Der 3. Oktober ist ein historisches Datum – auch für die Angestelltenbewegung. An diesem Tag wird im Jahre 1921 der AfA-Bund gegründet. Elf Angestelltenverbände schließen sich zusammen. Ein Markstein auf dem Weg zu einer starken Gewerkschaftsbewegung der Angestellten.
Der große Saal im Düsseldorfer Gesellschaftshaus ist schwarz-rot-gold geschmückt, grüne Girlanden zieren die Wände und Decke. An der Stirnwand des Saales ein großes Porträt Carl Legiens, es erinnert an den vor Monaten verstorbenen Vorsitzenden des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes (ADGB), dem Dachverband der Arbeitergewerkschaften. Vor knapp 200 Delegierten und 50 Gästen, eröffnet an diesem Sonntag, den 2. Oktober 1921, um 10:30 Uhr Siegfried Aufhäuser den ersten Kongresstag des Allgemeinen freien Angestelltenbundes (AfA-Bund). Es ist das stärkste Bündnis von Angestelltenverbänden entstanden, mit engen Bindungen an den ADGB. Die AfA-Gründung ist eine beachtliche gewerkschaftliche Organisationsreform in der noch jungen Weimarer Republik.
In dieser Tradition steht die ver.di-Gründung acht Jahrzehnte später. Unter dem ver.di-Dach vereinten sich Gewerkschaften des öffentlichen und privaten Dienstleistungssektors, und zwar unabhängig ob Arbeiter*innen, Angestellte oder Beamt*innen. Diese Differenzierung hatte vor 100 Jahren eine andere Dimension, arbeitsrechtlich wie auch gesellschafts- und organisationspolitisch.
Bis in das 19. Jahrhundert hinein hatten Ladengehilfen und Handwerksgesellen einen ähnlichen sozialen Status. Industrialisierung mit forcierter Arbeitsteilung und eine Herausbildung mittelständischer Schichten im Dienstleistungssektor trugen zu einem Auseinanderdriften unter den Lohnabhängigen bei. Die in der Mitte des 19. Jahrhunderts entstandenen Kaufmannsverbände organisierten Ladenbesitzer und Ladengehilfen gleichermaßen.
Eine berufsständische Orientierung war insofern kaum verwunderlich, sie manifestierte sich im Kaiserreich durch eine sozialpolitische und vor allem sozialrechtliche Abgrenzung von der Arbeiterschaft. Sie zu erhalten, war den frühen Angestelltenverbänden eine Selbstverständlichkeit. Beim 1893 gegründeten „Deutschnationalen Handlungsgehilfenverband“ (DHV) kam zum berufsständischen Selbstverständnis noch der Ausschluss von Juden sowie von Frauen eine weitere Komponente hinzu.
Um die Jahrhundertwende, der Anteil der Angestellten hat sich zwischen 1882 und 1907 von 4,7 auf 10,5 Prozent mehr als verdoppelt, bekommen die berufsständischen Angestelltenverbände Konkurrenz: den 1897 gegründeten „Zentralverband der Handlungsgehilfen“ (ZdH) und den 1904 entstandenen „Bund der technisch-industriellen Beamten“ (Butib), die auf die Mitgliedschaft der Prinzipale, also der Geschäftsinhaber, verzichten und mit Betonung auf ein Streikrecht der freigewerkschaftlichen, also sozialdemokratischen Arbeiterbewegung nahestehen. Vor Beginn des Ersten Weltkriegs gibt es im Deutschen Reich 77 Angestelltenverbände.
Noch während des Weltkriegs sortieren sich diese Verbände der Angestelltenbewegung in zwei durchaus weltanschaulich unterschiedliche Arbeitsgemeinschaften. Auf Initiative des DHV bündeln sich im Oktober 1916 die konservativen in der „Arbeitsgemeinschaft kaufmännischer Verbände“, die sich – auf deutliche Abgrenzung zu den Verbänden Arbeiterschaft pochend – als Träger des Mittelstandes sieht. Ihr gegenüber steht in Bündnis, das die Eigengeltung der Angestellten zwar bejaht, sich aber an der Seite der Arbeiterschaft verortet. Gegründet Ende 1917 firmiert es als „Arbeitsgemeinschaft freier Angestelltenverbände“ (A.f.A.). Ihr Architekt ist Siegfried Aufhäuser, seit 1913 Geschäftsführer des Butib.
