Gleichstellung

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in der Tarifpolitik

Überarbeitete Neuauflage für Tarifverhandler*innen und Mitglieder von Tarifkommissionen
24.01.2024

Aus dem Vorwort zur Broschüre:

Mittlerweile arbeiten 68 Prozent der Beschäftigten im Dienstleistungssektor in sehr hohem oder hohem Maß mit digitalen Mitteln. Zudem nutzen 21 Pro­zent der Dienstleistungsbeschäftigten in ihrer Arbeit Künstliche Intelligenz (Ergebnisse der ver.di­-Sonderauswertung auf Basis des DGB ­Index Gute Arbeit 2022). Diese Veränderungen am Arbeitsplatz und bei Remote ­Work bedeu­ten im übertragenen Sinne nicht nur, den Stift mit einem (selbstlernenden) Computerprogramm zu tauschen; auch durch ganz neue Dienstleistungs­- und Arbeitsprozesse sowie neue Geschäftsmodelle entwickeln sich schon jetzt neue Arbeitsteilungen und Arbeitsweisen in der Zusammenarbeit und Ko­operation unter den Beschäftigten (z. B. durch agiles Arbeiten) sowie durch eine engere Zusammenarbeit mit digitalen Mitteln (z. B. kollaborative Ro­boter oder kurz Cobots). Dabei ist es definitiv eine Frage der (gewerkschaftlichen) Gestaltungskraft, ob diese Entwicklung im Interesse der Beschäftigten und gesellschaftlicher Bedarfe geschieht und auch, inwiefern sich diese veränderten Anforderungsprofile in den auszuhandelnden Entgeltbewertungssystemen wiederfinden.

Arbeitsbewertung und Entgeltstrukturen als tarifpolitische Herausforderungen in der digitalen Transformation

ver.di bringt sich seit Jahren stark in diese (digitalen) Transformationspro­zesse ein, um die Veränderungen auch mit tarifpolitischen Mitteln zu gestal­ten. Dabei geht es nicht allein um Arbeitsplatzsicherheit, Qualifizierung und soziale Abfederung, sondern durchaus auch darum, solche Veränderungsprozesse mit grundlegender Beschäftigtenbeteiligung und verstärkter Mit­bestimmung in den unterschiedlichen Branchen und Unternehmen innovativ, gemeinsam und sozial zu bewältigen.

In dieser (digitalen) Transformation werden etliche Entgeltstrukturen durch die veränderten Aufgabenprofile in ganz unterschiedlichen Branchen oder Unternehmen angepasst werden müssen. Diese Weiterentwicklung wird darüber hinaus durch neue gesetzliche Vorgaben weiter an Dynamik gewin­nen, da die EU-­Richtlinie zur Entgelttransparenz, die bis Juni 2026 in natio­nales Recht umgesetzt sein muss, unter bestimmten Umständen eine Entgelt­bewertung von Arbeitgebern und Beschäftigtenvertretungen vorsieht. Denn bei Arbeits­- und Entgeltbewertungsverfahren wird viel zu oft immer noch davon ausgegangen, dass Tarifverträge automatisch für Entgeltgleich­heit sorgen würden. Dabei wird vergessen, dass auch Tarifverträge unbeab­sichtigt diskriminierende Regelungen enthalten können. Es ist also die Auf­gabe beider Tarifparteien, die eigenen Tarifverträge zu überprüfen und ge­gebenenfalls zu überarbeiten.

Rechtliche Vorgaben geben dabei Orientierung. Wenn sich also Tarifkommissionen und ­-verhandler*innen auf ihren unter­schiedlichen Wegen zur Weiterentwicklung der Entgeltstrukturen aufmachen, müssen sie verstärkt diese rechtlichen Aspekte berücksichtigen. Der grund­legende Anspruch von ver.di ist ohnehin, dass diskriminierungsfreie Tarifver­träge entwickelt werden. Ein gutes und praxisorientiertes Werkzeug für die Überprüfung und Weiterentwicklung der Entgeltstrukturen ist dabei das Prüfinstrumentarium Entgeltgleichheit Check – eg­-check.de

Mit dieser vollständig überarbeiteten und erweiterten Handlungshilfe (Stand der Rechtsprechung: August 2023) greifen wir deswegen sowohl Aspekte aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) als auch dem Entgelt­transparenzgesetz (EntgTranspG) auf, die insbesondere für die Arbeit von Tarifverhandler*innen und Mitgliedern von Tarifkommissionen von Bedeu­tung sind.

