Gleichstellung & Bezahlung

Wie steht es mit der Entgelttransparenz?

Defizit bei Unternehmensregelungen belegt – Fachveranstaltung am 10. Oktober
© David Carillet, Shutterstock.com
Equal Pay per Gesetz!
05.09.2023

Ernüchternde Zahlen zum Entgelttransparenzgesetz

Am 23. August 2023 hat das Bundeskabinett den zweiten Bericht der Bundesregierung zur Wirksamkeit des Gesetzes zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern (Entgelttransparenzgesetz) sowie zum Stand der Umsetzung des Entgeltgleichheitsgebots in Betrieben mit weniger als 200 Beschäftigten beschlossen.

Der Bericht umfasst ein wissenschaftliches Evaluationsgutachten, in dem die Wirksamkeit und Anwendung des Entgelttransparenzgesetzes und des Entgeltgleichheitsgebotes untersucht werden, sowie Stellungnahmen der Bundesregierung und der Sozialpartner.

Die zentralen Ergebnisse:

  • Bisher haben lediglich vier Prozent der befragten Beschäftigten ihren Auskunftsanspruch geltend gemacht (Anspruch gilt nur in Betrieben und Einrichtungen des öffentlichen Dienstes mit über 200 Angestellten).
  • Knapp 30 Prozent der befragten Unternehmen haben seit 2019 ihre betrieblichen Entgeltstrukturen überprüft.
  • Nur zehn Prozent der Unternehmen ohne tarifliche Entgeltstruktur und knapp 30 Prozent der Unternehmen mit tariflicher Entgeltstruktur haben über Gleichstellung und Entgeltgleichheit berichtet.

Das bedeutet: Ohne Sanktionen wird ein Großteil der Arbeitgeberseite weiterhin nicht überprüfen, ob im eigenen Unternehmen gleiche und gleichwertige Arbeit auch gleich bezahlt wird – geschweige denn, Maßnahmen einleiten, um Equal Pay umzusetzen. Die gesetzlichen Regelungen müssen klarer, einheitlicher, verbindlicher werden. Und bekannter! Das Entgelttransparenzgesetz braucht eine Weiterentwickelung.

Weitere Informationen und den Bericht zum Nachlesen gibt es vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

Fachveranstaltung im Oktober

Informationen zur zweiten Evaluation des Entgelttransparenzgesetzes gibt es bei einer digitalen Fachveranstaltung des BMFSFJ am Dienstag, den 10. Oktober 2023. Noch bis 15. September läuft die Online-Anmeldung zur Veranstaltung.

Hier werden die Ergebnisse des Evaluationsgutachtens im Einzelnen vorgestellt sowie mit dem Publikum und mit Expert*innen aus Verbänden, Wissenschaft, Wirtschaft und Politik diskutiert. Dabei sollen insbesondere die Handlungsempfehlungen des Evaluationsgutachtens zur Sprache kommen und auch die kürzlich in Kraft getretene EU-Entgelttransparenzrichtlinie einbezogen werden, die von Deutschland verpflichtend umzusetzen ist.

Mehr Infos zur Entgeltgleichheit:

 

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