Am 22. November 2000 hatten die geschäftsführenden Vorstände der ver.di-Gründungsgewerkschaften - der DAG, DPG, HBV, IG Medien und ÖTV - sowie der Vorstand der Gründungsorganisation ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e. V. den Entwurf des Vertrages über die Verschmelzung zur ver.di aufgestellt.
Die Entscheidung über die Verschmelzung lag nun bei den Delegierten der außerordentlichen Gewerkschaftstage und -kongresse im März 2001.
Eine Grundlage zur Vorbereitung ihrer Entscheidung war der Verschmelzungsbericht der Vorstände der Gründungsgewerkschaften und der Gründungsorganisation ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e. V. (Go-ver.di) vom November 2000, der neben dem Vertragsentwurf u. a. umfassende Informationen über die Gründungsgewerkschaften enthielt. Die Inhalte werden nachfolgend gekürzt wiedergegeben.
Die Deutsche Angestellten-Gewerkschaft (DAG) wurde als bundesweit tätige Gewerkschaft im April 1949 durch einen Zusammenschluss der Angestelltenverbände der drei Westzonen in Stuttgart-Bad Cannstatt gegründet.
Sie etablierte sich als gewerkschaftliche Nachfolgeorganisation der Angestelltenverbände, die in der Mitte des 19. Jahrhunderts entstanden waren und bis zur Zerschlagung durch die Nationalsozialisten 1933 bestanden.
Im Oktober 1946 beschlossen die bereits ab Juni 1945 neu gegründeten Angestelltenverbände in den drei Westzonen eine eigenständige nach Berufsgruppen gegliederte Angestelltengewerkschaft aufzubauen. An der Streitfrage, ob es eine Zuständigkeit von Angestelltengewerkschaften im Bereich der Industrie geben solle oder nicht, entzündete sich der Konflikt zwischen Angestelltengewerkschaften und Industriegewerkschaften im DGB.
Die DAG entwickelte sich daraufhin zur berufsorientierten, parteipolitisch unabhängigen Gewerkschaft für Angestellte. Sie gehörte nicht dem DGB an. In den 50er Jahren erreichte sie die Wiederherstellung der Selbstverwaltung für die Versicherten in der Sozialversicherung und eine weitgehend eigenständige Sozialversicherung für Angestellte.
In den nachfolgenden Jahrzehnten beeinflusste sie nachhaltig die Tarifpolitik für Angestellte und entwickelte sich zu einem der größten Bildungsträger zur Qualifizierung von Angestellten in der Bundesrepublik Deutschland.
Auf dem Bundeskongress im Jahre 1957 beschlossen die Delegierten die Trennung in den hauptamtlich besetzten Bundesvorstand und in den ehrenamtlich besetzten Gewerkschaftsrat.
Auf dem Bundeskongress 1987 hat der damals neu gewählte Vorsitzende, Roland Issen, Signale an die DGB-Gewerkschaften für Gespräche über den Abbau gewerkschaftlicher Konkurrenz gegeben. Ein wichtiger Schritt hierzu war 1990 die Unterstützung des Aufnahmeantrags der DAG in den Europäischen Gewerkschaftsbund durch den DGB. In den 90er Jahren folgte eine Reihe von Kooperationsabkommen. Die Zusammenarbeit zwischen DAG und DGB-Gewerkschaften führte letztlich zur Initiative, sich unter Einschluss der DAG zu einer gemeinsamen neuen Gewerkschaft zu verschmelzen.
Die DAG ist die nach Berufsgruppen gegliederte gewerkschaftliche Einheitsorganisation der Angestellten in der Bundesrepublik Deutschland. Die Mitgliedschaft in der DAG ist unabhängig von der Nationalität, der Parteizugehörigkeit und der Konfession. Mitglieder der DAG können alle Angestellten, Beamte/ innen werden sowie Personen, die sich in Ausbildung und Vorbereitung zu oder im Rahmen einer Umschulungsmaßnahme auf einen Angestellten- oder Beamtenberuf befinden. Mitglied kann auch werden, wer nach Art der Tätigkeit als Angestellte/r anzusehen ist. Gewerbliche Arbeitnehmer/innen können Mitglied der DAG werden, wenn sie in Bereichen beschäftigt sind, in denen überwiegend Angestellte tätig sind.
Die DAG arbeitet mit einer Vielzahl ihr angeschlossener und mit ihr kooperierender Verbände zusammen. Einige dieser Verbände, die in besonderem Maße die besonderen Belange einzelner Berufszweige verkörpern, haben eine lange Tradition und sind nach dem Krieg wieder oder neu entstanden. Die Beziehungen dieser Verbände sind durch Verträge mit dem Bundesvorstand der DAG geregelt.
