Rente soll später das entfallende Entgelt aus dem Berufsleben ersetzen. Alles darüber, welche Voraussetzungen für den Rentenbezug gelten, wie sich die Rente verbessern lässt und wo ver.di hilft
Abhängig Beschäftigte zahlen je hälftig zusammen mit dem Arbeitgeber Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Das ist die gesetzliche Altersversorgung. Im Alter bekommen sie daraus ihre Rente. Die Berechnung richtet sich grundsätzlich nach Jahren und der Höhe der gezahlten Beiträge. Oft reicht das nicht für eine gute Rente im Alter, obwohl man sein Leben lang gearbeitet hat. Manchmal werden Menschen auch vorher krank. Auch in diesen Fällen gibt es eine Rente aus der Rentenversicherung. Alles was ich über Rente wissen muss, ist auf dieser Seite gebündelt.
Gerechtere Löhne und bessere Arbeit, für diese Ziele haben sich die arbeitenden Menschen vor mehr als 150 Jahren in Gewerkschaften zusammengeschlossen. Und sie haben von ihren Anfängen an dafür gefochten, dass sie im Alter abgesichert sind. Denn in den Arbeiterfamilien herrschte die blanke Not, wenn im Alter oder wegen Invalidität die Arbeitskraft zur Lohnarbeit nicht mehr reichte. Dann waren sie angewiesen auf Almosen und gnädige Wohltätigkeit. Diese Not musste ein Ende haben. Es waren die Buchdrucker, die Mitte des 19. Jahrhunderts die erste gewerkschaftliche Unterstützungskasse gründeten, eine Invaliden- und Witwenkasse. Das war Selbsthilfe, die Gewerkschaften setzten auf die Solidarität der Gemeinschaft. Und Solidargemeinschaften sind die Gewerkschaften bis heute. Je mehr dabei sind, desto stärker sind sie. Für uns alle.
Im Jahr 1889 verabschiedete der Reichstag unter Reichskanzler Otto von Bismarck das „Invaliditäts- und Alterssicherungsgesetz“. Es war der Anfang der gesetzlichen Rentenversicherung, ein Meilenstein in der Geschichte der Sozialgesetzgebung – auch wenn Bismarcks Invaliden- und Altersrente von 1889 lediglich als „Sicherheitszuschuss zum Lebensunterhalt“ gedacht war und nicht zum Leben reichte.
Die weiter wachsenden Gewerkschaften haben sich beharrlich dafür eingesetzt, dass neben ihren Solidarkassen auch die staatlichen Sozialgesetze Zug um Zug verbessert wurden. Mit Erfolg: 1911 wurde die eigenständige Angestelltenversicherung eingeführt und für die Arbeiterfamilien die Hinterbliebenenrente für Witwen und Waisen. Und 1916 – mitten im Ersten Weltkrieg – ein Rentenanspruch ab dem 65. Lebensjahr für alle abhängig Beschäftigten.
1957 kam es dann endlich zu einem grundlegenden Wechsel in der Rentenpolitik. Mit der Rentenreform unter Bundeskanzler Konrad Adenauer, CDU, sahen die Gewerkschaften ihre wichtigsten Forderungen erfüllt. Statt lediglich ein „Zuschuss zum Lebensunterhalt im Alter“ zu sein, sollte die Rente künftig den Lebensstandard sichern, der im Erwerbsleben erreicht worden war. Erstmals war von „Rente als Lohnersatz“ die Rede.
Wer mindestens fünf Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, hat Anspruch auf die sogenannte Regelaltersrente. Kindererziehung, Zeiten der Pflege und weitere Zeiten zählen mit. Das bedeutet, dass man mindestens fünf Jahre gearbeitet oder Kinder erzogen haben muss, um auf die fünf Jahre zu kommen.
