H&M-Beschäftigte gestalten Zukunft mit

14.10.2022

14. Oktober 2022 – „Wir wollen mit diesem Tarifvertrag vorbildliche Standards setzen“, sagte Damiano Quinto, ver.di-Sekretär aus dem Bundesfachbereich Handel, im Mai dieses Jahres. Die ersten Eckpunkte für einen Digitalisierungstarifvertrag bei der schwedischen Modekette H&M existierten bereits. Dass es ein weiteres halbes Jahr und 14 Verhandlungsrunden bedurfte, war nicht abzusehen. Doch jetzt steht er, der erste Digitalisierungstarifvertrag im Handel überhaupt. Er gilt für die bundesweit 14.300 Beschäftigten von Hennes & Mauritz, kurz H&M.

 
Arbeiter am Schriftzug H&M


Zentrales Element darin ist die Beteiligung der Beschäftigten an der Gestaltung der Digitalisierung. „Die digitale Technik muss im Interesse der Beschäftigten gestaltbar sein. Durch den Tarifvertrag werden dafür die Beteiligungsrechte des Gesamtbetriebsrates erweitert und ein Digitalisierungsbeirat gegründet, der aus Vertreter*innen von ver.di und H&M besteht und eigene Vorschläge sowie Vorschläge der Belegschaft zur Gestaltung des Zukunftskonzepts einbringen kann“, sagte ver.di-Verhandlungsführer Cosimo-Damiano Quinto nach der Einigung.

 

„Technik soll Beschäftigte unterstützen, statt sie zu belasten oder gar zu ersetzen.“

Cosimo-Damiano Quinto, ver.di-Verhandlungsführer

Darüber hinaus werden die Beschäftigten ab Anfang 2023 in ausgewählten Digitalisierungs-Testfilialen besonders beteiligt, um die menschengerechte Gestaltung der neuen Arbeitsweisen zu beurteilen und Anforderungen an die Weiterentwicklung zu stellen. „Technik soll Beschäftigte unterstützen, statt sie zu belasten oder gar zu ersetzen“, so Quinto.

Darüber hinaus werden die Filialbeschäftigten im Zuge des Digitalisierungsprozesses vor Kündigung- und Abgruppierung geschützt. Der persönliche Kundenkontakt in den Stores bleibe nach wie vor wichtig. Deshalb soll die Kund*innen-Beratung durch eine tarifliche Qualifizierungsoffensive gestärkt werden. Wörtlich heißt es im Digitalisierungsvertrag: „Die Tarifvertragsparteien sind sich darüber einig, dass die Digitalisierung, die Qualifizierung der Beschäftigten sowie die Beratung durch qualifizierte Beschäftigte eine Chance dafür ist, den stationären Handel im Rahmen der Omnichannel-Strategie zu erhalten und zu stärken“.

Wie wichtig es ist, die Gestaltung von Technik und den Einsatz digitaler Technik sowie künstlicher Intelligenz im Handel tarifvertraglich zu regeln, hat der Sozialwissenschaftler Dr. Heiner Köhnen vom Internationalen Bildungsnetzwerk „tie“ bereits im vergangenen November in einer Untersuchung dargelegt. Die Digitalisierung werde den Handel grundlegend umgestalten. Durch mehr Technikeinsatz werde Arbeit verdichtet, die Art der Tätigkeiten massiv verändert.

Zusätzliche Sonderzahlungen

Schon heute gebe es Algorithmen, die die Abläufe in den Verkaufsfilialen vereinheitlichen. Es sei möglich, den Personaleinsatz zu optimieren und die Warenwirtschaft zentral zu steuern. Moderne Funkchips (RFID), Roboter, Selbstzahler-Kassen, digitale Anprobe-Assistenz und vieles mehr existierten längst. Würden diese und weitere Systeme nicht mitbestimmt gestaltet und kämen sie unreguliert zum Einsatz, würde die menschliche Arbeitskraft abgewertet, da sich die Beschäftigten an die Technik anpassen müssten, anstatt umgekehrt, so der Wissenschaftler.

Der Digitalisierungstarifvertrag mit H&M weist diesbezüglich den richtigen Weg. Zudem sieht er bis zu sechs zusätzliche, tarifliche, halbjährliche Sonderzahlungen für alle Mitarbeitenden in den Stores vor. Dabei ist die Gewährung im zweiten und dritten Jahr von der Umsatzentwicklung abhängig. Bei einer Beschäftigung mit einer Wochenarbeitszeit von bis zu 20 Stunden gibt es zweimal 250 Euro brutto Sonderzahlung im Jahr, bei 21 bis 30 Wochenstunden zweimal 400 Euro brutto und ab 31 Wochenstunden zweimal 450 Euro im Jahr. Die Laufzeit des Digitalisierungstarifvertrags beträgt 36 Monate.
 
 

 

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