Die Arbeitsgemeinschaft freier Angestelltenverbände vertritt 1920 die Interessen von rund 690 000 freigewerkschaftlich organisierte Angestellten. Das Bündnis der christlich-nationalen Angestelltenverbände mit dem DHV kommt auf 463 000 organisierte Angestellte, dazu kommen noch die liberalen Hirsch-Dunckerschen Angestelltenverbände mit knapp 300 000 organisierten Angestellten.
Die junge Weimarer Republik ächzt in dieser Zeit unter den politischen Herausforderungen: der Umgestaltung eines autoritären Kaiserreichs zu einer parlamentarischen Demokratie, hohen Reparationsforderungen der Siegermächte durch den Versailler Friedensvertrages und vor allem sozialen Verwerfungen, etwa Demobilisierung der Soldaten, Arbeitslosigkeit und soziale Fürsorge für Kriegsopfer.
Für die Gewerkschaften geht es neben Lohnkämpfen und den Achtstundentag um die Ausgestaltung der Mitwirkungsrechte und Sozialisierung der Grundstoffindustrien. Für die politische Einflussnahme reicht eine lockere Arbeitsgemeinschaft nicht mehr, erkennen die Akteure der A.f.A. Sie beschließen auf einer Vertreterversammlung am 16./17. Januar 1920 die Einrichtung einer freigewerkschaftlichen Angestelltenzentrale. Ein festes Bündnis ist das Ziel.
„Die freie Angestelltenbewegung kann als der kleine Bruder der freigewerkschaftlichen Arbeiterbewegung betrachtet werden“, betont Siegfried Aufhäuser im Juni 1920. [1] Kein unverbindliches Lippenbekenntnis. Die A.f.A. hatte im März 1920 gemeinsam mit dem ADGB den Generalstreik gegen den rechtsgerichteten Kapp-Putsch initiiert und getragen. Die politische Verortung des A.f.A.-Bündnisses ist eindeutig. „Ich hoffe in diesem Kreise das Wort Klassenkampf aussprechen zu dürfen, ohne daß einer der Anwesenden vom Stuhl fällt. Die Tatsache, daß in der heutigen kapitalistischen Wirtschaftsordnung alle Angestellten und Arbeiter auf dem Boden des Klassenkampfes stehen, wird auch von unseren Gegnern nicht geleugnet werden können. (…) Das freigewerkschaftliche Programm – und das soll offen angesprochen werden – setzt in seinen Endzielen den Sozialismus als Wirtschaftsordnung voraus“, sagt der Butab-Geschäftsführer. [2]
Tatsächlich gelingt es Aufhäuser unter seinen politischen Prämissen seine Mitgliedsverbände der A.f.A. zu einem festen Bündnis zu formieren. Er überzeugt sie von der dringlichen Notwendigkeit von durchsetzungsfähigen Strukturen für das politische Parkett, den Reichstag, und für verbindliche Beziehungen zum ADGB wie auch zu internationalen Gewerkschaftsbünden. Die A.f.A.-Vorständekonferenz beschließt im November 1920, sich zum „Allgemeinen freien Angestelltenbund (AfA-Bund)“ zusammenzuschließen. Dabei haben die Angestellten-Gewerkschafter sich für das Organisationsprinzip des Berufsverbandes entschieden, während im ADGB das Industrieverbandsprinzip favorisiert wird.
Auf der Basis dieses Beschlusses kommt am 12. April 1921 ein Organisationsvertrag mit dem ADGB zustande, der die Beziehung untereinander wie auch die Abgrenzung der Organisationsfelder regelt.