Der Anspruch auf die Regelaltersrente ist zudem an ein bestimmtes Alter gebunden. Seit 2012 steigt das Renteneintrittsalter je nach Geburtsjahrgang schrittweise von 65 auf 67 Jahre. Wer also 1946 oder früher geboren wurde, konnte noch mit 65 Jahren in Rente gehen. Der Jahrgang 1964 ist der erste, für den dann 67 das reguläre Renteneintrittsalter ist. Wer wann in Rente gehen kann, steht hier
ver.di lehnt aus vielen Gründen die Rente mit 67 oder noch später ab. Unter anderem handelt es sich dabei um verdeckte Rentenkürzungen. Zudem können viele Menschen gesundheitlich nicht so lange durchhalten. Wer aber früher in Rente gehen will, muss Abschläge in Kauf nehmen und weitere Bedingungen erfüllen. 2020 lag das Renteneintrittsalter von Männern im Durchschnitt bei 64,1 Jahren und von Frauen bei 64,2 Jahren. Ein Faktencheck zur Rente mit 70
Die Höhe der Rente orientiert sich an den eingezahlten Beiträgen. Jahr für Jahr wird dazu der Durchschnittsverdienst aller Versicherten (2022: 38.901 Euro) mit dem individuellen sozialversicherungspflichtigen Jahresverdienst ins Verhältnis gesetzt. Beispiel: Wer in 2022 exakt 38.901 Euro an Gehalt erhalten hat, bekommt auf dem Rentenkonto 1 Entgeltpunkt gutgeschrieben. Wer die Hälfte verdient hat, bekommt 0,5 Entgeltpunkte; wer den 1,5-fachen Verdienst hatte, bekommt 1,5 Entgeltpunkte usw. Maximal sind pro Jahr rund 2 Entgeltpunkte möglich.
Wer Lücken in der Erwerbsbiografie hat, ein geringes Einkommen hat oder in Teilzeit arbeitet, bekommt nur eine kleinere Rente. Auch lange Zeiten der Erwerbslosigkeit oder die Arbeit in Minijobs hinterlassen ihre Spuren im Versicherungsverlauf.
Welche Faktoren bei der Berechnung der Altersrente eine Rolle spielen, wird auf einer Seite der Deutschen Rentenversicherung Bund erklärt. Einen Überblick über die mögliche Rentenhöhe gibt auch die digitale Rentenrechner*in von ver.di
Aktuelle Beitragsbemessungsgrenzen, Rechengrößen und weitere Werte der Sozialversicherung finden sich hier
Die Rente finanziert sich übrigens im sogenannten Umlageverfahren. Die aktuellen Ausgaben werden aus den aktuellen Einnahmen bestritten. Die Beiträge der heute sozialversicherungspflichtig Beschäftigten werden jeweils zur Hälfte von ihnen und zur anderen Hälfte von ihren Arbeitgebern getragen. Das nennt sich paritätische Finanzierung.
Der Beitragssatz liegt aktuell bei 18,6 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttolohns. Gezahlt wird für Bruttoeinkommen bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze, also einem monatlichen Einkommen von 7.300 Euro im Westen und 7.100 Euro im Osten. Zudem gibt es Zuschüsse aus Steuermitteln. Diese Bundeszuschüsse liegen stabil seit 2005 zwischen 23 und 24 Prozent der Ausgaben der Rentenversicherung.
Wenn ich das Regelrentenalter erreicht habe, kann ich unbeschränkt hinzuverdienen. Bislang gab es für diejenigen, die vorzeitig eine Altersrente in Anspruch genommen haben, eine Hinzuverdienstgrenze. Sie wird zum 1. Januar 2023 abgeschafft.
Neben einer Rente wegen voller Erwerbsminderung wird der anrechnungsfreie Hinzuverdienst auf rund 17.000 Euro (Dreiachtel des 14-fachen der monatlichen Bezugsgröße) und neben einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (auch wegen Berufsunfähigkeit) auf rund 34.000 Euro (exakt: Sechsachtel des 14-fachen der monatlichen Bezugsgröße) angehoben.
