Angestellte in der Einheitsgewerkschaft: Der Neuaufbau der deutschen Gewerkschaften nach 1945 und die Frage der Angestellten

17.04.2014
Protokoll 48

Der Wiederaufbau der deutschen Gewerkschaften nach dem Zweiten Weltkrieg verlief nicht konfliktfrei. Die Frage der Organisation der Angestellten stand dabei lange Zeit im Vordergrund. Diese Auseinandersetzung führte schließlich zur Spaltung der deutschen Gewerkschaftsbewegung in einerseits Industriegewerkschaften unter dem Dach des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und andererseits die Deutsche Angestellten-Gewerkschaft (DAG). Ein Ergebnis dieses Konfliktes war die Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen (HBV), ins Leben gerufen als Gegengründung zur DAG.

Für die Aktiven der ersten Stunde nach dem Krieg war klar: Nie wieder Faschismus, nie wieder Krieg. Starke Gewerkschaften mussten geschaffen werden, Garanten für die Demokratie und für den Wohlstand der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Und das konnten nur Einheitsgewerkschaften sein. Der Aufruf von Wilhelm Leuschner einen Tag vor seiner Hinrichtung: "Schafft die Einheit", war Vermächtnis und Auftrag zugleich.

Doch was unter einer Einheitsgewerkschaft zu verstehen war, darüber gab es unterschiedliche Meinungen.

Diese Auseinandersetzung führte schließlich zur Spaltung der deutschen Gewerkschaftsbewegung in einerseits Industriegewerkschaften unter dem Dach des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und andererseits die Deutsche Angestellten-Gewerkschaft (DAG). "Kind" dieses Konfliktes war die Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen (HBV), ins Leben gerufen als Gegengründung zur DAG.

Wie konnte es dazu kommen? Bei dem Aufbau örtlicher Gewerkschaften waren in den meisten Fällen alle Arbeiter, Angestellten und Beamte gemeinsam erfasst worden, es gab aber wichtige Ausnahmen: So wurde in Hamburg neben Industrieorganisationen eine einheitliche Angestelltenorganisation aufgebaut. Diese Angestellten-Organisation gehörte als Mitglied dem DGB der Britischen Besatzungszone (BBZ) an. Grenzstreitigkeiten waren an der Tagesordnung.

Die Organisationsfrage der Angestellten stellte sich allerdings nicht nur in der Britischen Besatzungszone, weshalb die dritte Interzonenkonferenz den Organisationsausschuss der Gewerkschaften beauftragte, einen Lösungsvorschlag zu unterbreiten.

 

Dokument 48

 "Entschließung des Interzonen-Organisationsausschusses der Gewerkschaften zur Organisation der Angestellten" vom 12. März 1947 (Frankfurter Entschließung)

Zunächst betont die Kommission, daß eine Verständigung der Beteiligten erforderlich sei. Sie begrüßt die Überwindung weltanschaulicher und organisatorischer Gegensätze innerhalb der Angestelltenschaft und stellt dann fest:

"Die Kommission sieht die Notwendigkeit, trotzdem zur weiteren Klarheit im Problem der gewerkschaftlichen Erfassung der Angestellten zu gelangen, und empfiehlt die Schaffung von Angestelltengewerkschaften im Rahmen der Gewerkschaftsbünde. Dabei erklärt sie, daß das endgültige Ziel in der organisatorischen Vereinigung aller Arbeitnehmer erblickt werden muß.

Die bevorstehenden großen Aufgaben, die die Gewerkschaften bei der Schaffung einer wahren Demokratie in der Wirtschaft zu erfüllen haben, zwingen aber die Arbeiter und Angestellten schon heute in den Betrieben, die in Gemeinwirtschaft überführt sind oder werden, eine einheitliche Organisation aller Arbeitnehmer zu schaffen.
Auch in den öffentlichen Verwaltungen und Betrieben sowie in öffentlichen Körperschaften ist die einheitliche Organisation aller Arbeitnehmer das Ziel.

