Kann der Chef meinen Urlaub streichen? Was kann ich gegen negative Beurteilungen im Zeugnis tun? Wer hilft mir, wenn ich eine Kündigung bekommen habe? Und wie kann ich gegen eine Abmahnung vorgehen? Der Rechtsschutz, den ver.di ihren Mitgliedern bereitstellt, ist für viele ver.di-Mitglieder ein wichtiger Grund, sich der Gewerkschaft anzuschließen.
Kein Wunder. Denn wer es in der Arbeitswelt mit Rechtsfragen zu tun bekommt, ist gut dran, wenn er Gewerkschaftsmitglied ist. Der Grund: Hinter Gewerkschaftsmitgliedern steht der ver.di-Rechtsschutz als kostenloser Service für alle ver.di-Mitglieder zur Verfügung.
Die Spezialisten für Arbeits- und Sozialrecht beraten ihre Mitglieder über die Rechtslage, sie vertreten die Gewerkschaftsmitglieder zum Beispiel gegenüber dem Arbeitgeber und sie übernehmen die anfallenden Kosten der Verfahren – vorausgesetzt der Rechtsstreit hat gute Chancen, gewonnen zu werden. Die Beratung und die Vertretung vor Gericht sind für das Gewerkschaftsmitglied kostenlos, vorausgesetzt, der korrekte Mitgliedsbeitrag wird gezahlt.
Die Fachleute bei ver.di beraten nicht nur vis-à-vis. Über Broschüren und auf Internetseiten wird auf die unterschiedlichsten Fragen eingegangen – wie etwa die nach der Streichung des Urlaubs. Oder nach den zulässigen Formulierungen in einem Arbeitszeugnis. ver.di stellt zudem Informationen über aktuelle Entscheidungen der Gerichte in Deutschland und des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zusammen.
Übrigens: Etwa die Hälfte der Fälle, bei denen Gewerkschaftsmitglieder beim DGB-Rechtsschutz Rat suchen, bezieht sich auf das Arbeitsrecht. Bei der anderen Hälfte brauchen die Kolleginnen und Kollegen Hilfe bei Fragen zum Sozialrecht. Es geht um Rechtsstreitigkeiten mit der Krankenkasse, der Rentenversicherung oder um Fragen rund um die Arbeitslosenhilfe, also aktuell zum Bürgergeld. Denn immer mehr Kolleginnen und Kollegen bringen trotz Vollzeitarbeit weniger Geld mit nach Hause, als ihnen über die Grundsicherung zustehen würde. Sie müssen ihren Lohn mit dem Bürgergeld aufstocken.