Sozialwahl 2023

    Alle sechs Jahre werden die Versichertenparlamente bei den Sozialversicherungsträgern gewählt. Der nächste Wahltermin ist am 31. Mai 2023. Worum es geht, erklären wir auf dieser Seite

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    Sozialwahlen 2023
    12.02.2023

    INHALT

    Im Frühjahr ist es wieder so weit: Am 31. Mai 2023 werden die Versichertenparlamente bei den Sozialversicherungsträgern gewählt. Denn egal ob bei gesetzlichen Kranken-, Renten- oder Unfallversicherungsträgern, die Versicherten bestimmen mit. ver.di stellt eigene Listen mit ihren Kandidat*innen auf.

    Die Vertreter*innen, die die Wahlberechtigen bei den Sozialwahlen in die Versichertenparlamente wählen, kontrollieren nicht nur die Arbeit der Verwaltung. Diese so genannten Selbstverwalter*innen treffen auch wichtige Entscheidungen, etwa welche Leistungen die Krankenkassen neben ihren gesetzlichen Pflichtaufgaben zusätzlich erbringen. Außerdem wählen die Mitglieder der Versichertenparlamente die Vorstände der Kassen. Die Selbstverwalter*innen arbeiten ehrenamtlich.

     
    Luise Klemens führt die ver.di-Liste bei der DAK Gesundheit an
    © ver.di

    Luise Klemens, ver.di-Spitzenkandidatin bei der DAK-Gesundheit

    „Selbstverwaltung bedeutet für mich, die Interessen unserer Versicherten und Mitglieder kraftvoll zu vertreten und die Entscheidungen in der DAK-Gesundheit in ihrem Sinne mitzugestalten. Als Gewerkschafter*innen wollen wir, dass es gerecht in unserer Gesellschaft zugeht. Das leitet uns nicht nur in allen tariflichen und betrieblichen Auseinandersetzungen, sondern auch in der Selbstverwaltung. ver.di steht für Gerechtigkeit und Solidarität.“

    Wie wird gewählt?

    Wahltag ist bei der kommenden Wahl der 31. Mai 2023. Doch niemand muss an diesem Tag ein Wahllokal aufsuchen. Die Sozialwahl findet als Briefwahl statt. In einem Modellprojekt ist es diesmal erstmals möglich, dass sich die Mitglieder von Ersatzkassen entscheiden, ob sie per Brief oder online wählen wollen. Dazu haben die Techniker Krankenkasse (TK), die Barmer, die DAK-Gesundheit, die KKH Kaufmännische Krankenkasse, die hkk-Handelskrankenkasse und die HEK-Hanseatische Krankenkasse bereits im Vorfeld der Sozialwahl ihre Satzung geändert.

    Die Wahlbenachrichtigungen werden von den Sozialversicherungsträgern ab Mitte April verschickt.Wichtig ist, dass die Stimme spätestens am 31. Mai 2023 abgegeben wird, egal ob per Brief oder – wenn das Angebot besteht – online.

    Zur Zeit bekommen die Wahlberechtigten schon erste Ankündigungen per Post, E-Mail, über ihre Zeitschriften der Krankenkassen oder als Werbung. Die sollen auf die Sozialwahlen hinweisen. Der Stimmzettel kommt erst später.

    Es ist durchaus möglich, dass man mehrere Wahlaufforderungen bekommt, wenn man etwa Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse und/oder der gesetzlichen Rentenversicherung ist und dort Wahlhandlungen stattfinden. Dann sollten beide Stimmzettel ausgefüllt und zurückgeschickt werden, denn es handelt sich um verschiedene Gremien, die damit gewählt werden. Dazu muss man nicht bis Ende Mai warten. Wer den Stimmzettel gleich ausfüllt und zurückschickt, vergisst es nicht.

     

    Mehr Infos zur Online-Wahl

    Bei einem Live-Stream informiert ver.di am 27. März 2023 von 17 bis 19.30 Uhr über die Online-Wahlen und den Stand der Digitalisierung bei den Sozialversicherungsträgern. Dazu sind Expert*innen der einzelnen Träger eingeladen sowie Jörg Ide, TK-Geschäftsbereich Verwaltungsrat und Vorstand und Sprecher der Arbeitsgemeinschaft „ARGE-Modellprojekt Online-Wahlen 2023“

    Zu sehen ist der Livestream am 27. März auf www.verdi-waehlen.de

    Warum gibt es die Sozialwahlen?

    Die Sozialversicherung in Deutschland ist ein gesetzliches Versicherungssystem. Es ist ein Teil der sozialen Sicherungen. Die Sozialversicherungen verwalten sich selbst, sind organisatorisch und finanziell unabhängig vom Staat. Ihre Einnahmen sind die Mitgliedsbeiträge. Daher ist die Selbstverwaltung von jeher tragendes Prinzip der Sozialversicherungen – und damit auch die Mitwirkung und Beteiligung der Versicherten. Sie entscheiden über die von ihnen gewählten Vertreter*innen mit, was mit ihren Beiträgen geschieht.