Insbesondere sollen in folgenden Industrien dahingehende Vereinbarungen getroffen werden: Bergbau, Chemie, Stahl und Eisen, Energieversorgung, öffentliche Verwaltungen und Betriebe sowie die öffentlichen Körperschaften."

 

Solche Vereinbarungen zwischen der DAG und den entsprechenden Industriegewerkschaften kamen lediglich in der Britischen Besatzungszone mit der IG Chemie und Papier und in Württemberg-Baden mit dem Gesamtverband zustande.

Unterschiedliche Interpretationen dieser Empfehlung seitens der DAG und der Industriegewerkschaften führten dazu, dass Konflikte - vor allem in der Britischen Besatzungszone - nicht ab-, sondern weiter zunahmen. Schließlich wurde die Notwendigkeit gesehen, zur Klärung der Organisationsfrage der Angestellten einen außerordentlichen Bundeskongress einzuberufen.

 

Dokument 90

"Diskussion und Entschließung zur Angestelltenfrage auf dem außerordentlichen Bundeskongreß des DGB der britischen Zone Recklinghausen" vom 16. Juni 1948

Hans vom Hoff (DGB-Bundesvorstand):
"Wir haben das Prinzip der Industriegewerkschaften aufgestellt und müssen zweifellos nach diesem Prinzip arbeiten, aber es kommt darauf an, ob wir das Prinzip zum Dogma erheben oder ob wir es beweglich gestalten. Wir müssen uns fragen, ob wir in der gewerkschaftlichen Erfassung aller Arbeitnehmer schon so weit sind, daß wir ohne weiteres das Industrieverbandsprinzip nach jeder Richtung hin durchführen können, oder ob unser Wollen den gegebenen Möglichkeiten vorauseilt."

"Bei dem, was die DAG will, handelt es sich nicht darum, 20.000 oder 100.000 Mitglieder mehr zu kriegen, sondern sie verlangt ein Betätigungsfeld auch in der Industrie."

"Die Auffassung, daß wir das Industrieverbandsprinzip ohne jede Beschränkung durchführen müssen, kann nicht auf alle Berufe angewendet werden. (...) Die Frage ist nun, ob und inwieweit wir es bei den Angestellten anwenden können.

Wir haben uns in der vorletzten Beiratssitzung mit dieser Frage beschäftigt. Am 25. März wurde anläßlich einer Zusammenkunft der Vorsitzenden der Industrieverbände ein Berufskatalog aufgestellt, der den Organisationsbereich der Deutschen Angestelltengewerkschaft abgrenzt. Dieser Berufskatalog sieht vor, daß die DAG in den Gruppen 'Geld, Bank, Börse', 'Versicherung, Groß und Einzelhandel', 'Verlagswesen' usw. ausschließlich zuständig ist. (...) Ich muß hier einflechten, daß die DAG diesen Berufskatalog abgelehnt hat, weil er ihr nicht weitgehend genug war."

"Es ist auch ein (...) Vermittlungsvorschlag gemacht worden (...), in dem gesagt wird, daß zu der Gruppe, die der Berufskatalog vorsieht, noch ein Teil der Industrie kommen soll. Die Grundstoffindustrie, die Chemie, der gesamte Bergbau sowie die eisen- und stahlerzeugende Industrie sollen ausschließlich zum Organisationsbereich der zuständigen Industriegewerkschaft gehören. Die DAG hätte in diesen Industrien also keine Werbungsmöglichkeit und könnte dort keine Mitglieder haben. Die DAG soll aber in den übrigen Industrien dieselben Rechte zur Werbung haben wie die Industriegewerkschaften. Mit diesem Vermittlungsvorschlag wäre die DAG einverstanden."

Fette (Vorsitzender der Antragskommission):
"Wir sind der unabänderlichen Meinung, daß Klarheit nur erreicht wird, wenn eine genaue Abgrenzung für alle Gewerkschaften einschließlich der DAG geschaffen wird. Mehr und mehr verdichtet sich jedoch bei uns der Eindruck, daß es nicht so sehr um die Absteckung und Abgrenzung des Organisationsgebietes der DAG geht, sondern um das Prinzip an sich. Wir kommen nicht umhin, dieses Prinzip im Grundsatz zu klären."

