Hartz IV

Arbeit statt Hartz IV

25.04.2013
Personengruppe

„Fördern und fordern“ lautete der Leitgedanke, als die Bundesregierung 2005 Arbeitslosen- und Sozialhilfe zu dem Hartz-IV-Paket schnürte. Aber: Gefördert wird kaum, gefordert wird viel.

Wer Arbeitslosengeld II bezieht, kann nämlich in jeden Job vermittelt werden, egal, ob er untertariflich bezahlt wird oder ob es nur ein Mini- oder „Ein-Euro-Job“ ist. Erwerbslose werden gezwungen, diese Jobs anzunehmen – denn sie gelten per Gesetz als zumutbar. Verweigert ein Hartz-IV-Empfänger die Annahme, dann drohen ihm Kürzungen seines Unterhalts.
ver.di setzt sich daher für eine sofortige Abschaffung der „Ein-Euro-Jobs“ ein. Denn diese Jobs sind entwürdigend. Erwerbslose werden hier gezwungen, Jobs auszuüben, für die sie vielfach überqualifiziert sind. „Ein-Euro-Jobs“ vernichten außerdem reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Und: Auf diese Weise werden prekäre Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland hoffähig gemacht.
Verschiedene Vorschriften der Hartz-IV-Gesetzgebung scheiterten inzwischen vor Gericht. So erklärte der Europäische Gerichtshof Teile der Gesetze für nichtig. Hartz IV trage zur Altersdiskriminierung bei, befand er. Und er untersagte es, dass Menschen, die älter als 52 Jahre sind, immer wieder in befristete Beschäftigungsverhältnisse vermittelt werden.
Eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) belegt: Fast die Hälfte all jener, die aus Hartz IV heraus eine Arbeit aufnehmen, muss parallel zum neuen Job zusätzlich Hartz-IV-Leistungen beantragen. Denn der Verdienst reicht für diese „Aufstocker“ zum Leben nicht aus. Jobs, die für Hartz-IV-Empfänger erreichbar sind, sind häufig instabil und nur als Aushilfe auf kurze Zeit angelegt. Niedrig bezahlte und für kurze Zeit befristete Jobs führen jedoch dazu, dass Aufstocker zwischen Erwerbslosigkeit und Erwerbstätigkeit hin und her pendeln. Dabei bleiben sie weiterhin von Hartz-IV-Leistungen abhängig.
Vor diesem Hintergrund fordert ver.di: Erwerbslose Hartz-IV-Empfänger müssen in reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermittelt werden. Denn Arbeit muss existenzsichernd sein.

Mit ver.di gegen neue Regelsätze klagen

Ein unzumutbarer Zustand sind darüber hinaus die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder. Selbst das Bundessozialgericht erklärte 2009: Sie verstoßen gegen den Gleichheitsgrundsatz. Und das Bundesverfassungsgericht entschied im Februar 2010: Die Hartz-IV-Regelsätze verstoßen gegen das Grundgesetz. Doch auch die Neuregelung, die die Bundesregierung inzwischen auf den Weg gebracht hat, stößt bei ver.di auf Kritik. Um ganze acht Euro wurde der Regelsatz erhöht. Für Kinder gibt es auf Antrag freies Mittagessen in Kita und Schule. Außerdem erhalten sie einen Zuschuss von zehn Euro pro Monat, um in einem Sportverein oder einer Musikschule Mitglied werden zu können. Wovon aber solide Sportkleidung oder das Musikinstrument für das Kind bezahlen?
ver.di geht davon aus, dass auch diese neuen Regelsätze verfassungswidrig sind. ver.di-Kolleginnen und -kollegen, die dagegen klagen wollen, erhalten umfassenden Rechtsschutz der Gewerkschaft.  
Unzumutbar ist es darüber hinaus, dass Hartz-IV-Empfänger seit Schwarz-Gelb regiert, keinerlei eigene Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung mehr ansparen. So wird Altersarmut programmiert.

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