Lehrkräfte an Musikschulen müssen fest angestellt sein

ver.di fordert die sofortige Umwandlung in Festanstellungen und kritisiert die lange Übergangsregelung ohne Sozialversicherungspflicht
31.01.2025

Jahrzehnte war der Einsatz von Honorarkräften an Musikschulen umstrittene Praxis. Musikschullehrkräfte in ver.di setzten sich für Festanstellungen ein. Am Donnerstag, den 30. Januar 2025, hat der Deutsche Bundestag beschlossen, dass Honorartätigkeiten spätestens ab 2027 in sozialversicherungspflichtige Festanstellungen umgewandelt werden müssen. In einer Übergangsregelung von zwei Jahren soll der Einsatz von Honorarkräften an Musikschulen ohne Sozialversicherungszahlungen durch den Arbeitgeber möglich sein, wenn Musikschule und Lehrkraft einwilligen, die Lehrtätigkeit auf Honorarbasis auszuführen.

ver.di kritisiert die lange Übergangsregelung und fordert die sofortige Umwandlung in Festanstellungen. „Die Lehrkräfte an Musikschulen wollen fair bezahlt werden und wünschen sich eine feste Anstellung für eine sichere Lebensplanung“, sagt Christoph Schmitz-Dethlefsen, für Kultur zuständiges ver.di-Bundesvorstandsmitglied.

 

„Die Lehrkräfte brauchen jetzt Sicherheit, das geht nur mit sofortiger Festanstellung.“

Christoph Schmitz-Dethlefsen, für Kultur zuständiges ver.di-Bundesvorstandsmitglied
Demo für den Erhalt der Musikschulen vor dem Berliner Abgeordnetenhaus

„Seit Jahren wurden Sozialversicherungsbeiträge eingespart, auf Kosten der Lehrkräfte“

Die Beschäftigten fordern eine flächendeckende Finanzierung von Musikschulen durch Länder und Kommunen sowie sofortige Festanstellungen. „Die Übergangsregelung ist eine letzte Mahnung: Kommunen und Länder müssen die Kosten für Festanstellungen in ihre Haushalte einstellen und die Finanzierung der Musikschulen sichern. Nur mit fair bezahlten und abgesicherten Musikschullehrkräften kann die Qualität der musikalischen Bildung langfristig gesichert und ausgebaut werden. „Seit Jahren wurden Sozialversicherungsbeiträge eingespart, auf Kosten der Lehrkräfte. Damit ist jetzt Schluss“, so Schmitz-Dethlefsen.

ver.di ruft Musikschulleitungen und Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern, Verwaltungen und Politik zu Geschlossenheit auf. „Damit die musikalische Bildung in Deutschland gesichert ist, benötigen wir flächendeckende, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von Musikschullehrkräften und eine entsprechende Finanzierung durch Kommunen und Länder“, so Christoph Schmitz-Dethlefsen. Aus Perspektive der deutschen Rentenversicherung liegt bereits jetzt in den allermeisten Fällen eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit an Musikschulen vor. An vielen Musikschulen gibt es deshalb keine oder nur noch wenige Honorarkräfte. Doch einzelne Musikschulen sowie die finanzierenden Kommunen und Länder widersetzen sich der Umwandlung von Honorartätigkeiten in Festanstellungen, ihre Begründung, sie können kurzfristig die finanziellen Mittel nicht bereitstellen (siehe dazu auch ver.di publik: Musikschuldrama in der Hauptstadt).

Die Regelung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats, die am 14. Februar 2025 erwartet wird. Gleichzeitig laufen bereits Gespräche mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und den FachpolitikerInnen der Fraktionen, um eine tragfähige Regelung für die Zeit nach 2027 zu erarbeiten.

Mehr Infos auf: https://kunst-kultur.verdi.de