Aus dem Vorwort
Zur Gestaltung Guter Arbeit gehört es, Arbeitsbedingungen zu identifizieren, zu gestalten und zu entwickeln, die dazu beitragen, die Persönlichkeit der Beschäftigten zu stärken sowie Gesundheit zu erhalten und zu fördern. Ebenso müssen auch Arbeitsbedingungen aufgedeckt und benannt werden, die die Beschäftigten in ihrer Gesundheit beeinträchtigen oder sogar gefährden und eine Persönlichkeitsentwicklung hemmen oder sogar verhindern.
Das Arbeitsschutzgesetz mit den ergänzenden gesetzlichen Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften bieten hierfür eine gute Basis. Tarifverträge bzw. Betriebs- oder Dienstvereinbarungen zum Gesundheitsmanagement können den gesetzlichen Spielraum ausgestalten und erweitern. Sie bilden idealerweise die vier Säulen (Arbeits- und Gesundheitsschutz, Gesundheitsförderung, Betriebliches Gesundheitsmanagement und Suchtprävention) in ihrer Gesamtheit und ihrem Zusammenspiel ab. Tarifverträge bzw. Betriebs- oder Dienstvereinbarungen können aber auch auf dem Weg einer ständigen Weiterentwicklung erste Schwerpunkte setzen, die einer weiteren Aushandlung bedürfen.
Ein Tarifvertrag schafft „Spielregeln“, die helfen, einen wirksamen und nachhaltigen (prozesshaft organisierten) Arbeits- und Gesundheitsschutz durchzusetzen und im Sinne Guter Arbeit die Beschäftigten als Akteur*innen zu beteiligen und ihre Wahrnehmung in den Mittelpunkt zu stellen.
Die hier vorgestellten Anstöße stellen keine fertige Vorlage dar oder sind als „Mustertarifvertrag“ zu verstehen. Die Vorschläge sollen vielmehr Anregungen geben und auf wesentliche Regelungsaspekte aufmerksam machen. Sie müssen auf die jeweiligen Branchengegebenheiten abgestimmt werden.
Diese Ausgabe gehört zu unserer Reihe "Gute Arbeit tarifpolitisch gestalten".
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