Die DAG wahrt und fördert die wirtschaftlichen, sozialen, beruflichen und kulturellen Interessen ihrer Mitglieder. Dieses Ziel soll insbesondere erreicht werden durch
Mitbestimmung bei der Gestaltung der Gehalts- und der übrigen Arbeitsbedingungen, insbesondere durch den Abschluss von Tarifverträgen unter Anwendung aller gewerkschaftlichen Mittel,
Einwirkung auf die Gesetzgebung, im besonderen in den Bereichen der Sozial-, Wirtschafts- und Bildungspolitik,
Sicherung des Mitbestimmungsrechts auf Unternehmensebene in allen wirtschaftlichen und sozialen Fragen,
Weiterentwicklung des allgemeinen beruflichen Bildungswesens und Sicherung der Mitbestimmung in allen dafür in Betracht kommenden Einrichtungen,
Gewerkschaftliche Schulung der Mitglieder auf der Grundlage demokratischer Staats- und Wirtschaftsauffassung,
Berufliche und politische Weiterbildung der Mitglieder in eigenen Bildungseinrichtungen.
Die Ziele und Aufgaben sind in der Satzung der DAG festgelegt.
Die DAG gewährt ihren Mitgliedern kostenlosen Rechtsschutz, das heißt Rechtsberatung und Rechtsvertretung in Angelegenheiten des Arbeits-, Beamten- und Sozialrechts. Darüber hinaus unterstützt die DAG ihre Mitglieder bei Streik und Aussperrung. Eine Unterstützungsordnung legt ferner Beihilfen bei Freizeitunfällen und bei persönlichen Notlagen fest.
Neben den satzungsrechtlich bestimmten Leistungen für die Mitglieder gibt es eine breite Palette von Serviceangeboten, die von Bildungsmaßnahmen über vergünstigte Angebote für Musik-, Theater- und sonstige Kulturveranstaltungen bis hin zum verbilligten Einkauf von Konsumartikeln und Dienstleistungen reichen.
Als von Staatsorganen, Arbeitgebern, politischen Parteien, Religionsgemeinschaften und anderen Institutionen unabhängige Organisation finanziert sich die DAG insbesondere aus den Beiträgen ihrer Mitglieder. Diese betragen für erwerbstätige Mitglieder ein Prozent des regelmäßigen Bruttoeinkommens. Für Mitglieder in der beruflichen Erstausbildung sowie für Mitglieder, die Leistungen aus der Sozialversicherung beziehen (z. B. Rentner/innen), beträgt der Monatsbeitrag 0,5 Prozent des regelmäßigen Bruttoeinkommens. Für Erwerbslose, Studierende und andere Mitglieder ohne Arbeitseinkommen wird ein Mindestbeitrag von zwei Mark erhoben.
Im Jahre 1999 wurden insgesamt 106 470 TDM an Beiträgen entrichtet. Zum 31. Dezember 1999 betrug die Mitgliederzahl der DAG 401 406, wobei die Mitglieder der angeschlossenen Verbände unberücksichtigt blieben. Die Mitgliederzahl zum 31. Dezember 1999 einschließlich der angeschlossenen Verbände betrug 462 164. Der monatliche Durchschnittsbeitrag aller Mitglieder betrug am 31. Dezember 1999 22,20 Mark. Die vollbeschäftigten Mitglieder zahlten zum 31. Dezember 1999 einen monatlichen Durchschnittsbeitrag von 28,01 Mark, teilzeitbeschäftigte Mitglieder einen Durchschnittsbeitrag von 18,08 Mark. Bei den Rentnern bzw. Pensionären betrug der Durchschnittsbeitrag zu diesem Zeitpunkt 8,12 Mark.
Die Beitragseinnahmen der DAG dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke Verwendung finden. Hierzu gehört insbesondere die Durchführung der gewerkschaftlichen Aufgaben (vgl. Ziffer 3.) und die Vorhaltung der nötigen personellen und sächlichen Infrastruktur. Die Satzung der DAG legt ferner fest, dass ein bestimmter Teil der Beiträge den Rücklagen (insbesondere: Streikkasse) zuzuführen ist.
Die Mittel werden auf der Grundlage von jährlich zu erstellenden Haushaltsplänen verwendet. Das Haushaltsrecht in der DAG nimmt der Gewerkschaftsrat wahr. In der DAG wurden im Jahre 1999 76 Prozent der Beitragseinnahmen für Personalkosten (ohne Schwerpunktaktionen und Spitzenfinanzierungen) und 24 Prozent für die Bestreitung der Sachaufwendungen verwandt. Durch eine Zuführung aus den Vermögenserträgen wurde der Verfügungsrahmen für die Sachaufwendungen beträchtlich erhöht. Von den Personalaufwendungen im Jahre 1999 entfielen 31,9 Prozent auf die Hauptverwaltung und 68,1 Prozent auf die regionalen Gliederungen.
