Nach rund viermonatigen Verhandlungen konnten in der 4. Verhandlungsrunde mit dem Bundesfinanzministeriums und den Vertreter*innen der Entsendestaaten eine Tarifeinigung für die Zivilbeschäftigten der Stationierungsstreitkräfte erzielt werden. In militärischen Einrichtungen in Deutschland werden viele Arbeiten beispielsweise zur Instandhaltung, Bewachung und Versorgung von nicht militärischem Personal erledigt. Die Arbeiter*innen und Angestellten sind im Rahmen der einschlägigen Tarifverträge des öffentlichen Dienstes beschäftigt. Auch für die Zivilbeschäftigten bei den ausländischen Stationierungsstreitkräften gilt das Deutsche Arbeitsrecht.
Zu den wichtigsten Elementen der Einigung gehören eine rückwirkende Erhöhung der Tabellenentgelte mit Wirkung vom 1. November 2022 um 4,1 Prozent, eine „Ausgleichszulage“ in Höhe von 167 Euro ab dem 1. April 2023, eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3.000 Euro in 2023 sowie eine Laufzeit von 11 Monaten.
Insbesondere die unteren Einkommensgruppen, die mit einem Stundenentgelt von 12,01 Euro am Rande des Mindestlohns beschäftigt sind, sollten entlastet werden. Dies ist mit der Zahlung einer Ausgleichszulage, einer Inflationsausgleichsprämie sowie einer Verhandlungszusage zur Verbesserung der Einkommensbedingungen gelungen. Hiernach beträgt die Steigerung im Durchschnitt 5,82 Prozent (einschließlich Zulage und Ausgleichstag) bzw. maximal 14,40 Prozent, mindestens aber 4,93 Prozent.
Bezieht man die Inflationsausgleichsprämie mit ein, beträgt die Steigerung im Durchschnitt 12,97 Prozent, was etwa einem monatlichen Erhöhungsbetrag von 453,05 Euro entspricht.
Mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr kann auch weiterhin zeitnah auf die Preisentwicklung in Deutschland reagiert werden. Die Tarifkommission hat dem Ergebnis bei einer Enthaltung zugestimmt. Bis zum 5. April können sich beide Verhandlungsparteien noch erklären.