Digitalisierungstarifvertrag mit dem Bund vereinbart

23.06.2021

Nach zwei Jahren intensiv geführten Verhandlungen haben sich das Bundesinnenministerium, ver.di und der dbb beamtenbund und tarifunion am 22. Juni 2021 auf einen „Digitalisierungstarifvertrag Bund“ geeinigt. Der Digitalisierungstarifvertrag kommt zukünftig immer dann zur Anwendung, wenn es in Folge von Digitalisierung zu wesentlichen Änderungen der Arbeitsplatzanforderungen oder Arbeitsplatzbedingungen kommt.

 

„Mit dem Digitalisierungstarifvertrag ist es gelungen, eine verlässliche Grundlage für die Beschäftigten zu schaffen, sie an den digitalen Möglichkeiten teilhaben zu lassen und vor möglichen Risiken zu schützen.“

Frank Werneke, ver.di-Vorsitzender

„Mit dem Digitalisierungstarifvertrag ist es gelungen, eine verlässliche Grundlage für die Beschäftigten zu schaffen, sie an den digitalen Möglichkeiten teilhaben zu lassen und vor möglichen Risiken zu schützen. Regelungen zu Qualifizierung und Entgelt sowie zum mobilen Arbeiten geben den Beschäftigten die notwendige Sicherheit in den durch die Digitalisierung veränderten Arbeitsprozessen“, so der der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. Für den dbb-Vorsitzenden Ulrich Silberbach ist der Tarifvertrag „beispielhaft auch für Länder und Kommunen“. Verhandlungen zu einem Digitalisierungstarifvertrag auf Länder- und kommunaler Ebene bot er zeitnah an.

 Zukunftssichere Arbeitsplätze

 Ziel der Tarifpartner ist es, die Arbeitsplätze in der sich durch die Digitalisierung verändernden Arbeitswelt zukunftssicher zu machen. In dem Digitalisierungstarifvertrag wurden diesbezüglich Mechanismen zur Arbeitsplatzsicherung und notwendigen Qualifizierung geregelt sowie die Entgeltsicherung festgelegt.

Beschäftigte, deren bisher ausgeübte Tätigkeit durch die Folgen der Digitalisierung wegfällt oder wenn es für ihre Einarbeitung in eine neue Tätigkeit erforderlich wird, erhalten einen Anspruch auf Qualifizierung. Gleichzeitig sind sie verpflichtet an der Qualifizierung mitzuwirken. Eine Entgeltsicherung tritt ein, wenn die neue Tätigkeit mit einem geringeren Tabellenentgelt als bei der früheren Tätigkeit verbunden ist. Weiterhin haben sich die Tarifpartner auf eine Mobilitätszahlung sowie auf Rahmenregelungen für mobile Arbeitsformen geeinigt. 

Von dem Tarifvertrag, der am 1. Januar 2022 in Kraft treten wird, sind rund 126.000 Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst der Bundesverwaltungen betroffen.

 
Homeoffice ist nicht erst seit der Corona-Pandemie ein Thema. Auch immer mehr Beschäftigte des öffentlichen Dienstes arbeiten zumindest tage- oder zeitweise von zuhause aus. Das alles können Digitalisierungstarifverträge regeln

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