Reform Altenpflege: Anstieg der Löhne muss sichergestellt sein

02.06.2021

Berlin, 05.06.2021 – ver.di hält die zwischen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, CDU, und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, SPD, vereinbarten Regelungen zur Entlohnung in der Altenpflege, die das Bundeskabinett am 2. Juni auf den Weg gebracht hat, für einen Kompromiss mit vielen offenen Fragen. „Das ist allenfalls die zweitbeste Lösung“, hatte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke bereits vor ein paar Tagen gesagt, als die geplanten Regelungen öffentlich wurden. „Der vorgelegte Gesetzentwurf ist kein adäquater Ersatz für einen Tarifvertrag, dessen Erstreckung auf die gesamte Pflegebranche für hunderttausende Beschäftigte in der stationären und ambulanten Pflege bereits ab August dieses Jahres verlässlich deutlich höhere Löhne gebracht hätte“, ergänzte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler.

Gesetzliche Regelung ist missbrauchsanfällig

Bühler kritisiert auch, es gebe im Gesetzentwurf keinen Mechanismus, „der Gefälligkeitstarifverträge zwischen Pseudogewerkschaften und Pflegeanbietern, die weiterhin keine faire Löhne zahlen wollen“, ausschließe. Auch solche Tarifverträge erfüllten laut dem Gesetzesentwurf dann die Voraussetzung für einen Versorgungsvertrag. Andere Arbeitgeber könnten infolgedessen ebenfalls auf einen solchen Dumpingtarifvertrag bei der Bezahlung abstellen. Das alles sei mehr als missbrauchsanfällig, aber das dürfe nicht sein. Der Kompromiss sei zwar besser, als weiterhin ausschließlich auf Pflegemindestlöhne zu setzen, so Bühler, allerdings sei völlig offen, ob die vorgesehenen, sehr komplexen Reglungen überhaupt auf breiter Front zu dem überfälligen Anstieg der Löhne führen.

Deshalb hat ver.di nun auch einen Brandbrief an alle Abgeordneten des Bundestages mit Ausnahme der Abgeordneten der AfD geschickt, in dem sie „dringende Nachbesserungen“ im Gesetz verlangt. Die Sorge ist groß, dass mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf viele Altenpflegekräfte schlichtweg leer ausgehen werden.

 

„Wer glaubt, dass die Beschäftigten sich noch lange vertrösten lassen, der irrt. Wenn es nicht bald spürbar bessere Arbeitsbedingungen gibt, laufen wir in der Pflege sehenden Auges auf ein Desaster zu.“

Sylvia Bühler, ver.di-Bundesvorstandsmitglied

In der jetzt anstehenden parlamentarischen Beratung müsste deshalb entschieden nachgebessert werden, damit es eine Chance gebe, „dass die angestrebte Wirkung überhaupt eintrete und in der Altenpflege endlich flächendeckend einigermaßen anständig bezahlt wird“, so Bühler. „Wir brauchen ein Gesetz, das wasserdicht ist gegen die absehbaren Versuche vor allem der kommerziellen Pflegeanbieter, Schutzwirkungen für die Beschäftigten zu umgehen.“ Hinnehmbar sei auch nicht, dass erst Ende 2025 überprüft werden solle, ob die gewünschte Wirkung erzielt werde. „Wer glaubt, dass die Beschäftigten sich noch lange vertrösten lassen, der irrt. Wenn es nicht bald spürbar bessere Arbeitsbedingungen gibt, laufen wir in der Pflege sehenden Auges auf ein Desaster zu.“

 
Ob diese Pflegekraft bald besser bezahlt werden wird, ist ungewiss


ver.di fordert klipp und klar, dass sich nicht tarifgebundene Arbeitgeber künftig nicht einfach an irgendeinen beliebigen Tarifvertrag, sondern an die durchschnittliche Entlohnung aller Tarifverträge in ihrer Region halten müssen. Mit einer solchen Formulierung im Gesetz sei sichergestellt, dass die Reform tatsächlich zu höheren Löhnen für die Altenpflegekräfte führe, heißt es in dem Brandbrief an die Abgeordneten.

Fehlende Unterstützung der christlichen Wohlfahrtverbände

Die ursprünglich geplante Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Tarifvertrages in der Altenpflege hatten vor einigen Wochen die Caritas und Diakonie die gesetzlich vorgeschriebene Zustimmung verweigert. Auf Druck von ver.di wird seither nach einer anderen Lösung gesucht. Wie kompliziert sich das gestalte, mache deutlich, wie schwerwiegend die fehlende Unterstützung der christlichen Wohlfahrtverbände und des Bundesgesundheitsministers für den ausverhandelten Tarifvertrag gewesen sei, der die Mindestarbeitsbedingungen in der Altenpflege festlegen sollte, sagt Bühler.

 

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