Die vorliegende Handlungshilfe versteht sich auch als Checkliste, um einen schnellen Überblick über tarifvertragliche Regelungsfelder und ihre Fallstricke zu erhalten. In Zweifelsfragen helfen Kommentierungen zum AGG bzw. zum EntgTranspG oder juristische Beratung weiter. Darüber hinaus besteht das Angebot für ver.di­-Tarifkommissionsmitglieder und ­-verhandler*innen, dass die Tarifpolitische Grundsatzabteilung in ver.di bei diesen Prozessen be­rät und unterstützt.

Sensibilität einerseits und Durchsetzungskraft andererseits ist in der Um­setzung von diskriminierungsfreien Tarifverträgen gefragt. Nur gemeinsam können wir dazu beitragen, den beruflichen und auch den gesellschaftli­chen Alltag diskriminierungsfrei(er) zu gestalten. Als Tarifvertragspartei ist es das Selbstverständnis von ver.di, daran mitzuwirken und Benachteili­gungen zu verhindern bzw. zu beseitigen.

In diesem Sinne möchten wir uns – gerade auch an dieser Stelle – bei unse­rer ehemaligen Kollegin Petra Ganser für ihren langjährigen Einsatz in ver.di ausdrücklich bedanken. Sie hat wesentlich auch dazu beigetragen, dass dieses Thema in ver.di praxisnah weiterentwickelt wurde.

Gut zu wissen für ver.di-Mitglieder: Gedruckte Exemplare dieser Broschüre können kostenfrei bei uns bestellt werden, bitte einfach eine E-Mail an die Tarifpolitische Grundsatzabteilung schreiben. Ab Mitte März 2024 können wir sie dann druckfrisch versenden.  

 

Einige gute Gründe für ver.di im Überblick

Als Mitglied genießen Sie alle Vorteile unserer großen Organisation und die Solidarität von mehr als zwei Millionen Kolleginnen und Kollegen.

  • Starke Gemeinschaft

    Gut organisiert

    ver.di ist eine starke Organisation aus knapp 2 Mio. Menschen, die sich zusammengefunden haben, um ihre Interessen durchzusetzen. ver.di finden Sie vor Ort und in Betrieben. Wir machen uns stark für Arbeitnehmerrechte, verhandeln Tarifverträge und setzen die Interessen unserer Mitglieder politisch durch.

  • Solidarität

    Hilfe zur Selbsthilfe

    ver.di sein heißt, sich gegenseitig helfen und unterstützen. Aus diesem Engagement der einzelnen Mitglieder zieht ver.di seine Stärke. Und dieses Netzwerk der Vielen bietet für jeden Einzelnen ganz praktische große und kleine Vorteile: im Job und darüber hinaus.

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    Wir unterstützen Arbeitnehmer/innen dabei, ihre Interessen und Rechte durchzusetzen. Und sollten Sie sich einmal nicht mehr selbst helfen können, vertreten wir Sie gerne ... im Zweifel durch alle Instanzen.

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    In ver.di organisieren sich Menschen aus über 1000 Berufen, die in unterschiedlichen Lebenssituationen stecken. Sie alle finden in ver.di einen kompetenten Ansprechpartner. Genauso vielfältig ist unser Service. Spezielle Angebote gibt es z.B. für Seniorinnen und Senioren, Selbstständige oder Beamte und Beamtinnen.

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    Wir bieten exklusiv für Mitglieder eine Vielzahl kostenloser Seminare zu Themen wie Arbeitsrecht, Gesundheitspolitik, soziale Kompetenz, Jugendvertretungen, Gleichberechtigung, Betriebsratsarbeit und vieles mehr.

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