Ein früherer Rentenbeginn ist dann möglich, wenn mindestens 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten erreicht werden oder wer zum Zeitpunkt des Renteneintritts schwerbehindert ist (Grad der Behinderung von mindestens 50). Wer früher in Rente gehen will, muss Abschläge in Kauf nehmen, grundsätzlich 0,3 Prozent für jeden Monat des vorzeitigen Rentenbeginns.
Wer 45 Jahre lang Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt hat, gilt als besonders langjährig versichert und kann zwei Jahre früher ohne Abschläge zur Regelaltersrente in Rente gehen.
Für alle, die Abschläge in Kauf nehmen wollen, gilt: Die Abschläge schmälern die Rentenzahlungen lebenslang. Für einen Ausgleich ist es möglich, ab einem Alter von 50 Jahren freiwillig Jahresbeiträge in die Rentenversicherung einzuzahlen. Mehr dazu hier.
Wer jedoch über das gesetzlichen Renteneintrittsalter hinaus arbeiten möchte, kann auch das tun – und erhält dafür später höhere Zahlungen. Durch weitere monatliche Rentenbeiträge steigt zum einen der Rentenanspruch. Zum anderen ergibt sich durch den späteren Rentenbeginn ein „Zuschlag“ von 0,5 Prozent pro Kalendermonat, den man die Rente noch nicht in Anspruch nimmt.
Eine häufig am deutschen System der gesetzlichen Rente geübte Kritik ist, es sei nicht flexibel genug. Dabei wird gerne auf Schwedern verwiesen. Gerade in Sachen Rentenbeginn ist Deutschland jedoch schon heute flexibler als Schweden.
Aktuell sind immer noch insbesondere Frauen in Westdeutschland von niedrigen Renten betroffen. Sie haben durch das im Westen über Jahrzehnte hinweg weit verbreitete Hinzuverdienstmodell kaum eigene Rentenansprüche aufgebaut. Viele haben allenfalls in Minijobs gearbeitet. Zeiten für Kindererziehung und Pflege reichen in der Regel nicht aus, um eigene, den Lebensstandard sichernde Rentenansprüche aufzubauen. Auch Alleinerziehende kommen häufig nur auf geringe Rentenzahlungen, ebenso Menschen mit Migrationshintergrund.
Mittlerweile hinterlässt aber auch die Zunahme von prekärer Arbeit und langer Erwerbslosigkeit ihre Spuren in den Versicherungsverläufen. Positiv wird sich die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro seit dem 1. Oktober 2022, auswirken. Sie führt nach 35 Versicherungsjahren mit einem Rentenplus von 130 Euro.
Aktuell sind auch Männer in Ostdeutschland immer häufiger von niedrigen Rentenzahlungen betroffen. Im Osten sind auch Betriebsrenten nicht so weit verbreitet. Hinzu kommt, dass das Rentenniveau seit Jahren sinkt. (siehe auch: Was versteht man unter Rentenniveau?)
Allgemeine Mindestrenten gibt es in Deutschland nicht. Wer zum Beispiel nur fünf Jahre an rentenrechtlichen Zeiten durch eine Ausbildung und dann nur kurze Zeit im Job hat, bekommt auch nur eine sehr kleine Rente. Um niedrige Renten abzufedern, gibt es zwei staatliche Instrumente: Die Grundsicherung und die Grundrente. Mit der Grundrente werden unter bestimmten Voraussetzungen niedrige Rentenzahlungen aufgestockt. Wer sich in seinem Arbeitsleben nicht viele Rentenversicherungspunkte erarbeiten konnte, kann unter Umständen Grundsicherung im Alter beziehen.
Die „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ wurde zum 1. Januar 2003 eingeführt. Anspruch auf Grundsicherung im Alter haben alle Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, deren Einkommen aber nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu decken.
Nach Angaben des Bundessozialministeriums verfügten Ende 2020 rund 20 Prozent der Beziehenden über kein anrechenbares Einkommen, weitere 35 Prozent über weniger als 400 Euro. Daneben können diejenigen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, die nicht zum Leben reicht, auch Grundsicherung beziehen.
