In allen Zonen Deutschlands haben sich nach 1945 die Kulturschaffenden in Verbänden und Gewerkschaften zusammengeschlossen, zunächst auf Ortsebene, dann auch länderübergreifend. Als 1949 der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) gegründet werden soll, wollen die Künstlerinnen und Künstler in einer eigenen Gewerkschaft dem künftigen DGB angehören. Auf einer Konferenz am 26. August 1949 in Frankfurt am Main bereiten sie die Gründung dieser Gewerkschaft der Kulturschaffenden vor.
Georg Reuter vom Gewerkschaftsrat der Westzonen leitet die "Konferenz der Vertreter der Gewerkschaften der Kulturschaffenden in den Westzonen". Die Beratungen sind erfolgreich: Die Vertreter der Verbände verständigen sich in allen inhaltlichen und formalen Fragen, auch über Mandate und Delegiertenzahlen der vielen Organisationen der Kunst- und Kulturschaffenenden mit über 62 000 Mitgliedern.
28 ordentliche Delegierte folgender Verbände werden die neue Gewerkschaft im Auftrag ihrer Organisationen gründen:
Andere Verbände sollen über Gastdelegierte ohne Stimmrecht am Gründungsverbandstag teilnehmen. Er wird für den 27. September 1949 nach Frankfurt am Main einberufen.
Wichtiger Tagesordnungspunkt dieses "Gewerkschaftstages der Kulturschaffenden" ist die Beratung und Beschlussfassung über das Statut der neuen Gewerkschaft.
Hier wird eine im DGB einmalige Organisationsform festgeschrieben: Die neue Gewerkschaft Kunst ist eine Kartellgewerkschaft, mit eigenständigen Berufsverbänden.
Sie haben gemeinsame Ziele und Aufgaben, eine gemeinsame Geschäftsstelle und einen Vorstand, der sich aus den ersten Vorsitzenden der Verbände zusammensetzt. Diese wählen aus ihrer Mitte den ersten und zweiten Vorsitzenden der Gewerkschaft Kunst.
Der erste Vorsitzende der Gewerkschaft Kunst aber wird bereits am 27. September auf dem Gründungsverbandstag gewählt: Willi Feldmann, der langjährige Vorsitzende der IAL und Vorsitzende der Gewerkschaft Musik, Bühne, Artistik, Film in der britischen Besatzungszone.
Gründe für die starke Stellung der Verbände innerhalb der Gewerkschaft Kunst sind die Verschiedenheit der Anstellungsverhältnisse der einzelnen Berufsgruppen und die damit zusammenhängenden unterschiedlichen Rechtsverhältnisse. Schon in der Gewerkschaft Musik, Bühne, Film, Artistik der britischen Besatzungszone besaßen die Verbände eine gewisse Selbständigkeit. Dies wird wegweisend für die neue bundesweite Gewerkschaft Kunst.
Die Verbände haben für ihren Organisationsbereich Finanz-, Verwaltungs- und Tarifhoheit, die gemeinsamen, sozialpolitischen und kulturellen Angelegenheiten werden nach Abstimmung mit den Mitgliedsverbänden von der Gewerkschaft Kunst vertreten. Die Gewerkschaft Kunst erhält für diese Arbeit von den Verbänden monatlich 5 Pfennig pro Mitglied.
Eine Einzelmitgliedschaft der Künstlerinnen und Künstler in der Gewerkschaft Kunst ist nicht möglich. Sie werden, je nach ihrer Tätigkeit, Mitglied in einem der neugebildeten Verbände innerhalb der Gewerkschaft Kunst.
Publikationsorgane für die Mitglieder sind die der einzelnen Verbände:
Auf dem Gründungsverbandstag war ein gemeinsames Publikationsorgan angeregt worden; es ist im Statut genannt, wird aber nicht umgesetzt. Auch im Verlauf der nächsten Jahre gibt es nur zeitweilige gemeinsame Informationen und keine Periodika für die Mitglieder aller Verbände der Gewerkschaft Kunst.
Internationale Beziehungen hatte die Gewerkschaft Kunst:
Sitz der Gewerkschaft ist vorerst Hamburg; die Geschäftsstelle hat dort Räume im Gewerkschaftshaus am Besenbinderhof 57. Auf Dauer soll der Sitz am Ort des Sitzes des Deutschen Gewerkschaftsbundes sein. Am 1 April 1955 zieht die Geschäftsstelle der Gewerkschaft Kunst deshalb nach Düsseldorf um. Zuständig für die Geschäftsführung wird - auf Antrag der Gewerkschaft Kunst - ein eigenes Sekretariat innerhalb der Hauptabteilung Organisation und Verwaltung des DGB.
Zum 31. Dezember 1951 hat die Gewerkschaft Kunst einschließlich der Berufsverbände 17 hauptamtliche Verwaltungsstellen und 35 hauptamtlich tätige Funktionäre und Angestellte.