Die DAG bedient sich für die Verwaltung ihrer Eigenmittel - wie andere Gewerkschaften auch - gesonderter Vermögensverwaltungsgesellschaften. Das wesentliche Vermögen der DAG, das aus Finanzanlagen und Immobilien besteht, wird von der Vermögensverwaltung der DAG GmbH mit Sitz in Hamburg und deren 100- prozentiger Tochtergesellschaft, der Deutsche Angestellten- Wohnungsbau-Aktiengesellschaft mit Sitz in Hamburg (DAWAG), verwaltet. Dabei hält die DAWAG den Bestand an Wohnimmobilien im eigenen Vermögen. Das übrige Vermögen - einschließlich der Beteiligung an der DAWAG - wird von der Vermögensverwaltung der DAG GmbH treuhänderisch für die DAG gehalten. Die DAG übt innerhalb der Vermögensverwaltung der DAG GmbH ihren Einfluss über den Aufsichtsrat aus, der zu gleichen Teilen aus Mitgliedern des Gewerkschaftsrates und des Bundesvorstandes zusammengesetzt ist.
Das Vermögen der DAG stellt eine ausreichende Vorsorge für den Fall des Arbeitskampfes dar. Es ist jährliche Aufgabe des Haushalts, eine Vermögensentnahme für laufende Ausgaben zu vermeiden. Vermögenserträge können und werden zum Teil dem Haushalt zugeführt.
Für die DAG waren im Jahr 2000 bundesweit ca. 1097 hauptamtlich Beschäftigte auf allen Ebenen tätig. Im gewerkschaftspolitischen Bereich sind 507 Gewerkschaftssekretäre/ innen (494 Vollzeit- und 13 Teilzeitbeschäftigte) und im Verwaltungsbereich 590 Arbeitnehmer/innen (349 Vollzeit- und 241 Teilzeitbeschäftigte) beschäftigt. Daneben werden in Schwerpunktbereichen und auf über öffentliche Mittel geförderten Jugendbildungsstellen weitere Kolleg/innen hauptamtlich beschäftigt.
In der Hauptverwaltung der DAG in Hamburg sind ca. 308 Mitarbeiter/innen beschäftigt. Ca. 789 der Mitarbeiter/innen entfallen auf die Geschäftsstellen der Landesverbände und Bezirke.
Die Mitarbeiter/innen der DAG werden auf der Grundlage von Anstellungsbedingungen, die zwischen Bundesvorstand und Gesamtbetriebsrat vereinbart wurden, sowie einer Vielzahl von Betriebsvereinbarungen angestellt.
Zwischen dem Bundesvorstand und den Betriebsräten bzw. dem Gesamtbetriebsrat der DAG gibt es eine konstruktive und kooperative Zusammenarbeit.
Die DAG hatte am 31. Dezember 1999 eine Mitgliederzahl von 401 406. Unter Einbeziehung der angeschlossenen Verbände wurden 462 164 Mitglieder registriert. Bis auf wenige gewerbliche Arbeitnehmer/innen und Beamte/ innen sind die Mitglieder ausschließlich Angestellte.
Ende 1999 betrug die Zahl der erwerbstätigen Mitglieder 296 455. Davon waren 166 492 Mitglieder weiblich und 129 963 Mitglieder männlich. Die Zahl der Auszubildenden betrug 8874 und die Zahl der Erwerbslosen 26 359. Die Gruppe der Rentner/innen umfasste 56 067 Mitglieder. Im übrigen hat die DAG einen Anteil sonstiger Mitglieder (Wehr- und Zivildienstleistende, Student/innen, nicht berufstätige Mitglieder) von 13 669. In Prozentzahlen ausgedrückt sind 73,9 Prozent der Mitglieder erwerbstätig (32,4 Prozent sind männlich und 41,5 Prozent weiblich), 2,2 Prozent Auszubildende, 6,6 Prozent erwerbslos, 13,9 Prozent Rentner/innen und 3,4 Prozent sonstige Mitglieder.
Nach Bereichen aufgeteilt hat die Berufsgruppe Kaufmännische Angestellte der Industrie 38 221 Mitglieder, die Berufsgruppe Technische Angestellte und Beamte 29 574 Mitglieder, die Berufsgruppe Meister 5342 Mitglieder, die Berufsgruppe Bergbau 2010 Mitglieder, die Berufsgruppe Handel 154 594 Mitglieder, die Berufsgruppe Luftfahrt 6743 Mitglieder, die Berufsgruppe Schifffahrt 4865 Mitglieder, die Berufsgruppe Banken und Sparkassen 41 613 Mitglieder, die Berufsgruppe Versicherungen 15 892 Mitglieder, die Berufsgruppe Öffentlicher Dienst 98 035 Mitglieder und die Berufsgruppe Kunst und Medien 4517 Mitglieder.
178 284 (44,4 Prozent) der Mitglieder sind Männer und 223 122 (55,6 Prozent) sind Frauen.
Zu Beginn des Jahres 2000 unterhielt die DAG neben der Hauptverwaltung in Hamburg 11 Landesverbands- Geschäftsstellen sowie 46 Bezirks-Geschäftsstellen mit ca. 60 weiteren örtlichen Büros.
Vorsitzende der DAG
1949 - 1959 Fritz Rettig
1959 - 1960 Georg Schneider
1960 - 1967 Rolf Spaethen
1967 - 1987 Hermann Brandt
1987 - 2001 Roland Issen
Persönlichkeiten