Gesetzentwurf zum Filmförderungsgesetz: ver.di begrüßt Reform

Gute Filme brauchen gute Arbeitsbedingungen – ver.di begrüßt eine Reform der Filmförderung und betont, in der Zukunft müssen Filmproduktionen Tarif- und Urheber-Vergütungen verbindlich einhalten
© Foto: Martin Schutt/dpa
Klappe – Pensionskasse, die letzte!
20.12.2024

Der Bundestag hat ein neues Gesetz zur Filmförderung verabschiedet mit dem neue deutsche Filme und Drehbücher auch 2025 finanzielle Förderung von der Filmförderanstalt bekommen können. Das Gesetz ist die rechtliche Grundlage für die Erhebung einer Filmabgabe von Nutzern der Produktionen wie Kinos, Videowirtschaft, Fernsehsendern und Online-Anbietern. Das Geld wird als Förderung für neue Produktionen verteilt.

Filmförderung ist mehr als nur Produktionsfinanzierung, sie muss auch die Einhaltung von Tarifstandards bei Vergütung und Urheberechtsvergütungen vorsehen, betonte ver.di einen Tag vor der Abstimmung im Bundestag.

Ohne eine Reform der Förderung von Kinofilmen und die Sicherung der dafür nötigen Abgabenverpflichtungen aus Erlösen an den Kinokassen würden die Finanzmittel für die Produktion von Kinofilmen in der deutschen Filmwirtschaft fehlen.

Für ver.di ist die in vorhergehenden Anhörungen eingebrachte Forderung zur Einhaltung von Tarifvertrags- und Urhebervertragsregelungen von besonderer Bedeutung, die mit einer FFG-Reform erreicht wird.

 

„Unsere Forderungen sind von der Bundesregierung gehört worden, dass Filmförderung nicht nur Produktionsfinanzierung, sondern auch die Einhaltung von Tarifstandards bei Vergütung und Urheberechtsvergütungen vorsehen muss“, sagte Christoph Schmitz-Dethlefsen, Mitglied des ver.di-Bundesvorstandes einen Tag vor der Abstimmung. „Gute Filme brauchen gute Arbeitsbedingungen. Das nun zur Abstimmung stehende FFG bringt für Filmschaffende einen großen Fortschritt und sichert die nötige Produktionsförderung für Kinofilme. Zusammen mit dem kürzlich erreichten Tarifabschluss, der eine branchenweite betriebliche Altersvorsorge auch für Streaming- und Kinoproduktionen vorsieht, wird das Arbeiten in geförderten Filmproduktionen um einiges sozial nachhaltiger und fairer werden.“

Die Bundesregierung hat es dagegen noch nicht dazu gebracht, auch für die beiden weiteren Fördersäulen, bestehend aus der Investitionsverpflichtung für Streamingdienste und das Steueranreizmodell für internationale Produktionen in deutschen Filmstudios, beschlussfähige Gesetzesvorhaben vorzulegen. Diese werden von ver.di ebenso wie von den Branchenverbänden und Arbeitgebern der Filmwirtschaft weiterhin gefordert, um den Filmstandort Deutschland nicht zu schwächen.

 

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