Tarifrunde Handel: Hart erkämpfte Erfolge

Die Beschäftigten im Handel haben über ein Jahr für nachhaltige tabellenwirksame Entgelterhöhungen gekämpft. Nachdem im Hamburger Einzelhandel eine erste Einigung erzielt werden konnte, wurde in der Nacht zum 4. Juli in Berlin und Brandenburg der letzte Abschluss im Einzelhandel erzielt. Auch im Groß- und Außenhandel haben die letzten Bundesländer endlich eine Einigung erzielt.

© Christian von Polentz
Der Handel streikt in Lübben
15.07.2024

INHALT

Nach über einem Jahr harter Auseinandersetzungen ist die Tarifrunde im Handel beendet. In der Nacht zum 4. Juli 2024 hat ver.di in Berlin und Brandenburg den letzten Abschluss für die Beschäftigten des Einzelhandels errungen, am 12. Juli ver.di Hessen für die Beschäftigten im Groß- und Außenhandel. „Mit der Tarifeinigung in Berlin und Brandenburg ist eine der längsten und härtesten Tarifrunden im Einzelhandel zu Ende gegangen, und unsere Kolleginnen und Kollegen stehen bundesweit wieder unter dem Schutz rechtsverbindlicher Tarifverträge“, so Silke Zimmer, für den Handel zuständiges Mitglied im ver.di-Bundesvorstand. 

 

„Jeder Euro und jedes Prozent dieser Abschlüsse sind hart erkämpft. Im Ergebnis bekommen die Beschäftigten deutlich mehr Geld und für die Zeit nach dem Erwerbsleben eine spürbare Erhöhung der tariflichen Alterssicherung.“

Silke Zimmer, für den Handel zuständiges Mitglied im ver.di-Bundesvorstand

Insgesamt haben Verkäufer*innen in Vollzeit nun rund 400 Euro mehr in der Tasche. Dazu gehört auch eine 40-prozentige Erhöhung der tariflichen Altersvorsorge von 300 auf 420 Euro jährlich. Über die gesamte Laufzeit beträgt die Erhöhung inklusive der verbesserten tariflichen Altersvorsorge einen Zuwachs von rund 14 Prozent.

Auch im Groß- und Außenhandel haben die letzten Bundesländer endlich eine Einigung für ihre Beschäftigten erzielt, die ein Drittel der rund fünf Millionen Beschäftigten im Handel ausmachen (zu den einzelnen Ergebnissen siehe Liste der Bundesländer unten).

Erste Tarifeinigung im Hamburger Einzelhandel

Mit zuletzt drei Aktionswochen und erneuten Warnstreiks hatten ver.di und die Beschäftigten im Handel die Arbeitgeber zur Rückkehr an den Verhandlungstisch und zum Abschluss eines Tarifvertrags aufgerufen. So ist in die Tarifrunde im Handel schließlich Bewegung in die richtige Richtung gekommen. Im Hamburger Einzelhandel konnten sich die Beschäftigten zusammen mit ver.di und die Arbeitgeber am 8. Mai 2024 auf einen Tarifabschluss einigen. ver.di begrüßte diese Tarifeinigung: „Das war lange überfällig. Die Kolleginnen und Kollegen haben ein Jahr hart gekämpft“, so Silke Zimmer. Die Einigung in Hamburg war aus ver.di-Sicht ein großartiger Erfolg, tausende Beschäftigte in Hamburg stehen nun wieder unter dem Schutz eines rechtsverbindlichen Tarifvertrages.

 

FAQ zum Tarifabschluss Einzelhandel in Hamburg

Was genau beinhaltet der Hamburger Abschluss?

Ab Oktober 2023 bekommen die Kolleg*innen 5,3 Prozent mehr Geld monatlich, ab Mai 2024 kommen noch einmal 4,7 Prozent dazu, und ab Mai 2025 sind es weitere 40 Euro mehr für Vollzeitkräfte, Teilzeitkräfte anteilig, und noch einmal 1,8 Prozent mehr für alle. Eine Inflationsausgleichsprämie von 1.000 Euro und eine Erhöhung der tariflichen Altersvorsorge um 120 Euro – ein Plus von 40 Prozent – pro Jahr ab 1. Januar 2025, jeweils anteilig für Teilzeitkräfte, kommen noch obendrauf.