In der Butab-Zentrale in der Berliner Werftstraße liegt die Vorbereitung des ersten AfA-Bundeskongresses in den Händen von von Bruno Süß, vormals ZdA-Sekretär in Sachsen, dort erfolgreicher Organisator des Generalstreiks gegen den Kapp-Putsch und von Aufhäuser nach Berlin geholt. Für die zweitägige Zusammenkunft im Oktober 1921 stehen vier Entscheidungen im Mittelpunkt: die Satzung des AfA-Bundes, die programmatischen freigewerkschaftlichen Grundsätze, der Organisationsvertrag mit dem ADGB und die Wahlen zur AfA-Spitze. Gastgeber dieses Gründungskongresses ist der Deutsche Werkmeisterverband (DWV).
Die Delegiertenliste für den ersten AfA-Kongress spiegelt die Vielfalt der Angestelltenverbände wider: Allgemeiner Verband der Deutschen Bankangestellten, Bund der technischen Angestellten und Beamten, Deutscher Fördermaschinisten-Verband, Deutscher Polierbund, Deutscher Werkmeister-Verband, Genossenschaft Deutscher Bühnenangehöriger, Internationale Artistenloge, Verband Deutscher Schiffsingenieure und Seemaschinisten, Verband der Zuschneider, Zuschneiderinnen und Direktricen, Verband land- und forstwirtschaftlicher Angestellter und der Zentralverband der Angestellten.
Das neue Angestelltenbündnis findet als gewerkschaftspolitische Spitzenorganisation Aufmerksamkeit in Politik und Wirtschaft. So kann Siegfried Aufhäuser in seiner Eröffnungsansprache hochrangige Vertreter aus Ministerien, gesellschaftspolitischen Verbänden und Gerichten und Abgeordnete des Reichstages sowie von Landtagen begrüßen. Der Deutsche Beamtenbund hat ein Vorstandsmitglied entsandt. Nicht zuletzt begrüßt er mit Theodor Leipart den ADGB-Vorsitzenden, zugleich Vertreter des Internationalen Gewerkschaftsbundes, und mit Robert Dissmann den Vorsitzenden des Deutschen Metallarbeiterverbandes.
Aufhäuser, nicht müde die konkurrierenden Angestelltenbünde Gedag [3] und GDA [4] als „Harmonieverbände“ abzukanzeln, positioniert den AfA-Bund eindeutig, spricht davon, dass dem Krieg der Nationen nun der Krieg der nationalen Kapitalisten gefolgt sei: „So fällt unser heutiger Kongress in eine Zeit, in der auf der ganzen Linie Lohnkämpfe entbrannt sind, Lohnkämpfe, deren Bedeutung weit hinausragt über das, was man sonst als die Tageskämpfe der Gewerkschaften bezeichnet hat. Die Lohnkämpfe, die augenblicklich notwendig geworden sind, sind nicht nur zu führen, um hier und dort Lohnzulagen zu erreichen, sondern sie sind ein Teil, ein Ansatz für jene große Auseinandersetzung zwischen Kapital und Arbeit, die als die Grundlage unserer programmatischen Auffassungen anzusprechen sind.“ [5]
Aber sein wichtigstes Anliegen ist die Gemeinsamkeit von Arbeitern und Angestellten: „Wir haben auf diesem Kongreß heute nicht zu untersuchen, ob in der politischen Arbeiterbewegung an allen Stellen das nötige Verständnis für die Notwendigkeit der Einheitsfront schon besteht, aber mit umso größerem Nachdruck haben wir darauf hinzuwirken, daß mindestens gewerkschaftlich die Einheitsfront der Kopf- und Handarbeiter für diese gewaltigen Kämpfe so bald wie möglich geschlossen wird. Unsere AfA-Bewegung hat ja die besondere Mission, gerade die Kopfarbeiter, die am schwersten für diese Einheitsfront zu gewinnen sind, in die geschlossene Front einzugliedern. Unsere Aufgabe ist es, als Angestelltenbewegung, die Angestellten zu Bundesgenossen der Arbeitergewerkschaften zu machen. Die Aufgabe dieses Kongresses im besonderen ist es, organisatorisch, gewerkschaftlich und sozialpolitisch die Voraussetzungen zu schaffen, um künftig Kopf- und Handarbeiter zu gemeinsamen Aktionen zu befähigen.“[6]
Den ersten Kongresstag beschließt ein Anliegen, das als Keimzelle für die AfA-Bewegung gelten kann. Es geht um ein einheitliches Arbeitsrecht. Noch im Kaiserreich, im April 1914, hatte Aufhäuser einen Kongress über ein einheitliches Angestelltenrecht organisiert, denn die arbeitsrechtlichen Quellen für Angestellte waren verstreut, teils im Bürgerlichen Gesetzbuch, im Handelsgesetzbuch und in der Gewerbeordnung. Als Sachkundigen hatte er den Frankfurter Rechtswissenschaftler Hugo Sinzheimer eingeladen, der letztlich auch für ein einheitliches Angestelltenrecht die juristischen Grundlagen vermittelte.
