arbeitszeit. (21,9 Prozent der Gesamtmitgliedschaft). 19 660 Mitglieder hatten eine Teilzeitbeschäftigung unterhalb von 50 Prozent der tariflichen Arbeitszeit bzw. waren geringfügig Beschäftigte (4,3 Prozent der Gesamtmitgliedschaft). 7144 Mitglieder waren Auszubildende (1,6 Prozent).
Von den nicht berufstätigen Mitgliedern stellten die Arbeitslosen mit 54 998 die größte Gruppe (12,0 Prozent der Gesamtmitgliedschaft). Mit 45 689 Mitgliedern waren 10,0 Prozent der Gesamtmitgliedschaft Rentner/ innen, was die Gewerkschaft HBV zu einer relativ "jungen" Gewerkschaft macht.
17 387 "sonstige" Mitglieder (Studierende, Mitglieder in Erziehungsurlaub, Schüler etc.) machten einen Anteil an der Gesamtmitgliedschaft von 3,8 Prozent aus.
Eine branchenmäßige Zuordnung der Mitglieder wird in der HBV nach Hauptfachabteilungen vorgenommen. Die Hauptfachabteilung Einzelhandel zählte am 31. Dezember 1999 257044 Mitglieder, die Hauptfachabteilung Großhandel 73 457 Mitglieder, die Hauptfachabteilung Banken 47 761 Mitglieder, die Hauptfachabteilung Versicherungen 33 908 Mitglieder und die Hauptfachabteilung Private Dienstleistungen umfasste 44 724 Mitglieder.
303 753 Mitglieder waren Frauen, 153 967 Männer, damit lag der Frauenanteil bei 66.4 Prozent und der Männeranteil bei 33,6 Prozent.
Regional gliedert sich die Gewerkschaft HBV in 55 Bezirksverwaltungen und 14 Landesbezirke.
Vorsitzende der HBV
1949 - 1961 Wilhelm Pawlik
1961 - 1965 Werner Ziemann
1965 - 1980 Heinz Vietheer
1980 - 1988 Günter Volkmar
1988 - 1993 Lorenz Schwegler
1993 - 2001 Margret Mönig-Raane
Persönlichkeiten