Was bringt der Abschluss für die Auszubildenden?

Die Ausbildungsvergütungen werden überproportional erhöht, ebenfalls in drei Schritten über die gesamte Laufzeit. Die Inflationssausgleichsprämie beträgt 500 Euro. Dazu kommt die Anhebung der tariflichen Altersvorsorge um 60 Euro im Jahr.

Gibt es das Inflationsausgleichsgeld auch für diejenigen, die schon eine Prämie erhalten haben?

Ja. Die Inflationsausgleichsprämie wird in Hamburg nicht mit früheren Zahlungen zum Inflationsausgleich verrechnet und voll ausgezahlt.

Warum kriegen Teilzeitkräfte die Inflationsausgleichsprämie nur anteilig?

An der Stelle waren die Arbeitgeber komplett unbeweglich. ver.di hatte für alle die gleiche Inflationsausgleichsprämie gefordert. Erreicht werden konnte, dass die Prämie in Hamburg nicht auf bisherige Zahlungen angerechnet wird und höher ausfällt als von den Arbeitgebern anfangs angeboten.

Die Laufzeit ist mit 36 Monaten sehr lang. Musste das sein?

Leider ja. Die Tarifkommission in Hamburg wollte eine deutlich kürzere Laufzeit – wie auch die Tarifkommissionen in den anderen Tarifgebieten. Aber für die Arbeitgeber war die lange Laufzeit ein zentrales Thema. An der Stelle haben sie sich komplett verweigert und haben damit gedroht, die Verhandlungen abzubrechen. Um nicht wieder ohne Tarifergebnis auseinanderzugehen, musste diese Kröte geschluckt werden.

Warum gibt es nicht rückwirkend bis 2023 mehr Geld?

Es gibt rückwirkend ab Oktober 2023 mehr Geld – nach fünf Nullmonaten. Die Arbeitgeber wollten die erste tabellenwirksame Erhöhung ab dem 1. Januar 2024 zahlen – also acht Nullmonate. Durch die Hartnäckigkeit der Kolleg*innen in der Tarifkommission und der Streikenden ist der Stichtag jetzt der 1. Oktober 2023.

Wie hoch ist die Gesamtlohnsteigerung in Prozent?

Für eine*n Kolleg*in in der im Tarifvertrag festgelegten Ecklohngruppe in Hamburg (G2a, ab dem sechsten Berufsjahr) bedeutet der Abschluss 13,67 Prozent mehr. Unterhalb des Ecklohns sind es wegen der 40 Euro ab Mai 2025 noch ein paar Prozente mehr.

Der Abschluss vom 8. Mai gilt für das Tarifgebiet Hamburg. Wie geht es in den anderen Tarifgebieten weiter?

In den anderen Tarifgebieten sind neue Verhandlungstermine bis Ende Juni vereinbart (siehe unten bei den Ländern).

Ist das insgesamt ein guter Abschluss?

Was zählt ist: In Hamburg stehen rund 90.000 Kolleg*innen nach einer der härtesten Tarifrunden im Einzelhandel wieder unter dem Schutz eines rechtsverbindlichen Tarifvertrags. Wie jedes Verhandlungsergebnis ist der Abschluss, der in Hamburg erzielt wurde, ein Kompromiss. Der Tarifabschluss ist nachhaltig, denn jedes Prozent, dass auf die Tabelle kommt, bedeutet Geld, das den Beschäftigten in Zukunft nicht mehr weggenommen werden kann und das sich durchs gesamte Erwerbsleben und durch die gesamte Rente hindurch für die Kolleg*innen rechnet.


Im Mittelpunkt der letzten Aktionswochen standen IKEA, die Metro AG, Edeka, Rewe, Kaufland und Lidl, die Supermarktketten der Schwarz-Gruppe: „Die Schwarz-Gruppe ist mit Kaufland und Lidl der drittgrößte Lebensmittelhändler in Deutschland. Sie hat damit erheblichen Einfluss in den Tarifkommissionen und im tarifpolitischen Ausschuss des Arbeitgeberverbandes HDE, den sie aber nicht nutzt. Stattdessen unterstützen sie wie alle anderen großen Handelskonzerne die Verweigerungshaltung der Arbeitgeberverbände, die seit Wochen jegliche Gespräche und Lösungsansätze mit der Arbeitnehmerseite verweigern“, sagte Silke Zimmer noch vor der Einigung in Hamburg.

