31. 05.2021 – Mit Spannung blickten derzeitige und zukünftige Rentner*innen im Mai zum Bundesfinanzhof nach München. Es standen zwei Entscheidungen zu einer möglichen Doppelbesteuerung von Rentner*innen an. Am 31. Mai wies das Gericht dann die beiden Klagen ab. Es hatte bereits im Vorfeld darauf hingewiesen, dass es sich um Entscheidungen in diesen beiden Einzelfällen handelt.
Dennoch bestätigte das Gericht am 31. Mai, dass es auch in konkreten Einzelfällen nicht zu einer doppelten Besteuerung von Rentner*innen kommen dürfe. Das betrifft vor allem zukünftige Rentner*innen, besonders die Generation der heute Mitvierziger*innen. Der 2005 vorgenommene Systemwechsel hin zu einer nachgelagerten Besteuerung von Alterseinkünften wird damit nicht in Frage gestellt. Damit hatte die damalige rot-grüne Bundesregierung eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt.
Bis 2025 werden schrittweise die Rentenbeiträge steuerfrei gestellt, im Gegenzug werden die Alterseinkünfte schrittweise höher versteuert, bis 2040 deren vollständige Versteuerung erreicht wird. „Eine solche doppelte Besteuerung wird vermieden, wenn die Summe der voraussichtlich steuerfrei bleibenden Rentenzuflüsse (kurz: steuerfreier Rentenbezug) mindestens ebenso hoch ist wie die Summe der aus dem bereits versteuerten Einkommen aufgebrachten Rentenversicherungsbeiträge“, hießt es in einer Mitteilung des Bundesfinanzhofs zu den Verfahren.
Der X. Senat hat erstmals konkrete Rechenparameter für die Ermittlung von einer etwaigen doppelten Besteuerung von Renten festgelegt. Dabei sind unter anderem nicht nur die jährlichen Rentenfreibeträge des Rentenbeziehenden zu berücksichtigen, sondern auch der unter Umständen länger lebenden jeweiligen Ehepartner*innen aus der Hinterbliebenenrente.
Nach Ansicht des Senats zeichnet sich eine Doppelbesteuerung für spätere Rentenjahrgänge ab, für die der Rentenfreibetrag nach der gesetzlichen Übergangsregelung immer weiter abgeschmolzen wird. Er verweist darauf, dass diese Rentenjahrgänge erhebliche Teile ihrer Rentenbeiträge aus versteuertem Einkommen geleistet hätten.
„Jetzt ist die Politik gefragt“, sagt ver.di-Rentenexpertin Judith Kerschbaumer. Sie geht allerdings nicht davon aus, dass die Vorgaben des Gerichts noch vor der Bundestagswahl umgesetzt werden. Sie verweist auch darauf, dass das Bundesverfassungsgericht bereits im Sommer 2016 in dieser Sache eine Entscheidung gefällt hat. „Das Thema ist hochsensibel, die Umsetzung der Entscheidung kann für den Staat zum Verlust von Steuereinnahmen führen“, sagt sie. Dabei müsse jetzt aber auch genau in die Begründungen der beiden Urteile geschaut werden, um zu sehen, welche Vorgaben der Bundesfinanzhof jetzt gemacht hat.
Aktenzeichen X R 20/19, XR 33/19
Artikel aus der ver.di publik 01/2021 zur doppelten Besteuerung von Renten
Sachstand zur einschlägigen Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts, zusammengestellt durch den Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestags
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