Am zweiten Kongresstag spricht Benno Süß, der Organisator des Kongresses, über den Wandel in der Angestelltenschaft: „Der Stehkragenproletarier, den man als Lakai und Unteroffizier des Unternehmertums angesehen hatte, der vor Standesdünkel triefte und fest an die Harmonie zwischen Kapital und Arbeit glaubte, der von der freigewerkschaftlich orientierten Arbeitnehmerschaft über die Achsel angesehen wurde, ob seiner rückständigen Auffassung, er ist erwacht, er will sich nicht hutteln und pütteln lassen, sondern er will im gleichen Schritt und Tritt Schulter an Schulter mit der freigewerkschaftlich denkenden Arbeiterschaft den gesteckten Zielen zustreben.“ [9] Zu Recht verweist Süß auf die Keimzelle: „Die Gründung des Arbeitsausschusses für das einheitliche Angestelltenrecht im September 1913 ist eigentlich schon als der historische Wendepunkt in der deutschen Angestelltenbewegung zu bezeichnen. (…) Damals, im September 1913, vollzog sich schon die Scheidung der Geister, und jene, die den Angestellten nicht als Arbeitnehmer betrachteten, jene, die vor Standesdünkel trieften, blieben fern, als es galt, die bestehende Rechtszersplitterung in der Sozialgesetzgebung zu bekämpfen.“
Süß zeichnet den Weg weiter und verweist auf die Entschließung, die bereits die Perspektive eines Bündnisses mit dem ADGB sowie den freigewerkschaftlichen Beamtenverbänden beinhaltete und programmatisch festlegte:
Die Solidarität zwischen Kopf- und Handarbeitern, 2. Unüberbrückbarer Gegensatz zwischen Kapital und Arbeit, 3. Verlangen nach organisatorischer Verbindung mit dem ADGB, 4. Bekenntnis zur Gemeinwirtschaft, zum Sozialismus, 5. Schaffung einer eigenen Zentrale für die Angestellten.
Süß erläutert den Delegierten ausführlich das Zustandekommen des Organisationsvertrages mit ADGB vom April 1921; dieser wird schließlich einstimmig bestätigt wie auch die Satzung des AfA-Bundes und die programmatischen freigewerkschaftlichen Grundsätze.
Der ADGB-Vorsitzende Theodor Leipart zeigt sich mit den Ergebnissen der Beratungen zufrieden: „Dieser Erfolg des Kongresses wird für die Angestelltenschaft Deutschlands, für die Angestelltenbewegung von großem Nutzen sein, darüber kann es einen Zweifel nicht geben. An diesem Nutzen werden auch unsere Arbeitergewerkschaften teilhaben.“ [10]
Die Delegierten wählen in den Vorstand des AfA-Bundes drei Vorsitzende, nämlich Siegfried Aufhäuser, Bruno Süß und Wilhelm Stähr; zu den stellvertretenden Vorsitzenden werden Otto Schweitzer, Otto Urban, August Leonhardt und Gustav Rickelt. Hinzukommen neun Beisitzer. Der Vorstand bildet den Querschnitt der einzelnen Mitgliedsverbände ab; eine Frau ist im AfA-Bundesvorstand nicht vertreten. Unter den Delegierten ist Marie Borchardt, entsandt von der Genossenschaft Deutscher Bühnenangehöriger, die einzige Frau, obwohl der Zentralverband der Angestellten einen signifikanten Frauenanteil ausweist.