 

Mit geballter Frauenpower am Weltfrauentag

Einen Höhepunkt in der langen Tarifrunde markierten zentrale Streikkundgebungen am Weltfrauentag. „Seit über zehn Monaten kämpfen die Beschäftigten im Handel mit ungeheurem Mut und mit Ausdauer gegen die Ignoranz der Konzerne an. Dabei kämpfen sie nicht nur für sich und ihre Familien, sondern auch für einen nachhaltigen Handel, in dem Beschäftigte von ihrem Gehalt leben können und nicht auf staatliche Transferleistungen angewiesen sind. Gerade im Einzelhandel arbeiten überwiegend Frauen. Sie sind sowohl jetzt als auch im Alter armutsgefährdet, da in der Branche überdurchschnittlich viele Frauen in Teilzeitarbeitsverhältnissen oder Minijobs arbeiten. Deshalb streikt am Weltfrauentag die geballte Frauenpower im Handel“, so Silke Zimmer.

Hintergrund für die Streiks ist, dass die Arbeitgeber völlig überraschend in der ersten Novemberwoche des letzten Jahres bundesweit die Tarifverhandlungen im Einzelhandel abgesagt und bis auf im Tarifgebiet Hamburg keine neuen Verhandlungstermine benannt haben. Auch im Groß- und Außenhandel ist nach dem letzten Verhandlungstermin am 24. Januar in Nordrhein-Westfalen lediglich ein Termin im Tarifgebiet Nord (Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein) für Ende April 2024 in Aussicht gestellt worden. ver.di will aber die Verhandlungen zügig in allen Tarifgebieten zu einem Abschluss bringen.

Strukturelle Benachteiligung weiblicher Beschäftigter

Und hier kommen die großen Handelskonzerne wie Edeka und REWE ins Spiel. „REWE trägt Verantwortung für den Verlauf der Tarifverhandlungen. Wir fordern die REWE Group deshalb auf, ihre Blockadehaltung insgesamt zu beenden und gemeinsam mit den anderen Arbeitgebern in allen Tarifgebieten wieder an den Verhandlungstisch zurückzukehren, um mit unseren Tarifkommissionen ein Tarifergebnis zu verhandeln, das die Reallohnverluste mindestens ausgleicht und zum Abbau der strukturellen Benachteiligung weiblicher Beschäftigter beiträgt“, fordert Zimmer.

Sich Verhandlungen zu entziehen, „ist pure Provokation und völlig respektlos“, so der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. ver.di fordert die Arbeitgeber auf, endlich ihrer sozialen Verantwortung gerecht zu werden. Die Beschäftigten im Handel, die ohnehin nicht zu den Spitzenverdienern gehören, litten am meisten unter den Preissteigerungen und kämen seit Monaten mit ihren Gehältern kaum mehr bis zum Monatsende aus. Tatsächlich liegt die Kaufkraft der Beschäftigten im Handel aktuell nur wenig höher als im Jahr 2010, sagte Silke Zimmer bei einer Online-Gesprächsrunde am 16. April mit hunderten Teilnehmer*inne.

Die Beschäftigten hätten daher keine andere Wahl als weiter Druck zu machen, damit die Arbeitgeber wieder an den Verhandlungstisch zurückkehrten. Aus ver.di-Sicht ist es absolut skandalös, dass die Arbeitgeber nach wie vor die Lebenssituation der Beschäftigten ignorieren. Die Realität sieht so aus:

  • 90 Prozent der Beschäftigten im Einzelhandel sind akut von Altersarmut bedroht.
  • 41 Prozent der Beschäftigten beziehen einen Niedriglohn.
  • Sie machen 16,8 Prozent aller Niedriglohnverdiener*innen in Deutschland aus.