Im Weiteren erklärt Fette, dass die Antragskommission dem von Hans vom Hoff angesprochenen und vom Bundesvorstand vorgeschlagenen Vermittlungsvorschlag nicht zugestimmt habe, da dadurch nur der bisherige Zustand beibehalten bliebe.

Dörr (DAG):
Dörr erklärte zunächst, daß es "logisch und deswegen richtig" sei, wenn eine "autonome Gewerkschaft aller Angestellten" existiere. Ferner sagte er:

"Kollege Fette hat Ihnen vorgeschlagen, dahingehend zu bestimmen, daß die DAG kein Recht der Organisation und der Werbefreiheit in der Industrie haben soll. Kollegen, wenn Sie das beschließen, nehmen Sie der DAG den Lebensraum, den sie glaubt beanspruchen zu können und beanspruchen zu müssen. Damit wäre auch die Möglichkeit einer Verständigung genommen."

Helmut Duerkop (IG Chemie):
 "Wenn hier von Prinzipien gesprochen wird und verlangt wird, sie beweglich zu handhaben, so erkläre ich das für unmöglich. Entweder habe ich ein Prinzip und setze es durch, oder ich habe kein Prinzip."

"Ich kenne die Organisation der Angestellten sehr gut (...). Die Kollegen würden es nicht verstehen, wenn wir heute eine andere Haltung einnehmen würden wie die, die ich zum Ausdruck bringe. Sie erwarten von uns den bizonalen Zusammenschluß nach dem Prinzip: 'Ein Betrieb, eine Gewerkschaft'."

"Es wurde die Mentalität der Angestellten erwähnt. Wenn wir jedoch eine Verbindung nicht nur suchen, sondern festknüpfen wollen zwischen allen Arbeitnehmern, sowohl den Angestellten als auch den Arbeitern, dann ist es nicht der richtige Weg, die Angestellten in einer Sonderorganisation zusammenzuschließen."

Karl Gröbing (ÖTV, BBZ):
"Besteht für die DAG eine zwingende Notwendigkeit zu fordern, daß das reine Prinzip der Industriegewerkschaften zu ihren Gunsten geändert wird? Hat die DAG nach dem alten Berufskatalog ein nicht genügend großes Betätigungsfeld gehabt? Die Antwort muß unsererseits klar lauten: Nein! Der ihr nach altem Berufskatalog eingeräumte Raum ist so groß, daß sie zu einer achtungsgebietenden Organisation werden kann. Wenn dem so ist, was veranlaßt die DAG zu ihren Forderungen? Ich spreche es klar aus: Es geht um nicht mehr oder weniger als die Frage des Prinzips, des Grundsätzlichen. Die Frage lautet: Industriegewerkschaft oder Umgliederung und Aufbau nach Berufssäulen."

Erich Meyei (ÖTV, BBZ):
Erich Meyer lehnt den Vermittlungsvorschlag ebenfalls ab: "Diese Regelung würde bedeuten, daß innerhalb des deutschen Gewerkschaftsgebäudes auch eine Säule der Angestellten eine Berechtigung hat. Die Kollegen draußen haben noch zu erkennen, daß diese Frage unmittelbar mit der Frage der Beamten zusammenhängt und daß nach dem Angestelltenbund ein Beamtenbund kommen wird."

"Sollten wir uns jetzt aber für das Dreisäulenprinzip entscheiden, also für selbständige Arbeiter-, Angestellten- und Beamtenorganisationen, wenn also das Prinzip einer gemeinsamen Gewerkschaft aufgegeben wird, dann müßte der Deutsche Gewerkschaftsbund folgerichtig auch seine Zielsetzung revidieren. (...) Von dem Augenblick an, in dem die Gewerkschaft eine Organisation nur für Arbeiter ist, hängt die ganze Betriebsarbeit in der Luft; das Ziel 'Demokratisierung der Verwaltung im gewerkschaftlichen Sinne' wäre damit beiseite gestellt worden (...). (Es handelt) sich hier nicht um Prinzipienreiterei (...), auch nicht um ein starres Dogma, sondern einfach darum, ob wir Klarheit über unseren Weg und über unser Wollen haben und ob wir in unseren Organisationen bereit sind, diesem gewerkschaftlichen Wollen Rechnung zu tragen."

