Wie viel Rente kann ich erwarten?
Die gesetzliche Rente ist für die meisten Menschen die verlässlichste und oftmals auch die einzige Altersversorgung. Wir konnten erreichen, dass durch das Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz zum 1.1. 2019 eine Haltelinie für ein Rentenniveau von 48 % bis 2025 eingezogen wurde. Das ist ein Erfolg, reicht aber nicht aus, um Altersarmut wirksam zu vermeiden
Weiterhin fordert ver.di:
Erläuterungen
Die Rente ist der Spiegel des Erwerbslebens
Schlecht bezahlte Arbeit, Teilzeit, Minijobs und längere Phasen von Arbeitslosigkeit oder Zeiten von Erwerbsarbeit ohne Beitragszahlungen zur Sozialversicherung führen zu kleinen Renten. Diesen Zusammenhang verdeutlicht die Rentenrechner*in.
Von Brutto zu Netto
Von der Bruttorente müssen nicht nur die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen werden. Insbesondere für die jüngeren Erwerbstätigen wird die Steuer eine immer wichtigere Rolle spielen. Wer z. B. 2019 in Rente geht, dessen/deren Rente wird zu 78 % der Steuer unterworfen; für einen Renteneintritt in 2040 und danach wird die volle Rente (nachgelagert) besteuert. Der zu Beginn der Rente individuell in Euro festgelegte „Rentenfreibetrag“ führt zudem dazu, dass die jährlichen Rentenerhöhungen in voller Höhe, zu 100 %, versteuert werden. Der steuerliche Grundfreibetrag beträgt in 2018 für Alleinstehende 9.000 €, für Verheiratete 18.000 € und steigt in 2019 um 168 € bzw. 336 € an. Wer sich überlegt, wie viel von der Rente übrigbleibt, sollte deshalb die Steuer nicht vergessen.
Neu:
Ab 2019 wird die sogenannte Gleitzone für Midijobs von 850 € auf 1.300 € ausgeweitet. Midijobber*innen dürfen künftig zwischen 450 € und 1.300 € verdienen und zahlen dabei reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, erwerben aber Rentenanwartschaften, als hätten sie den vollen Arbeitnehmer*innen-Anteil in die Rentenversicherung einbezahlt.
Verwendete Zahlen:
Jahresentgelt = Monatsentgelt x 12
Vorläufiger Durchschnittsverdienst 2019: 38.901 €
Aktuelle Rentenwerte: 1.1.2019 - 30.6.2019: 32,03 € / 1.7.2019 - 31.12.2019: 33,05 € (Steigerung um 3,18 %)
Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge: 10,5 %
(Werte gerundet, Stand: 1.1.2019)