Deshalb sind nachhaltige, tabellenwirksame Entgelterhöhungen existenziell. Die Arbeitgeber-Angebote bedeuten nach den massiven Preissteigerungsraten deshalb massive Reallohnverluste. Denn gerade Beschäftigte mit niedrigen und mittleren Einkommen sind am stärksten von den gestiegenen Preisen betroffen. Allein die Lebensmittelpreise sind im Durchschnitt in 2022 und 2023 um über 12 Prozent gestiegen. Lohnsteigerungen von 6 Prozent, wie sie die Arbeitgeber anbieten, reichen da vorne und hinten nicht.

Auch die über 5 Millionen Handelbeschäftigten bescheren dem Handel hohe Gewinne

Die Arbeitgeber argumentieren seit Monaten mit der schlechten Konsumstimmung im Land und sehen in ihren Beschäftigten nur Kostenfaktoren. Dabei übersehen sie, dass die über 5 Millionen Handelsbeschäftigten und deren Familien auch Konsumenten sind und den Handel mit ihrer Nachfrage teils hohe Gewinne bescheren. Silke Zimmer bringt das so auf den Punkt:

 

„Im Handel gibt es auf der einen Seite unverschämten Reichtum und auf der anderen Seite verschämte Armut.“

Silke Zimmer, ver.di-Bundesvorstand

Die Gewerkschafterin betont, dass führende Handelsunternehmen wie Edeka, Rewe, Kaufland/Lidl, IKEA und die Otto Group die Tarifpolitik bestimmen. Diese großen Konzerne lassen sich ihre Gewinne durch die Gesellschaft subventionieren, wenn Löhne und Renten mit Sozialleistungen aufgestockt werden müssen.

Teils wurde seit April 2023 verhandelt

Die Tarifverhandlungen für die rund 5 Millionen Beschäftigten im Handel werden regional geführt. Je nach Region wird an verschiedenen Terminen verhandelt. Bereits seit über einem Jahr kämpfen die Beschäftigten zusammen mit ver.di für nachhaltige tabellenwirksame Entgelterhöhungen – in einigen Tarifgebieten haben die Verhandlungen bereits im April 2023 begonnen. Die ver.di-Mitglieder im Handel wollen an den steigenden Gewinnen der Händler beteiligt werden – sie fordern ihren Anteil und einen Inflationsausgleich. ver.di hatim Einzelhandel 2,50 Euro pro Stunde mehr Gehalt und Lohn, 250 Euro mehr Ausbildungsvergütung pro Monat, Mindesteinkommen: 13,50 Euro pro Stunde, die gemeinsame Beantragung der Allgemeinverbindlichkeit (AVE) der Tarifverträge im Einzelhandel und eine Laufzeit der Tarifverträge von 12 Monaten gefordert. Im Groß- und Außenhandel im Prinzip eine Erhöhung der Löhne und Gehälter um insgesamt 13 Prozent, mindestens aber 400 Euro, überproportionale Auszubildendenvergütungen und eine Laufzeit der Tarifverträge von 12 Monaten. Je nach Bundesland wichen die Forderungen leicht voneinander ab.

 

Was bedeutet die Allgemeinverbindlichkeitserklärung?

Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung sorgt dafür, dass Tarifverträge für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer der gesamten Branche gelten. Jeder und jede kann sich auf diesen Tarifvertrag berufen, und zwar auch dann, wenn er oder sie nicht ver.di-Mitglied ist. Wird beispielsweise ein Tarifvertrag, der für den Handel gilt, für allgemeinverbindlich erklärt, müssen auch alle Arbeitgeber in der Branche, die nicht Mitglieder der tarifschließenden Parteien sind, die Regelungen des Tarifvertrags befolgen, z. B. Vergütung, Arbeitszeiten oder Urlaubsansprüche.

Einige gute Gründe für ver.di im Überblick

Als Mitglied genießen Sie alle Vorteile unserer großen Organisation und die Solidarität von mehr als zwei Millionen Kolleginnen und Kollegen.

  • Starke Gemeinschaft

    Gut organisiert

    ver.di ist eine starke Organisation aus knapp 2 Mio. Menschen, die sich zusammengefunden haben, um ihre Interessen durchzusetzen. ver.di finden Sie vor Ort und in Betrieben. Wir machen uns stark für Arbeitnehmerrechte, verhandeln Tarifverträge und setzen die Interessen unserer Mitglieder politisch durch.

