Ob Unterstützung bei Problemen am Arbeitsplatz, vielfältige Bildungs-, Beratungs- und Serviceangebote oder Rechtsschutz – das Leistungsspektrum für ver.di Mitglieder ist vielfältig und umfangreich. Beschäftigte bekommen bereits bei einer geringen Tariferhöhung mehr als der ver.di-Beitrag kostet.
Die Festlegung der Beitragshöhen für alle ver.di-Mitglieder erfolgt verbindlich gemäß unserer Satzung (§ 14) und sind wie folgt gestaffelt: Beschäftigte zahlen monatlich 1 Prozent ihres regelmäßigen Bruttoverdienstes oder ihrer Ausbildungsvergütung. Einmalzahlungen wie etwa Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Boni sowie unregelmäßige Zuschläge etc. zählen nicht zum regelmäßigen monatlichen Bruttoverdienst. Einmalzahlungen im Rahmen von Tariferhöhungen sind jedoch grundsätzlich beitragspflichtig. Der Mindestbeitrag beträgt 2,50 Euro pro Monat. Mitglieder mit mehr als einem Beschäftigungsverhältnis zahlen ein Prozent ihres regelmäßigen monatlichen Gesamtbruttoeinkommens.
Für Bezieher*innen von Renten, Pensionen, Krankengeld, Elterngeld, Arbeitslosengeld (Alg I) und anderen Leistungen nach SGB III beträgt der Monatsbeitrag 0,5 Prozent des regelmäßigen Bruttoeinkommens aus dem Teil des Gesamteinkommens, der aus einem Arbeits- oder Dienstverhältnis stammt. Falls zusätzliches Erwerbseinkommen nach § 14 Absatz 1 erzielt wird, ist hierfür ein zusätzlicher Beitrag in Höhe von einem Prozent des regelmäßigen monatlichen Bruttoeinkommens zu zahlen. Der Mindestbeitrag beträgt auch in diesem Fall 2,50 Euro pro Monat. Die Details können den Ausführungsbestimmungen der Beitragsrichtlinie-Ausführungsbestimmungenentnommen werden. Selbstständige zahlen jeweils einen Beitrag in Höhe von einem Prozent ihrer Einkünfte aus Tätigkeiten im Organisationsbereich von ver.di. Berechnungsgrundlage ist der Monatsdurchschnitt der steuerpflichtigen Einkünfte oder 75 Prozent der monatlichen Bruttoeinnahmen. Ist auf dieser Grundlage eine Beitragsberechnung nicht möglich, wird ein Beitrag von mindestens 15 Euro festgesetzt.
Ein Mitgliedsbeitrag von 1 Prozent des Bruttolohns mag für manche viel klingen. Doch Beschäftigte bekommen bereits bei einer geringen Tariferhöhung mehr als der ver.di-Beitrag kostet.
Angenommen, Du verdienst 3.000,00 € brutto im Monat und möchtest Mitglied bei uns werden, so beträgt der monatliche Mitgliedsbeitrag 30,00 €. Nach einem Jahr Mitgliedschaft hättest Du insgesamt 360,00 € an Mitgliedsbeiträgen gezahlt.
Ab dem Folgejahr konnte eine Tariferhöhung von 3,5 % für die nächsten 2 Jahre erzielt werden. D.h., Dein Einkommen ist monatlich um 105 € gestiegen, was im Jahr 1.260 € ergibt. Mit der Tariferhöhung erhöhte sich Dein Beitrag entsprechend um 1,05 € monatlich und betrug somit im zweiten und auch dritten Jahr 372,60 €.
Resümee: Nach drei Jahren Mitgliedschaft hättest Du insgesamt 1.105,20 € an Mitgliedsbeiträgen gezahlt. Mit einer Tariferhöhung von insgesamt 2.520 € über diesen Zeitraum hinweg hast Du jedoch einen Einkommensvorteil von fast 1.415 € erzielt. Dies zeigt, dass sich eine Mitgliedschaft und die gezahlten Mitgliedsbeiträge schon nach kurzer Zeit rechnen.
Ob Unterstützung bei Problemen am Arbeitsplatz, vielfältige Bildungs-, Beratungs- und Serviceangebote oder Rechtsschutz – das Leistungsspektrum für ver.di Mitglieder ist vielfältig und umfangreich:
Hier findest Du 10 weitere Gründe Mitglied bei ver.di zu werden!
Ob Pandemie, Inflation oder die durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine rasant gestiegenen Energiepreise – ver.di steht euch nicht nur in Tarifrunden zu Seite, sondern setzt sich auf politischer Ebene für Entlastungspakete, höheres Kurzarbeitsgeld, einen Mietendeckel und mehr ein. Damit alle ein Einkommen zum Auskommen haben. Hier setzen wir uns gerade für euch ein.