Videoüberwachung, Alkoholtests, Taschendurchsuchungen, Handyortung – Beschäftigte stehen immer stärker unter Beobachtung. Während und nach der Arbeit, im Betrieb, auf der Dienstreise und teilweise sogar zu Hause.
Moderne Informationstechnik macht diese Überwachung möglich – und zwar einfach und billig. Doch längst nicht alle derzeit praktizierten Maßnahmen der Arbeitgeber sind zulässig, manche gar verboten, bei anderen begeben sich die Arbeitgeber in eine Grauzone.
Es muss klar sein, wo die Grenzen sind. Es muss klar sein, was der Arbeitgeber darf und was zu weit geht. Weil bisher viele der Fragen in keinem Gesetz geregelt sind, sondern von Fall zu Fall durch Gerichte entschieden werden, braucht es eine eindeutige gesetzliche Regelung. ver.di – wie auch Datenschützer – fordert seit Jahren ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz, auch wenn in der bestehenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einiges geregelt ist, was den Datenschutz für Beschäftigte betrifft.
Immer wieder leisten Datenschutzskandale der Forderung nach einem besseren Schutz der Beschäftigtendaten Vorschub. Doch was bisher zum Beschäftigtendatenschutz geplant ist, ist mehr als unbefriedigend. Der Hintergrund: Das Bundesinnenministerium hat nach wie vor vor allem die Interessen der Unternehmen im Blick. Aktuell heißt es auf der Webseite des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit: „Im Zentrum des Beschäftigtendatenschutzes steht der Schutz der Privatsphäre der Beschäftigten. Dieser Schutz muss jedoch stets mit dem Informationsinteresse des Arbeitgebers abgewogen werden.“ Den Gewerkschaften geht es im Interesse der Beschäftigten seit Jahren um mehr Datenschutz. Doch nicht zu jedem Preis. Die Losung lautet: Lieber gar kein Gesetz als noch weniger Datenschutz in den Betrieben und Unternehmen.
ver.di will bei der Ausgestaltung des Datenschutzes die technischen Möglichkeiten im Arbeitsverhältnis nicht auf den Müll verbannen. Ortungssysteme sind in Ordnung, argumentiert die Gewerkschaft. Vorausgesetzt, sie werden ausschließlich zur Sicherheit der Beschäftigten eingesetzt. Das werden sie in der Regel aber nicht. Stattdessen wollen Arbeitgeber mit den Systemen meist nur herausfinden, wie oft der Außendienstmitarbeiter Pause macht. Und das geht zu weit. Klar muss auch sein: Videoüberwachung, ohne dass der Betriebs- oder Personalrat mitreden kann, ohne dass die Arbeitnehmervertretungen oder ein unabhängiger Datenschutzbeauftragter genau wissen, was gefilmt und gespeichert wird, hat nur eines zur Folge – nämlich den Missbrauch und das Ausspionieren der Beschäftigten.
An den bisher schon geplanten, aber nie verabschiedeten Gesetzen zum Beschäftigtendatenschutz kritisiert ver.di unter anderem, dass der Arbeitgeber auch Daten zu den Vermögensverhältnissen und der Gesundheit des Beschäftigten erheben kann. Doch was hat das Vermögen mit dem angestrebten Job zu tun? Zudem: Wenn jemand sich um einen Job bewirbt, wird er oder sie kaum nein sagen, wenn der Arbeitgeber bestimmte Daten verlangt – auch wenn diese Angaben „freiwillig“ gemacht werden können. Dass der Arbeitgeber auf eigene Faust Daten erheben darf, um ohne einen Anfangsverdacht Vertragsverletzungen verhindern oder aufdecken zu können, kommt für ver.di nicht in Frage. Denn damit erlaubt der Gesetzgeber dem Arbeitgeber in diesen Fällen, eine Betriebspolizei zu installieren, die den Beschäftigten hinterherschnüffelt. Genau das sollte nach den Datenskandalen der Vergangenheit aber verhindert werden. Deshalb: Der Gesetzgeber ist gefordert. Er muss ein Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz schaffen, das diesen Namen verdient.