Der im April 2023 vereinbarte Tarifabschluss für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes bei Bund und Kommunen wird rückwirkend auf die Bundesbeamt*innen, Richter*innen, Soldaten und Versorgungsempfänger*innen übertragen. Das hat der Bundestag am Abend des 16. November 2023 beschlossen.
„Es ist gut, dass jetzt auch die verbeamteten Kolleg*innen Geld erhalten, allerdings hätten wir uns gewünscht, dass der Bundestag diesen Beschluss schneller auf den Weg bringt und nicht erst sieben Monate nach dem Abschluss. Schließlich müssen auch sie die höheren Lebenshaltungskosten, gestiegene Mieten und Energiepreise bezahlen, bisher sind erst Abschläge gewährt worden“, betont die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Christine Behle.
ver.di fordert die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung der Tarifergebnisse im Öffentlichen Dienst - wie jetzt auch bei den aktuell laufenden Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder. „Die Arbeitgeber lehnen in den Tarifverhandlungen bislang eine zeitgleiche Übertragung des zu erzielenden Ergebnisses auf die Beamt*innen und die Versorgungsempfänger*Innen ab. Wir kritisieren diese Haltung der Arbeitgeber und sehen es als Affront gegenüber den Beschäftigten“, so Behle. Sie seien von sämtlichen Preisentwicklungen ebenso betroffen wie andere. „Daher beteiligen sich auch die Beamtinnen und Beamten verstärkt an Aktionen und Demonstrationen in der Tarifrunde. Denn klar ist: Je besser das Tarifergebnis und je höher der Druck, desto größer werden die Chancen auf eine entsprechende Besoldungsanpassung“, betont Behle.
Beamt*innen dürfen, anders als die Tarifbeschäftigten, nicht streiken, daher ruft ver.di sie auch nicht zum Streik auf. Gleichwohl dürfen und werden sich Beamt*innen in ihrer Freizeit oder in den Pausen an gewerkschaftlichen Aktionen beteiligen.