     

     

    Warum ist es wichtig, ver.di-Listen zu wählen?

    ver.di gestaltet die Sozialversicherungen mit. Die Kandidierenden der ver.di-Listen zeichnen sich durch Kompetenz, Verhandlungsgeschick und Engagement aus. Sie stehen mitten im Leben und wissen, wo die Menschen der Schuh drückt. Daher können sie sich für deren Belange stark machen.

    Wichtig bei der Auswahl der Kandidierenden ist für ver.di etwa eine starke betriebliche Verankerung bzw. zu den Belangen von Beschäftigten. Sie müssen zudem bereit sein, sich auf Schulungen, Tagungen etc. weiterzubilden und kontinuierlich die aktuellen sozialpolitischen Diskussionen und Entwicklungen zu verfolgen. Denn mit ihrer Kompetenz und der Unterstützung durch ver.di können sie sich für die wirklichen Interessen der Versicherten einsetzen. Das tun sie übrigens ehrenamtlich.

    Die Kandidat*innen der ver.di-Listen für die Sozialwahl kommen aus den verschiedensten Alters- und Berufsgruppen, folgen aber alle einer klaren sozialen Linie: Gesundheit darf kein Luxus sein und die Rente muss für ein würdiges Leben reichen – Schluss mit der Sparpolitik auf dem Rücken der Versicherten!

    Das ver.di-Wahlprogramm zu den Sozialwahlen 2023

     
    Uwe Klemens steht oben auf der ver.di-Liste bei der TK
    © vdek/Lopaka

    Uwe Klemens ist der Spitzenkandidat von ver.di bei der TK

    „Wir Versichertenvertreter stehen für eine möglichst hohe Qualität in der Versorgung, wir sind gegen jegliche Leistungskürzung!“

    40 Prozent der Listenplätze für Frauen

    Bei den Sozialwahlen 2023 gilt erstmals eine gesetzliche Frauenquote von 40 Prozent bei den Listenplätzen – aber leider ist das nur für die gesetzlichen Krankenkassen bindend. ver.di setzt sich für einen höheren Anteil an Selbstverwalterinnen ein. Denn die Interessenvertretung der Versicherten muss die Bedürfnisse aller Beitragszahlenden abbilden.

    Daher wird eine Frauenquote auf den ver.di-Listen bei allen Sozialversicherungsträgern berücksichtigt. Warum das wichtig ist, erklären Lisette Hörig, Mitglied des Verwaltungsrats der AOK Rheinland-Pfalz, und Ulrike Hauffe, stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrats der Barmer, in einem Interview

     

    „Jede Gruppe hat einen anderen Blick auf die Entscheidungen zu Versorgung oder auch auf die Leistungen. All diese Blickwinkel müssen beachtet werden. Wichtig ist es, die Gesellschaft und die Mitgliedschaft in den Verwaltungsräten abzubilden. Es scheitert dabei schon am Anteil der Frauen, Interessenvertreter*innen mit Migrationshintergrund sieht man noch seltener. Das halte ich persönlich für eine große Schwäche des Systems.“

    Lisette Hörig, Mitglied des Verwaltungsrats der AOK Rheinland-Pfalz

    Wie setzen sich die Versichertenparlamente zusammen?

    Sie setzen sich jeweils zur Hälfte aus Vertreter*innen der Arbeitgeber und der Versicherten zusammen. Gewählt werden bei den Sozialwahlen

    • · die Verwaltungsräte der gesetzlichen Krankenkassen,
    • · die Vertreterversammlungen der gesetzlichen Unfallversicherung,
    • · die Vertreterversammlungen der gesetzlichen Rentenversicherung

     
    ver.di-Bundesvorstand, ver.di
    © © Kay Herschelmann

    Dagmar König, ver.di-Spitzenkandidatin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund

    „Selbstverwaltung bedeutet für mich, mitzuentscheiden um mitzugestalten. Als Gewerkschafterin habe ich dabei sowohl die Versicherten als auch die Beschäftigten im Blick. Dienstleistungen für die Versicherten sollen zeitnah, zuverlässig und bestmöglich erbracht werden – z. B. bei notwendigen Rehabilitationsmaßnahmen. Deshalb wollen wir auch Reha-Kliniken der Deutschen Rentenversicherung zukunftsfähig aufstellen und damit dauerhaft sichern. Das nutzt allen!“

    Gehört die Arbeitslosenversicherung nicht auch zu den Sozialversicherungsträgern?

    Die Selbstverwaltung der Arbeitslosenversicherung stellt eine Besonderheit dar, da die Bundesagentur für Arbeit ein staatsnaher Versicherungsträger ist. Neben den Vertreter*innen der Versicherten und Arbeitgeber verfügt deren Selbstverwaltung daher über eine sogenannte „dritte Bank". Dabei handelt es sich um Vertreter*innen des Staates. Alle Mitglieder der Selbstverwaltung bei der Arbeitslosenversicherung werden ernannt. Eine Wahl findet daher nicht statt.

     

    Was sind die Aufgaben der Versichertenparlamente?