Beantragt wird die Grundsicherung im Alter bei den Sozialämtern. Allerdings müssen auch die Rentenversicherungsträger ihre Versicherten mit geringen Alterseinkommen über die Voraussetzungen für die Grundsicherung informieren, die Anträge entgegennehmen und an die Sozialbehörden weiterleiten. Auch die Höhe der Zahlungen orientiert sich an den Sätzen und Ansprüchen der Sozialhilfe (Sozialgesetzbuch II, Grundsicherung für Arbeitsuchende). Im Gegensatz zur Sozialhilfe können hier Unterhaltsverpflichtete, meist die Kinder nur zur Zahlung herangehoben werden, wenn sie ein Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro haben. Für das eigene Vermögen gilt ein Schonwert von 5.000 Euro, allerdings werden auch Sachwerte eingerechnet.
Die Höhe der monatlichen Zahlungen wird individuell berechnet, dabei wird die Höhe der Einkünfte berücksichtigt. 2022 lag die monatliche Pauschale für Alleinstehende bei 449 Euro, für Paare bei 404 Euro pro Person. Hinzu kommen Kosten für (eine angemessene) Unterkunft und Heizung, Kranken- und Pflegeversicherung. Menschen mit Schwerbehinderung haben Anspruch auf einen Mehrbedarf.
2020 haben die Rentenversicherungsträger in der Regel Menschen mit monatlichen Einkünften unter 865 Euro auf die Grundsicherung im Alter hingewiesen. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung geht davon aus, dass mehr als eine Million Rentner*innen Ansprüche auf diese Leistung haben, aber nur knapp die Hälfte beantragt sie. Viele wissen nicht, dass sie Anspruch darauf haben.
Die sogenannte Grundrente ist ein Zuschlag zur Rente und wurde zum 1. Januar 2021 eingeführt. Sie bessert die Rentenbezüge von Menschen mit geringen Alterseinkommen auf. Anspruch darauf hat, wer mindestens 33 Jahre sozialversicherungspflichtiger Arbeit, Kindererziehung und/oder Pflegezeiten nachweisen kann.
Wer trotzdem als Single dann nicht mehr als 1.250 Euro brutto, als Paar 1.950 Euro, zur Verfügung hat, hat Anspruch auf Grundrente. Ein Antrag darauf muss nicht gestellt werden, die Deutsche Rentenversicherung (DRV) prüft die Ansprüche und gleicht dazu Daten mit den Finanzämtern ab. Nach Schätzungen werden rund 1,3 Millionen Rentenbezieher*innen davon profitieren.
Nach Anfang 2023 vorgelegten ersten Zahlen profitieren bislang 1,1 Millionen Rentenbezieher*innen von dem Grundrentenzuschlag. Durchschnittlich erhalten sie monatlich 86 Euro. 75 Prozent von ihnen sind Frauen. Bis Ende des Jahres wurde bei allen Neurenten, aber auch bei rund 26 Millionen Bestandrenten geprüft, ob ein Anspruch besteht. Wer diesen Anspruch hat, wurde von der DRV informiert. (siehe auch sopoAktuell Nr. 342)
Für ver.di ist der Grundrentenzuschlag ein erster Schritt gegen Altersarmut. Schon bei der Einführung hat der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke gefordert, dass sie dringend weiterentwickelt werden müsse. ver.di macht sich für eine Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung stark. Zudem sollten die Bewertungszeiten für die Grundrente ausgedehnt werden. Mehr Infos
Altersteilzeit (ATZ) ermöglicht ab dem 55. Lebensjahr einen gleitenden Übergang in die Rente. Bei der ATZ wird die bisherige wöchentliche Arbeitszeit halbiert. Es gibt zwei Arten von ATZ: die verblockte (in der ersten Hälfte wird wie bisher weitergearbeitet, in der zweiten Hälfte erfolgt die Freistellung) oder die gleichmäßige Reduzierung der Arbeitszeit über die gesamte Zeit der ATZ.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, entsprechend dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG) das Gehalt aufzustocken und zusätzliche Beiträge zur Rentenversicherung zu leisten. Bis 2010 wurden die Arbeitgeber von der Arbeitsverwaltung bezuschusst. Seit 2010 gibt allerdings nur noch die Zuschüsse der Arbeitgeber und nicht mehr von der Agentur für Arbeit. Die Aufstockung durch den Arbeitgeber wird häufig über Tarifverträge geregelt. Voll weiterzuarbeiten und anschließend für einen genauso langen Zeitraum in der passiven Altersteilzeit zu Hause zu bleiben, diese Variante wurde und wird noch immer gerne genutzt, wenn es dafür gute Regelungen im Betrieb oder Unternehmen gibt.
Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, hat Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.
Voraussetzung: Die Regelaltersgrenze darf noch nicht erreicht sein, fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung muss man bei der Deutschen Rentenversicherung versichert gewesen sein und drei Jahre muss man Pflichtbeiträge gezahlt haben. Sind Rehamaßnahmen nicht erfolgversprechend, wird geprüft, in welchem Maße die Erwerbsfähigkeit gemindert ist. Danach entscheidet sich, ob eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung in Frage kommt.
Nachdem vor einiger Zeit die Rentenansprüche für Neuzugänge verbessert worden sind, treten zum 1. Juli 2024 auch die Verbesserung für die Bestandsrentner*innen in Kraft. Dafür hatten sich ver.di und andere Gewerkschaften sowie Sozialverbände schon seit Langem stark gemacht. Diese Bestandsrentner*innen hatten bereits vor dem 1. Januar 2019 Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Das Bundessozialgericht hat jüngst festgestellt, dass sie für die Zwischenzeit keinen Anspruch auf eine Neuberechnung nach den günstigeren Bedingungen haben.
Mit der Hinterbliebenenrente werden in erster Linie Witwen bzw. Witwer und Waisen abgesichert.
Informationen zu den aktuellen Bedingungen gibt es auf der Website der Deutschen Rentenversicherung
Die Teilrente soll den Übergang in den Ruhestand erleichtern. Die Höhe kann selbst gewählt werden,
Eine Teilrente kann dann beantragt werden, wenn ein Anspruch auf eine Altersrente besteht. z.B. 50 Prozent. Für den Teil der Rente, der früher in Anspruch genommen wird, fallen auch lebenslange Abschläge an. Wer vor der Regelaltersgrenze eine Rente in Anspruch nimmt, muss Hinzuverdienstgrenzen beachten, sonst wir die Rente gekürzt. Die aktuelle Hinzuverdienstgrenze in 2022 liegt bei 46.060 Euro pro Jahr. Dazu sollte man sich ausführlich beraten lassen.
Für diejenigen, die nach Renteneintritt Angehörige pflegen, kann sich eine Teilrente lohnen. Dann zahlt die Pflegekasse weiter Rentenbeiträge für diese gesellschaftlich wichtige Tätigkeit. Mehr Infos
Die Alterssicherung basiert auf den drei Säulen gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Altersversorgung und private Vorsorge. ver.di ist der Ansicht, dass sich eine lebensstandardsichernde und auskömmliche Rente aus der gesetzlichen und der betrieblichen Säule ergeben muss, da nur dort die Arbeitgeber an der Finanzierung beteiligt sind.
Betriebsrenten sind Leistungen, die der Arbeitgeber für die Altersversorgung der Beschäftigten investiert. Dabei gibt es regelmäßig zwei Möglichkeiten. Der Arbeitgeber trägt die Beiträge allein oder die Arbeitnehmer*innen investieren einen Teil ihres Bruttogehalts in die Altersvorsoge, unterstützt durch einen Zuschuss des Arbeitgebers. Dieser muss nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz mindestens 15 Prozent betragen.
