Es kommt auf Dich an: Gemeinsam mit Dir verteidigen wir den sozialen Zusammenhalt. Die Ampel legt mit ihren Sparplänen genau da die Axt an! Die Sparschraube könnte nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil noch fester angezogen werden
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November zum Nachtragshaushalt 2021 hat gravierende Auswirkungen auf die künftige Haushaltsplanung. Alle Pläne, Auswirkungen der Krisen der vergangenen Jahre, von Corona über Inflation und Energiekosten, mittels eigener Fonds aufzufangen, stehen auf dem Prüfstand, das gilt sowohl für den Bund als auch für die Länder. Bundesfinanzminister Lindner kündigte am 23. November an, die Bundesregierung werde für 2023 einen Nachtragshaushalt vorlegen. Dabei soll erneut auch für 2023 die Schuldenbremse aufgrund einer außergewöhnlichen Notlage ausgesetzt werden. „Die Entscheidung der Bundesregierung, die Schuldenbremse für das Jahr 2023 erneut auszusetzen, ist richtig. Das entspricht unseren Forderungen. Im nächsten Schritt ist es nun notwendig, auch für das Jahr 2024 die Schuldenbremse zu stoppen. Für die Zukunft bedarf es einer grundlegenden Reform der Schuldenbremse, die es ermöglicht, in den sozialen Zusammenhalt, Bildung und Klimaschutz zu investieren, ohne Notlagen auszurufen. In die Zukunft zu investieren ist notwendig, nicht notdürftig und dafür muss die Zukunftsbremse, als die sich die Schuldenbremse erwiesen hat, gelockert werden.“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts hatte Frank Werneke erklärt: „Das Urteil stellt die erforderlichen Ausgaben für die Energiewende zur Disposition. Ebenso notwendig wie die Energiewende ist es, diese sozial abzusichern. Das geht nicht ohne ausreichende staatliche Investitionen und gezielte Maßnahmen zum sozialen Ausgleich. Sonst drohen Gesellschaft und Wirtschaft Schaden zu nehmen.“
„Die Schuldenbremse muss jetzt so reformiert werden, dass dringend erforderliche Zukunftsinvestitionen möglich sind, ohne Schattenhaushalte aufzustellen Die Schuldenbremse erweist sich mit dem Karlsruher Urteil endgültig als Zukunftsbremse. Die muss jetzt grundlegend reformiert werden.“
FaQ BVerfG Schuldenbremse 1223.pdf (PDF 602 kB)
Die Haushaltsberatungen konnten wegen des Urteils aus Karlsruhe und den damit verbundenen Unwägbarkeiten noch nicht abgeschlossen werden. Erste Erfolge hatte ver.di aber schon mit diversen Initiativen für den sozialen Zusammenhalt. So konnte bereits mehr Geld als geplant für die Job-Center, Integrationsangebote, BaföG und politische Bildung durchgesetzt werden, auch Dank des Einsatzes der ver.di-Mitglieder, die ihre Abgeordneten davor gewarnt hatten, die Axt an das zu legen, was unsere Gesellschaft zusammen hält – das soziale Miteinander. Doch noch immer steht viel auf dem Spiel: Die Ampel-Regierung aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP hält noch an der geplanten Rückkehr zur Schuldenbremse fest. Sie ist eine Zukunftsbremse für die notwendigen Investitionen in Soziales, Umwelt und Infrastruktur wie den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) oder neue Wohnungen.
Die Belastungen in den vielen Berufen, die Ihr als ver.di-Mitglieder ausübt, steigen und steigen, während der Staat wesentliche Aufgaben streicht, dabei sind diese Aufgaben das Fundament unserer Demokratie. Wir finanzieren sie mit unseren Steuergeldern.
Schon jetzt sind wir mit vielen ver.di-Aktiven unterwegs, zum Beispiel um die Misere in den Kitas und in der Jugendarbeit zu stoppen.
Gemeinsam mit der Arbeiterwohlfahrt, dem Deutschen Roten Kreuz, der Diakonie Deutschland, dem Paritätischen und der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (ZWST) kämpft ver.di für ein Umsteuern auf diesem fatalen Kurs, der den sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft zu zerstören droht: Allein für Kitas und Schulen braucht es 55 Milliarden Euro jährlich, die öffentlichen Krankenhäuser müssen mit 30 Milliarden Euro finanziert werden. Mit allen Beteiligten setzt sich ver.di in einer gemeinsamen Resolution unter dem Motto „Sozialstaat und gesellschaftlichen Zusammenhalt sichern – Keine Kürzungen im Bundeshaushalt für Soziales, Gesundheit und Bildung“ für die Ablehnung der Kürzungspläne im vorgelegten Haushaltsentwurf der Bundesregierung ein. „Sie sind nicht zukunftsgerecht, sondern wirtschaftlich und sozial schädlich“, heißt es in der Resolution. Statt milliardenschwerer Einsparungen seien die Rücknahme der Kürzungsvorschläge und mindestens eine zeitlich befristete Aussetzung der Schuldenbremse erforderlich.
Resolution_Sozialstaat_und_gesellschaftlichen_Zusammenhalt_sichern.pdf (PDF 532 kB)
Um den Forderungen Nachdruck zu verleihen hatte die AWO am 8. November 2023 in Berlin zu einer großen Kundgebung aufgerufen. Rund 3000 Menschen versammelten sich vor dem Deutschen Bundestag, um gemeinsam gegen den Sparhaushalt der Bundesregierung zu protestieren. „Beschäftigte im Sozial- und Gesundheitswesen haben gute Arbeitsbedingungen und gute Löhne für ihre anspruchsvolle und gesellschaftlich relevante Arbeit verdient“, sagte ver.di Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler, eine der Rednerinnen auf der Kundgebung. „In Sonntagsreden die Relevanz der Arbeit der Beschäftigten hervorzuheben und dann im realen politischen Handeln die Gelder für diese wichtigen Arbeitsfelder im Bundeshaushalt ganz erheblich kürzen zu wollen, passt nicht zusammen. Das Parlament muss diese falsche Politik korrigieren.“
Die zentralen ver.di-Forderungen für einen Zukunftshaushalt
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