    Die Aufgaben sind vielfältig. Hier sind einige Beispiele

    Gesetzliche Rentenversicherung

    • Entscheidung über Strategien und Entwicklung der Rehabilitationsleistungen (z. B. Klinikbau)
    • Entscheidung über „Kann-Leistungen“ im Rahmen der Rehabilitation (z. B. Kuren, Leistungen für Kinder der Versicherten, Forschung)
    • Entwicklung der Rechtspraxis durch Beteiligung in den Widerspruchsausschüssen

    Gesetzliche Unfallversicherung

    • Erlass der Unfallverhütungsvorschriften
    • Festsetzung des Gefahrtarifs, der wesentlich für die Festsetzung der Beiträge zur Berufsgenossenschaft und damit für deren Finanzierung ist
    • Erweiterung des Leistungsrahmens durch Mehrleistungen auf Grund von Satzungsbestimmungen für bestimmte Personen, z. B. Feuerwehrleute

    Gesetzliche Krankenversicherung

    • Der Beitragssatz ist gesetzlich festgeschrieben, die Kassen können nur noch über einen Zusatzbeitrag entscheiden (die kleine Kopfpauschale)
    • Entscheidung über Satzungsleistungen, z. B. zur Gesundheitsförderung und Krankheitsverhütung, Schutzimpfungen sowie erweiterte Haushaltshilfe
    • Entscheidung über innere Organisation und Fusionen mit anderen Trägern

     
    Sylvi Krisch führt die ver.di-Liste bei der Barmer an
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    Sylvi Krisch führt die ver.di-Liste bei der Barmer an

    „Seit meiner Ausbildung (ab 1996) bin ich in der BARMER versichert, seit über 10 Jahren im gewerkschaftlichen Kontext in der BARMER unterwegs. Ich möchte meinen Beitrag leisten – für eine starke Selbstverwaltung in der BARMER und eine starke Vertretung für die Interessen der Versicherten. Nichts ist wichtiger als die Gesundheit. Und die Selbstverwaltung steht für versichertennahe, praxisbezogene und basisorientierte Lösungen im Interesse der Versicherten.“

    Was habe ich als Versicherte*r konkret davon, bei der Sozialwahl mitzumachen?

    Die Versichertenparlamente bestimmen nicht nur über die Verwendung der Beiträge, sondern auch über deren Höhe. Außerdem legen sie fest, welche Leistungen etwa eine Krankenkasse außerhalb ihres gesetzlichen Auftrags erbringt.

    Kommt es bei der Bewilligung von Leistungen zu Unklarheiten, können Versicherte Widerspruch einlegen. Die Widerspruchsausschüsse sind jeweils zur Hälfte mit Vertreter*innen von Arbeitgebern und Versicherten besetzt.

    Bei der Deutschen Rentenversicherung geht es auch um konkrete Beratung. Die ehrenamtlichen Versichertenberater*innen, die allen Mitgliedern kostenlos mit Rat und Tat bei allen Fragen rund um die gesetzliche Rente zur Verfügung stehen, werden im Nachgang der Sozialwahlen von der Vertreterversammlung gewählt. Mit dabei sind auch zahlreiche ver.di-Kolleg*innen. Hier sind sie zu finden

    Das sind nur wenige Beispiele, die zeigen, dass es einem nicht egal sein sollte, wer in den Versichertenparlamenten mitbestimmt.

     
    Regine Weiß-Balschun, ver.di-Spitzenkandidatin bei der KKH
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    Regine Weiß-Balschun, ver.di-Spitzenkandidatin bei der KKH

    „Seit 2017 bin ich im Verwaltungsrat der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH). Vergleichbar mit einem Aufsichtsrat werden Vorstand und Verwaltung kontrolliert und wesentliche Entscheidungen des Sozialversicherungsträgers für dessen zukünftige Ausrichtung getroffen. Für die Ziele, für die ver.di steht, setze ich mich aktiv ein. Ich wünsche mir, dass bei den Sozialwahlen 2023 alle Versicherten ihr Wahlrecht wahrnehmen und eine starke ver.di-Vertretung in den Selbstverwaltungsorganen unterstützen.“

    Was sind Friedenswahlen?

    Bei einigen Sozialversicherungsträgern finden so genannte Friedenswahlen statt. Das sind in erster Linie die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, also Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Friedenswahlen sind Wahlen ohne Wahlhandlung.

    Gibt es etwa genauso viele Kandidat*innen wie zu vergebende Mandate oder wird nur eine Liste eingereicht, dann fällt die Wahlhandlung aus. Stattdessen müssen sich die vorschlagsberechtigten Organisationen verständigen, wie die Mandate unter ihnen verteilt werden.

     

    Selbstverwaltung – eine deutsche Erfolgsgeschichte

     

    Weitere Informationen

    Weitere Antworten von ver.di auf drängende Fragen und zu den Hintergründen der Sozialwahlen 

    Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu den Sozialwahlen 2023  

     
    Sozialwahlen 2023

    ver.di-Listen wählen!

    Bis zum 31. Mai 2023 müssen die Wahlunterlagen wieder zurückgeschickt werden