Da die Aufwendungen in der Ansparphase für die spätere Betriebsrente in der Regel steuerfrei sind, muss die Betriebsrente später versteuert werden. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf Betriebsrenten werden nur dann fällig, wenn die Betriebsrente über rund 160 Euro monatlich beträgt. Derzeit gibt es Vereinbarungen zur betrieblichen Altersversorgung eher in Großbetrieben, größeren Unternehmen, Konzernen und im öffentlichen Dienst. In Kleinbetrieben, in denen eher Frauen arbeiten, sind solche Angebote meist rar. Doch gerade sie brauchen dringend eine Steigerung ihrer oft geringen Renten.
Private Vorsorge können sich viele einfach nicht leisten. Besonders wer ein geringes Einkommen bezieht, hat in der Regel nicht das Geld, um privat vorzusorgen. Ein weiteres Problem ist, dass eine private Vorsorge auf Leistungen wie die Grundsicherung im Alter oder die Grundrente angerechnet werden. Das ist doppelt ungerecht und schafft keinen Anreiz, privat vorzusorgen.
Mit der Aktienrente will die Bundesregierung ab Ende der 2030er Jahre die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung stabilisieren. Dazu soll ein Fonds aufgebaut werden, in den aus dem Bundeshaushalt jährlich zehn Milliarden Euro als Startkapital fließen sollen. Langfristig soll der Fonds mit einer dreistelligen Milliardensumme ausgestattet werden. Als Bundesfinanzminister Christian Lindner, FDP, im Januar 2023 die Pläne dazu der Öffentlichkeit vorgestellt hat, sprach er von von einem ,Generationenkapital'. Lindner kann sich auch vorstellen, Versichertenbeiträge aus der Rentenversicherung mit in den Fonds einzubringen. Das lehnt ver.di entschieden ab.
Doch um auf entsprechende Gewinne zu kommen, ist ein enormer finanzieller Aufwand nötig. Will man mit den Gewinnen aus dieser Anlage den Anstieg des Rentenbeitrags um einen Prozentpunkt verhindert, braucht man dazu einen Gewinn von gut 17 Milliarden Euro pro Jahr. Bei einer sehr optimistischen Rendite von acht Prozent jährlich wäre dazu ein Kapital von 212,5 Milliarden Euro nötig. Dabei geht es aber nur um die Finanzierung eines Prozentpunkts. Nach derzeitigen Schätzungen liegt der Rentenbeitrag – paritätisch finanziert von Beitragszahlenden und Arbeitgebern – Ende der 2030er Jahre bei 21,3 Prozent, also 2,7 Prozentpunkte höher als heute. Das bedeutet, dass man eine große Menge Kapital einsetzen müsste.
Für den ver.di-Vorsitzenden Frank Werneke darf Rentenpolitik auch gerne konservativ sein. Sie muss aber langfristig Sicherheit schaffen und den Menschen ein auskömmliches Leben im Ruhestand ermöglichen. „Die Lindner-Pläne sind das Gegenteil davon, der Finanzminister setzt auf Zockerei mit den Beiträgen der Versicherten im großen Casino des Kapitalismus", so Wernke weiter. Die Regierungskoalition wäre gut beraten, diesen Plänen so schnell wie möglich einen Riegel vorzuschieben. „Wie unsicher die Entwicklung auf den Finanzmärkten sein kann, hat sich mehrfach in den letzten Jahren gezeigt. Die umlagefinanzierte Rente hat sich bewährt – hat Krisen und Kriege überstanden. Sie gilt es zu stärken und zu einer Rentenversicherung aller Bürgerinnen und Bürger weiterzuentwickeln“, forderte der ver.di-Vorsitzende.
Die Unsicherheit hat sich gerade erst in Norwegen gezeigt. Der norwegische Staatsfonds meldete für 2022 den Rekordverlust von umgerechnet 152 Milliarden Euro. Als Gründe wurden die Auswirkungen von Krieg, Inflation und steigende Zinsätzen auf die Finanzmärkte genannt.
ver.di fordert, dass die gesetzliche Rentenversicherung zu einer Rente für alle Erwerbstätigen weiterentwickelt wird. Das ist solidarisch und gerecht. Dann zahlen insbesondere auch Selbstständige ein. Zudem sollen gesamtgesellschaftliche Leistungen der Rentenversicherung, wie etwa die sogenannte Mütterrente, aus Steuermitteln finanziert werden – und nicht aus den Rentenbeiträgen.
