Filmkreative werden am Erfolg von deutschen Netflix-Produktionen beteiligt

16.03.2020

16. März 2020 | Der Bundesverband Schauspiel (BFFS) und ver.di haben sich mit Netflix auf Gemeinsame Vergütungsregelungen (GVR) zugunsten der Filmkreativen geeinigt. Es ist das erste Mal, dass ein Streaming-Entertainment-Dienst in Deutschland eine umfassende kollektivrechtliche Vereinbarung abgeschlossen hat.

 
Netflix ist bekannt für seine Serien. Jetzt werden Filmkreative erstmals bei Erfolg der Serie zusätzlich vergütet


Die GVR garantieren Urheber*innen und ausübenden Künstler*innen eine faire und angemessene Erfolgsvergütung und sind ein Meilenstein für die Film- und Fernsehbranche. Berücksichtigt werden Kreative, die an deutschen Netflix-Original-Serien beteiligt sind, und zwar solche aus den Gewerken Regie, Kamera, Szenen-, Kostüm-, und Maskenbild sowie Tongestaltung, Filmmontage und Schauspiel.
Die neue Vereinbarung sieht unter anderem eine staffelbezogene Zusatzvergütung sowie eine Beteiligung an Zweitverwertungerlösen von Netflix vor, die als Gesamtbetrag gezahlt und dann an alle Anspruchsberechtigten verteilt werden. Die Höhe der zu zahlenden Zusatzvergütung richtet sich dabei nach der weltweiten Zahl der sogenannten Completer, das sind Haushalte, die 90 Prozent einer Serien-Staffel gesehen haben.

Bei Erreichen einer bestimmten Richtgröße an Completern erfolgt die Zahlung einer festgelegten Zusatzvergütung. Wird die Richtgröße mehrfach erreicht, wird dieser Betrag ebenso oft ausgezahlt. Es wird selbst dann eine Zahlung fällig, wenn innerhalb eines festgelegten Zeitraumes die Richtgröße nicht erreicht wird. In diesem Fall wird ein der erreichten Completer-Anzahl entsprechender Anteil des festgelegten Betrages gezahlt. Dadurch wird eine kontinuierliche Zusatzvergütung uneingeschränkt gewährleistet.

 

„Es handelt sich um eine Leuchtturm-Vereinbarung und um angemessene Vergütungsregelungen für alle Film-Urheber.“

Christoph Schmitz, ver.di-Bundesvorstandsmitglied

„Das ist eine wegweisende Regelung, mit der ver.di klare und unbürokratisch geregelte Ansprüche auf deutliche Zusatzvergütungen für Filmschaffende erreicht hat. Die Vereinbarung mit Netflix zeigt, wie ein funktionierendes Urheberrecht im Sinne der Kreativen in Zusammenarbeit mit kommerziellen Streamingdiensten ausbuchstabiert werden kann. Es handelt sich um eine Leuchtturm-Vereinbarung und um angemessene Vergütungsregelungen für alle Film-Urheber“, ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christoph Schmitz.

Netflix ist mit über 167 Millionen zahlenden Mitgliedern in über 190 Ländern der größte Streaming-Entertainment-Dienst weltweit und bietet Zugriff auf eine große Auswahl vielfältiger Serien, Dokumentationen und Spielfilme in zahlreichen Sprachen. Mitglieder können die Inhalte jederzeit, überall und mit fast jedem beliebigen internetfähigen Endgerät unbegrenzt streamen, ohne dauerhafte Verpflichtungen einzugehen. Die Wiedergabe der ausgewählten Titel kann dabei ganz ohne Werbeunterbrechungen jederzeit gestartet, unterbrochen und fortgesetzt werden.

Mehr erfahren:

* PDF über die Einigung in deutscher und in englischer Sprache

 

 

 

 

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