Aus dem Vorwort zur Broschüre:
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) strebt seit ihrer Gründung die Gleichstellung der Geschlechter im Arbeitsleben an. Ebenso setzt sie sich für diskriminierungsfreie Tarifverträge ein. Als erste Gewerkschaft überhaupt hat ver.di das Prinzip des Gender Mainstreamings in ihrer Satzung verankert. Außerdem hat ver.di festgelegt, bestehende Tarifvereinbarungen auf mögliche Diskriminierung abzuklopfen und Benachteiligungen abzubauen.
ver.di lässt sich auch an den eigenen Taten messen: Beispielsweise gibt es für alle ver.di-Gremien eine verbindliche Quotenregelung. ver.di hat sich darüber hinaus u. a. an der Debatte um das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) intensiv beteiligt. Weitere Verbesserungen und Änderungen des Gesetzes sind allerdings nötig, damit die Gleichstellung von Frauen und Männern im Arbeitsleben Realität werden kann. Immer noch fehlen Regelungen wie etwa ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft und ein Entgeltgleichheitsgesetz. Die Politik hat sich bisher wenig entgegenkommend gezeigt.
ver.di will erreichen, dass prekäre Beschäftigung abgebaut wird: Denn von dieser Form der Arbeit sind vor allem Frauen betroffen. Für geringfügige Beschäftigung, die zu 70 Prozent Frauen ausüben, muss die Gleichbehandlung aller Arbeitsverhältnisse gelten. Unsere Gewerkschaft fordert eine Sozialversicherungspflicht „ab dem ersten Euro“. Wer in Teilzeit arbeitet oder befristet beschäftigt ist, muss unter den gesetzlichen Diskriminierungsschutz fallen.
ver.di hat bestehende Tarifverträge kritisch unter die Lupe genommen: In der Folge wurden für die Tarifbereiche des öffentlichen Dienstes sowie des Einzelhandels neue Arbeitsbewertungssysteme entwickelt und in die Diskussion gebracht. In ein Qualifizierungskonzept für ehrenamtliche Tarifkommissionsmitglieder bezog der Fachbereich Telekom ausdrücklich den Aspekt Gender Mainstreaming ein. Und schließlich bietet der Bereich Gemeinden ein spezielles Training für Kolleginnen an, die für die Mitarbeit in Tarifkommissionen gewonnen werden sollen.
Tarifverträge sollen nicht allein „harte“ Diskriminierungen beseitigen: Die Ungleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten ist eine wichtige Aufgabe, aber Gleichstellung in der Tarifpolitik bedeutet auch, die vielfältigen Interessen der Beschäftigten und der Gewerkschaftsmitglieder in Tarifverträgen abzubilden.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sollte nicht länger als „Frauenthema“ abgehandelt werden: Mütter und Väter müssen gleichermaßen die Verantwortung für die Vereinbarkeit übernehmen. Frauen brauchen die gleichen Berufs- und Karrierechancen wie Männer. Und Familienarbeit muss selbstverständlich von Männern geleistet werden können, ohne dass sie schief angesehen werden oder Schwierigkeiten bei der Rückkehr in den Beruf haben.
Immer noch sind die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern eklatant: In Deutschland betrug die Differenz im Jahr 2009 durchschnittlich 23 Prozent, während sie im EU-Durchschnitt „nur“ bei 17,4 Prozent lag. Die Einkommensunterschiede ziehen sich durch alle Branchen. In keinem Wirtschaftszweig verdienten Frauen im Durchschnitt mehr als Männer. Zudem werden Niedriglöhne vor allem in frauendominierten Dienstleistungsberufen gezahlt. Prämien, Zulagen oder Überstundenzuschläge gibt es hingegen vorwiegend in männerdominierten Branchen. ver.di fordert die Beseitigung von Entgeltdiskriminierung.
Das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ greift zu kurz: Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass die Bundesregierung auf eben dieses Prinzip setzt und den Einsatz der Methode „Logib-D“ bewirbt (vgl. Seite 29 f). Denn um die Benachteiligung von Frauen abzubauen, muss dem Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit“ Geltung verschafft werden.
Aus Sicht von ver.di müssen Entgeltregelungen und die betriebliche Entgeltpraxis gründlich untersucht werden: Dass nämlich Arbeit „personenunabhängig und damit geschlechtsneutral“ bewertet wird, trifft nicht zu. Ein wirksames Prüfinstrument ist der Entgeltgleichheitstest „eg-check.de“, der in diesem Handbuch ausführlich erläutert wird. Er wurde von Karin Tondorf und Andrea Jochmann-Döll mit Unterstützung der Hans-Böckler-Stiftung entwickelt. Mit ihm werden alle Vergütungsbestandteile auf mögliche Diskriminierungen durchleuchtet.
ver.di greift mit dem vorliegenden Handbuch das facettenreiche Thema der Gleichbehandlung von Frauen und Männern im Arbeitsleben umfassend auf und zeigt, wie Gewerkschaftsmitglieder, betriebliche Interessenvertretungen sowie Gleichstellungsbeauftragte die Chancengleichheit für Frauen und Männer in der Arbeitswelt voranbringen können.
Gut zu wissen für ver.di-Mitglieder: Einzelexemplare können kostenfrei bei uns bestellt werden, bitte einfach eine E-Mail an die Tarifpolitische Grundsatzabteilung senden.
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ver.di ist eine starke Organisation aus knapp 2 Mio. Menschen, die sich zusammengefunden haben, um ihre Interessen durchzusetzen. ver.di finden Sie vor Ort und in Betrieben. Wir machen uns stark für Arbeitnehmerrechte, verhandeln Tarifverträge und setzen die Interessen unserer Mitglieder politisch durch.
ver.di sein heißt, sich gegenseitig helfen und unterstützen. Aus diesem Engagement der einzelnen Mitglieder zieht ver.di seine Stärke. Und dieses Netzwerk der Vielen bietet für jeden Einzelnen ganz praktische große und kleine Vorteile: im Job und darüber hinaus.
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In ver.di organisieren sich Menschen aus über 1000 Berufen, die in unterschiedlichen Lebenssituationen stecken. Sie alle finden in ver.di einen kompetenten Ansprechpartner. Genauso vielfältig ist unser Service. Spezielle Angebote gibt es z.B. für Seniorinnen und Senioren, Selbstständige oder Beamte und Beamtinnen.
Wir bieten exklusiv für Mitglieder eine Vielzahl kostenloser Seminare zu Themen wie Arbeitsrecht, Gesundheitspolitik, soziale Kompetenz, Jugendvertretungen, Gleichberechtigung, Betriebsratsarbeit und vieles mehr.
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