Die wichtigsten Instrumente gegen Altersarmut sind und bleiben jedoch, dass gute Löhne gezahlt werden, dass prekäre Arbeitsformen wie etwa Minijobs abgeschafft werden – denn gute Arbeit und gute Löhne führen zu guten Renten. Mehr Infos zu den rentenpolitischen Forderungen von ver.di.
Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), dem ver.di angehört, hat ein Rentenkonzept vorgelegt. Danach soll das gesetzliche Rentenniveau stabilisiert und langfristig erhöht werden – damit die Rente für ein gutes Leben reicht. Mehr Infos
Für einige Gruppen von Selbstständigen gibt es die Pflicht, für ihr Alter vorzusorgen. So müssen etwa Künstler*innen, Journalist*innen, selbständige Lehrer*innen und Erzieher*innen, Hebammen, Küstenschiffer und einige weitere Beschäftigtengruppen Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen. Für andere besteht aber keine Vorsorgepflicht. Bei schlechter Auftragslage fehlt häufig das Geld dafür.
Mit einer von ver.di geforderten Ausweitung der Versicherungspflicht auf Selbstständige sollen Beitragslücken im Lebenslauf verhindert werden. Das verhindert zudem einen Unterbietungswettbewerb zwischen Freiberufler*innen und Firmen, die ihre Beschäftigten ordentlich sozialversichern. Mehr Infos zu den ver.di-Forderungen für Selbstständige
Die Renten werden jährlich zum 1. Juli angepasst. Wie hoch die Steigerung ausfällt, hängt von der Lohnentwicklung des Vorjahres ab und basiert auf Daten des Statistischen Bundesamts und der Deutschen Rentenversicherung. Das Bundesarbeitsministerium hat angekündigt, dass die Renten in den alten Bundesländern zum 1. Juli 2023 um 4,39 Prozent und in den neuen Bundesländern um 5,86 Prozent steigen sollen. Damit gibt es erstmal in den neuen und alten Bundesländern gleiche aktuelle Rentenwerte. Zuletzt betrug der Rentenwert Ost 98,6 Prozent des westdeutschen. Das Netto-Rentenniveau vor Steuern beträgt zuküntig 48,15 Prozent. Grundlage für die Erhöhung ist die gute Lohnentwicklung. Mehr Infos im sopoaktuell 343
„Die Renten steigen auch in diesem Jahr wieder deutlich. Hierdurch wird die hohe Preissteigerung, die in diesem Jahr erwartet wird, für die 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner deutlich abgemildert.
Rückblickend hat es für die Rentnerinnen und Rentner seit 2010 ein deutliches Plus bei der Rente gegeben. So sind die Standardrenten von 2010 bis 2022 im Westen um über 32 Prozent und im Osten um über 47 Prozent gestiegen. Der Anstieg lag damit deutlich über der Entwicklung der Inflation in diesem Zeitraum", kommentiert Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, die Rentenanpassung. 2023.
Das Rentenniveau ist das Verhältnis der Standardrente (auf Basis von 45 Versicherungsjahren immer mit dem jeweiligen Durchschnittentgelt) zum Durchschnitteinkommen (aller aktuell Beschäftigten, die in die Rentenversicherung einzahlen) nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge vor Steuern. Ab Juli 2023 liegt es bei 48,15 Prozent. Das Rentenniveau ist in den vergangenen Jahren immer weiter gesunken. Derzeit ist es bis 2025 auf mindestens 48 Prozent festgeschrieben. Expert*innen gehen davon aus, dass es ab 2026 deutlich absinken wird, wenn nicht Gegenmaßnahmen ergriffen werden.
Der ver.di-Bundeskongress hat sich 2019 für die perspektivische Anhebung des Rentenniveaus auf 53 Prozent ausgesprochen.
Weitere Fachbegriffe rund um das Thema Rentenversicherung werden verständlich in einer Broschüre der Deutschen Rentenversicherung Bund erklärt.