 

Die Entschließung der Antragskommission, die eine Begrenzung der DAG auf die Berufsbereiche Geld-, Bank-, Börsenwesen, Versicherungswesen, Handel sowie Verlagswesen vorsah, und die Formulierung "Industriegewerkschaften und DAG sind gleichermaßen verpflichtet, alle in ihrem Zuständigkeitsbereich beschäftigten Arbeitnehmer zu organisieren" wurden in Recklinghausen mit 155 gegen 20 Stimmen angenommen.

Die Reaktion der DAG war wie von Dörr angekündigt.

 

Dokument 91

"Schreiben des Hauptvorstandes der DAG, Hamburg, an den Bundesvorstand des DGB (BBZ), Düsseldorf, zur Angestellten-Entschließung des Gewerkschaftskongresses in Recklinghausen" vom 22. Juni 1948

"Wir haben die Gelegenheit genommen, diese vom Kongreß angenommene Entschließung noch einmal auf ihren Sinn und ihren Inhalt zu prüfen, und wir haben dabei festgestellt, daß die Durchführung dieser Entschließung bedeutet, daß die DAG von der Organisierung der Angestellten in der Industrie vollkommen ausgeschlossen ist und in den öffentlichen Verwaltungen ebenfalls, soweit es sich nicht um die Arbeitsämter und Krankenkassen handelt. Damit ist die Idee, eine wirklich umfassende Angestelltengewerkschaft im DGB zu besitzen, aufgegeben worden. Aus dieser Tatsache heraus können wir uns keinesfalls mit diesem Beschluß abfinden. Wir müssen nach wie vor das Recht für uns in Anspruch nehmen, auch die oben gekennzeichneten Gruppen der Angestellten zu organisieren, da ein erheblicher Teil der Angestellten in den Behörden und in der Industrie den Wunsch hat, einer Angestelltengewerkschaft, wie es die DAG ist, anzugehören."

 

Eine entsprechende Antwort seitens des DGB ließ nicht lange auf sich warten:

 

Dokument 96

"Beschlüsse des Bundesvorstandes und des Bundesbeirates des DGB (BBZ) zum Ausscheiden der DAG aus dem DGB und zur Bildung der Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen" vom 20./21. Juli 1948

"Nach kurzer Diskussion faßten der Bundesvorstand und Beirat einstimmig den Beschluß, daß die DAG sich durch ihre Weigerung, den Kongreßbeschluß anzuerkennen, außerhalb des Deutschen Gewerkschaltsbundes gestellt hat. In der Frage, ob der DGB eine neue Angestelltenorganisation innerhalb des Bundesvorstandes errichten müßte, hatte der Bundesvorstand dem Bundesbeirat die Schaffung einer Gewerkschaft 'Handel, Banken und Versicherungen' empfohlen."

 

Der Bundesbeirat beschloss gegen eine Stimme, dass eine "Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen" gegründet werden soll.

Der Gründungskongress dieser neuen Gewerkschaft HBV fand im September 1949 statt. Bereits im April 1949 hatte die Deutsche Angestellen-Gewerkschaft die Konsequenzen aus den Beschlüssen des Deutschen Gewerkschaftsbundes gezogen und sich als eigenständige Gewerkschaft außerhalb des DGB gegründet.

Erst mit dem Zusammenschluss zur Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) konnte diese Spaltung der deutschen Gewerkschaftsbewegung aufgehoben werden. Seit 2001 sind alle gewerkschaftlich organisierten Angestellten im Deutschen Gewerkschaftsbund.

Dokumente aus:

  • Quellen zur Geschichte der deutschen Gewerkschaftsbewegung im 20. Jahrhundert / begr. von Erich Matthias. Hrsg.: von Hermann Weber... - Köln, Bund-Verl.
  • Die Gewerkschaften und die Angestelltenfrage : 1945 - 1949 / bearb. von Siegfried Mielke. - 1989