Koalition einigt sich bei Grundrente

17.11.2019

17. November 2019 – In Deutschland soll 2021 eine Grundrente eingeführt werden. Zumindest haben sich die Spitzen der schwarz-roten Regierungskoalition auf Eckpunkte verständigt. Bereits Anfang des Jahres hatte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, SPD, ein Konzept dazu vorgestellt. Aber es enthielt keine Bedürftigkeitsprüfung, die die drei Regierungsparteien noch in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben hatten. Deshalb wollten viele Unions-Politiker*innen, unterstützt von der Wirtschaft und entsprechenden Lobbyverbänden, eine Einigung scheitern lassen.

Der jetzt geschlossene Kompromiss sieht eine Einkommensprüfung vor. Das bezeichnete der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke als„unnötige Komplikation und Hürde“. Er kritisierte, dass die Einkünfte von Ehepaaren für den Anspruch auf eine Grundrente zusammengerechnet werden sollen. „Das ist Ausdruck eines antiquierten Frauenbildes – dieses wollen konservative Politiker offenbar verfestigen“, so Werneke.

 Lebensleistung anerkennen

Grundsätzlich bezeichnet er die Lösung des Konflikts aber als „einen wichtigen Schritt der Koalition zu zur Anerkennung der Lebensleistung vieler tauend Menschen und für mehr Fairness im Rentensystem“. Wer jahrzehntelang mit niedrigen Einkommen hart gearbeitet habe, könne nun eine Rente bekommen, die oberhalb der Grundsicherung liegt. Rund 1,2 bis 1,5 Millionen Menschen werden nach ersten Schätzungen davon profitieren, wenn die Koalition ihre Pläne jetzt umsetzt. Insbesondere sind es Frauen, die dann Anrecht auf einen Aufschlag haben, mit dem ihre Rente oberhalb der Grundsicherung liegen wird. Hätte Heil seine ursprünglichen Pläne umsetzen können, wären es schätzungsweise 3 Millionen Anspruchsberechtigte gewesen.

Nach den Koalitionsplänen soll die Grundrente flankiert werden von einem Freibetrag beim Wohngeld, damit die Verbesserung durch die Grundrente nicht durch eine Kürzung beim Wohngeld aufgehoben wird. Außerdem soll einen Freibetrag für diejenigen geben, die bislang Grundsicherung bezogen haben. Anfang 2021 sollen die Pläne umgesetzt sein. Finanziert werden sollen sie aus Steuermitteln. Dazu sollen es nach den Plänen der Regierungskoalition die Bundeszuschüsse erhöht und die im Koalitionsvertrag vereinbarte Finanztransaktionssteuer eingeführt werden.

Kurze, wirksame Gleitzone

Wenn die Einigung der Koalition ihren parlamentarischen Weg genommen haben wird, haben diejenigen einen Anspruch auf einen Zuschlag zu ihrer Rentenzahlung, deren Beitragsleistung mindestens 30 Prozent des Durchschnittseinkommens beträgt, aber nicht mehr als 80 Prozent erreicht. Das entspricht zwischen 0,3 und 0,8 Entgeltpunkten pro Beitragsjahr. Außerdem müssen sie mindesten 35 Jahre lang versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein oder entsprechende Zeiten durch Kindererziehung, Pflege, Bezug von Leistungen bei Krankheit und Reha oder Antragspflichtversicherung für Selbstständige aufweisen können. Um Härten bei den 35 Jahren abzufedern, wurde vereinbart, dass es eine „kurze, wirksame Gleitzone“ geben soll. Allerdings ist noch offen, wie das gestaltet werden soll. ver.di fordert eine Gleitzone ab dem 30. Beitragsjahr.

Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird die Rente für höchstens 35 Jahre auf maximal das zweifache der Entgeltpunkte aufgewertet. Gedeckelt ist diese Aufwertung aber bei einer Höhe von 0,8 Entgeltpunkten. Das hört sich kompliziert an, bedeutet aber in der Konsequenz, dass niemand mit dem Zuschlag über 0,8 Entgeltpunkte kommt. Um Ungerechtigkeiten zu vermeiden, wird der Zuschlag um 12,5 Prozent gekürzt. So soll vermieden werden, dass jemand, der von 0,4 auf 0,8 Entgeltpunkte aufgewertet wird, auf die gleiche Summe kommt wie jemand, der sich pro Jahr 0,75 Entgeltpunkte erarbeitet hat. Denn derjenige wird nur um 0,05 Prozentpunkte aufgewertet und sein Abschlag fällt entsprechend geringer aus.

Neu- und Bestandsrentner*innen haben Anspruch

Gezahlt werden soll die Grundrente sowohl an Neu- als auch an Bestandsrentner*innen. Damit niemand dafür einen Antrag stellen muss, soll die Deutsche Rentenversicherung prüfen, ob ein Anspruch besteht. Sie gleicht die Daten für die Einkommensprüfung auch mit denen des Finanzamts ab. Als Einkommen soll das zu versteuernde Einkommen gelten, unter Hinzuziehung des steuerfreien Anteils von Renten und Kapitalerträgen wie Mieten, Pachten, Dividenden oder Zinsen. Der Einkommensfreibetrag liegt bei Alleinstehenden bei 1250 Euro, bei Paaren bei 1950 Euro.

„Der Einstieg in die soziale Aufwertung kleiner Renten ist jedoch vollzogen und damit auch eine langjährige ver.di-Forderung", sagt ver.di-Rentenexpertin Judith Kerschbaumer. Sie begrüßte auch, dass die Grundrente im System der Gesetzlichen Rentenversicherung bleibe und damit keine Sozialhilfeleistung werde. Die Einigung zeigt, dass sich sich in der Sozialpolitik das Bohren dicker Bretter lohne.

Text: Heike Langenberg

 

 

 

 

 

 

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