Im Jahr 33 nach der Wiedervereinigung, also ab dem 1. Juli 2023, gelten endlich gleiche Rentenwerte in Ost und West. Seit vielen Jahren hat ver.di im Bündnis mit anderen Gewerkschaften und Sozialverbänden für diese Angleichung gekämpft, für ein einheitliches Rentensystem in ganz Deutschland. Mehr Infos
Ein weiterer Erfolg auch des jahrelangen Einsatzes der Gewerkschaften ist der Härtefallfonds zur „Abmilderung von Härtefällen in der Ost-West-Rentenüberleitung". Ansprüche hat unter bestimmten Bedingungen, wer im Gebiet der ehemaligen DDR bei der Deutschen Post, im Gesundheits- und Sozialwesen oder als Balletttänzer*in gearbeitet hat bzw. Angehörige gepflegt oder nach mehr als zehnjähriger DDR-Ehe geschieden wurde und während der Ehe mindestens ein Kind erzogen hat. Außerdem haben auch jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler*innen unter bestimmten Bedingungen Ansprüche.
Dazu wurde eine Stiftung des Bundes geschaffen, der auch die Länder bis zum 31. März 2023 beitreten können. Mit dem Beitritt der entsprechenden Bundesländer kann sich für dort Wohnende die Höhe der pauschalen Einmalzahlung auf 5.000 Euro verdoppeln. Dazu müssen die Anträge bis zum 30. September 2023 bei der Geschäftsstelle der Stiftung Härtfallfonds, Telefon 0800-7241634, gestellt werden. Die Bundesregierung geht von 180.000 bis 190.000 Berechtigten aus, darunter 50.000 bis 70.000 Ostrentner*innen.
ver.di bewertet es als positiv, dass die jahrelang von ihr geforderte Ausgleichszahlung endlich angegangen wird. Allerdings werden damit Erwartungen auf einen echten Ausgleich enttäuscht , insbesondere bei denjenigen, die nicht zu den festgelegten Berufs- und Personengruppen gehören. Mehr zu diesen Gruppen und den Voraussetzungen im sopoaktuell Nr. 339
Bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) beraten von ver.di vorgeschlagene Versichertenberater*innen und Versichertenälteste. Sie sind ehrenamtlich aktiv und haben ein hohes Fachwissen, das sie durch regelmäßige Schulungen auf dem neuesten Stand halten. Sie schaffen eine ortsnahe und persönliche Verbindung der Versicherten zur DRV.
Versicherte und Rentner*innen können sich hier kostenlos in allen Fragen rund um die gesetzliche Rentenversicherung beraten lassen. Dabei bekommen sie auch Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen, der Klärung des Versicherungskontos und bei der Beschaffung fehlender Unterlagen. Und sicher ist es sinnvoll, sich bereits in jungen Jahren Gedanken über seine künftige Rente zu machen und beraten zu lassen, um seine künftige Rente zu verbessern. Mehr Infos
Weitere FAQs von ver.di zum Thema Rente
Ohne Gewerkschaften gibt es keine Lohnerhöhungen und ohne Lohnerhöhungen steigen auch die Renten nicht, denn die orientieren sich an der allgemeinen Lohnentwicklung. Außerdem ist ver.di nicht nur für Berufstätige da, sondern mischt sich auch politisch für die Belange von Rentner*innen einen.
Doch auch ganz persönlich ist ver.di weiterhin für Rentner*innen da. Die Gewerkschaft bietet auch Sozial-Rechtsschutz. Auch Rentner*innen haben Anspruch auf sämtliche Beratungsleistungen, finden vor Ort aktive Gruppen, haben Mitsprachemöglichkeiten und bekommen Hilfe bei der Lohnsteuererklärung – und all das zu einem ermäßigen Beitrag. Er liegt bei nur 0,5 Prozent des regelmäßigen monatlichen Bruttoeinkommens, mindestens aber 2,50 Euro.
Mehr zur Senior*innenarbeit in ver.di