Tarifabschluss in der Leiharbeit

18.12.2019

17. Dezember 2019 – Die Gewerkschaften im Deutschen Gewerkschaftsbunde (DGB) haben in der vierten Verhandlungsrunde einen Tarifabschluss für die rund 750.000 Beschäftigten der Leiharbeit erzielt. „Wir haben wesentliche Verbesserungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Leiharbeitsbranche durchgesetzt. Neben der Entgelterhöhung gibt es künftig mehr Urlaubstage und ein höheres Urlaubs- und Weihnachtsgeld für alle Beschäftigten", sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell, der die Verhandlungen für die Gewerkschaften geführt hat. Dies sei ein weiterer wichtiger Schritt zur Angleichung der Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten dieser Branche. 

Angleichung Ost/West wird im April 2021 erreicht

Die Entgelte steigen 2020 um 1,9 Prozent im Westen und 3,0 Prozent im Osten. Zum 1. Oktober 2020 gibt es im Osten eine zweite Anpassung um weitere 2,2 Prozent. Ab dem 1. April 2021 wird die während den Tarifverhandlungen 2016 vereinbarte Angleichung der Löhne in Ost und West vollständig erreicht. Die Entgelttabelle Ost entfällt ab diesem Zeitpunkt. Bundesweit gilt dann in allen neun Entgeltgruppen die Tabelle West. 

Überdies steigen die Löhne ab 1. April 2021 um weitere 3,0 Prozent, ab 1. April 2022 nochmals um 4,1 Prozent. Mit einer neuen, zusätzlichen Entgeltgruppe (2b) werden Leiharbeiter*innen mit einfacher Qualifikation deutlich bessergestellt. Arbeitnehmer*innen mit einer dreijährigen abgeschlossen Berufsausbildung werden künftig in die Entgeltgruppe 4 eingruppiert.

Urlaubs- und Weihnachtsgeld erhöht

Ab 2021 werden das Urlaubs- und Weihnachtsgeld erhöht. Die gestaffelte Erhöhung beginnt mit eweils 150 Euro ab sechsmonatiger Tätigkeit und geht bis maximal 400 Euro ab drei Jahren Tätigkeit in 2023. Im ersten Jahr der Beschäftigung besteht künftig Anspruch auf 25 Tage Urlaub, im zweiten und dritten Jahr auf 27 und ab dem vierten Jahr auf 30 Tage Uhrlaub pro Jahr.

Wenn die Tarifkommissionen der Gewerkschaften zustimmen, sollen die Regelungen zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.

98 Prozent der Leiharbeiter*innen

Die Leiharbeit ist die einzige Branche, in der alle acht Mitgliedsgewerkschaften als DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit Tarifverhandlungen führen. Die DGB-Tarifgemeinschaft verhandelt mit dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) sowie dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ). Die Tarifverträge betreffen bundesweit rund 98 Prozent der Leiharbeiter*innen in Deutschland.

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