Für Siegfried Aufhäuser ist der erste AfA-Kongress ein Triumph. In seinem Schlusswort er die Einigkeit: „Die klassenbewußte, freigewerkschaftliche soziale Bewegung der Arbeiter, Angestellten und Beamten, dieser Hort aller schaffenden Arbeit, sie lebe hoch, hoch, hoch!“ Stürmischer Beifall brandet im Saal auf. [11]
Aber dieses Angestelltenbündnis kann seine Kraft nicht halten, und es schrumpft bis 1925 um fast ein Drittel seiner Mitglieder, wie übrigens im gleichen Zeitraum auch der ADGB. Ursachen sind: Inflation, Ruhrbesetzung und wachsende Arbeitslosigkeit wie auch abschwächende Durchsetzungskraft der Gewerkschaften und wachsende polarisierende politische Zustände im Lande. Allerdings wächst der Anteil der Angestellten an den Lohnabhängigen bis zu Beginn der dreißiger Jahre auf 12,5 Prozent. Davon profitiert das Bündnis der christlich-nationalen Angestelltenverbände mit einem gestärkten DHV mit 594 000 organisierten Angestellten; der AfA-Bund zählt nur noch 435 000 in seinen Reihen und der liberale GDA kommt auf 328 000 Mitgliedern.
Die Zäsur kommt 1933. Angesichts der Machtübernahme durch die NSDAP durch die Ernennung Hitlers zum Reichskanzler, den gewaltsamen Angriffen auf Gewerkschaftsbüros im Frühjahr und dem Ermächtigungsgesetz im März 1933 tritt Aufhäuser zurück, und am 28. April beschließt der AfA-Vorstand die Auflösung des Verbandes zum 30. April 1933. Aufhäuser ist als Gewerkschafter, Sozialdemokrat und Jude den Nazis besonders verhasst; er flieht Anfang Mai 1933 nach Paris. Weitere AfA-Funktionäre verlassen das Land, andere werden verhaftet, gefoltert oder sogar, wie Otto Schweitzer [12], ermordet.
[1] Referat auf dem 1. Butab-Bundestag am 14. Juni 1920 in Berlin
[2] Ebd. , zitiert nach „Siegfried Aufhäuser (1884-1969), Gunter Lange, Berlin, 2013, S. 82. Im Mai 1919 hatte sich der Butib mit dem Deutschen Techniker-Verband (DTV) zum „Bund der technischen Angestellten und Beamten (Butab)“ zur größten Vereinigung dieser Berufsgruppe mit gut 100 000 Mitgliedern vereinigt..
[3] Der Gesamtverband deutscher Angestelltengewerkschaft (Gedag) war von 1919 bis 1933 eine bedeutende Dachorganisation christlich-nationaler Angestelltenverbände
[4] Der Gewerkschaftsbund der Angestellten (GDA) war von 1920 bis 1933 ein Dachverband liberaler Angestelltenverbände
[5] Protokoll vom 1. Gewerkschaftskongreß des Allgemeinen freien Angestelltenbundes in Düsseldorf, S. 5
[6] Ebd., S. 6
[7] Ebd., S. 26-27
[8] Ebd., S. 41
[9] Ebd., S. 63
[10] Ebd., S.123/124
[11] Ebd., S. 130
[12] Otto Schweitzer war von 1925–1933 Vorstandsmitglied des Allgemeinen freien Angestelltenbundes. Das genaue Datum seines Todes ist nicht bekannt.