  • Solidarität

    Hilfe zur Selbsthilfe

    ver.di sein heißt, sich gegenseitig helfen und unterstützen. Aus diesem Engagement der einzelnen Mitglieder zieht ver.di seine Stärke. Und dieses Netzwerk der Vielen bietet für jeden Einzelnen ganz praktische große und kleine Vorteile: im Job und darüber hinaus.

  • Schutz

    Rechtsberatung und Vertretung

    Wir unterstützen Arbeitnehmer/innen dabei, ihre Interessen und Rechte durchzusetzen. Und sollten Sie sich einmal nicht mehr selbst helfen können, vertreten wir Sie gerne ... im Zweifel durch alle Instanzen.

  • Spezielle Beratungs- und Leistungsangebote

    Gewerkschaft ganz individuell

    In ver.di organisieren sich Menschen aus über 1000 Berufen, die in unterschiedlichen Lebenssituationen stecken. Sie alle finden in ver.di einen kompetenten Ansprechpartner. Genauso vielfältig ist unser Service. Spezielle Angebote gibt es z.B. für Seniorinnen und Senioren, Selbstständige oder Beamte und Beamtinnen.

  • Weiterbilden

    Die beste Zukunftsinvestition

    Wir bieten exklusiv für Mitglieder eine Vielzahl kostenloser Seminare zu Themen wie Arbeitsrecht, Gesundheitspolitik, soziale Kompetenz, Jugendvertretungen, Gleichberechtigung, Betriebsratsarbeit und vieles mehr.

  • Vorteile bei Einkauf, Versichern, Vorsorge & Co.

    Gut gespart

    Versicherungen zu Vorteilskonditionen, Sparen bei Reisen und Einkaufen und weitere Angebote bietet die Mitgliederservice GmbH allen ver.di Mitgliedern.

  • „Meine ver.di“

    Die Online-Plattform für alle ver.di-Mitglieder

    Auf „meine ver.di“ lassen sich Mitgliedsdaten bearbeiten, die Beitragsquittung und die Mitgliederbescheinigung runter laden und direkt ausdrucken, die Gruppenplattformen zur gemeinsamen Diskussion und zur Arbeit an Dokumenten erreichen und alle Informations-Abos verwalten.

Ja, ich will ver.di

 

 

 

Aktuelle Verhandlungsstände nach Bundesländern


  • Baden-Württemberg

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    Einzelhandel

    In der sechsten Verhandlungsrunde  am 6. Juni 2024 wurde eine Tarifvereinbarung zu neuen Gehältern, Löhnen und Ausbildungsvergütungen für die rund 490.000 Beschäftigten des baden-württembergischen Einzel- und Versandhandels erzielt. Die Einigung sieht Erhöhungen der Entgelte in drei Stufen vor. Ab dem 1. September 2023 erfolgt eine Anhebung um 5,3 Prozent, gefolgt von einer weiteren Erhöhung um 4,7 Prozent ab dem 1. April 2024. Schließlich wird es ab dem 1. April 2025 eine Anhebung um einen Festbetrag von 40 Euro für reguläre Beschäftigte und 20 Euro für Auszubildende geben, zusätzlich zu einer weiteren prozentualen Erhöhung um 1,8 Prozent. Im August oder September 2024 wird eine einmalige, steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.000 Euro gezahlt. Teilzeitkräfte erhalten diese Zahlung anteilig, und Auszubildende bekommen 500 Euro. Ab Januar 2025 wird der jährlich einmalig zustehende tarifliche Altersvorsorgebetrag um 120 Euro erhöht, was bisher 300 Euro betrug. Für Auszubildende steigt dieser Betrag um 60 Euro.

    Die Laufzeit der Tarifvereinbarung beträgt 36 Monate, beginnend am 1. April 2023 und endend am 31. März 2026.

    Groß- und Außenhandel

    Am 8. Juli 2024 haben sich ver.di und Arbeitgebern in der 8. Runde auf eine Tarifvereinbarung zu neuen Gehältern, Löhnen und Ausbildungsvergütungen für die rund 190.000 Beschäftigten des baden-württembergischen Groß- und Außenhandels geeinigt.

    Die Einigung sieht Erhöhungen der Entgelte in drei Stufen vor:

    • Ab 1. Oktober 2023: 5,1 % mehr Lohn
    • Ab 1. Mai 2024: 5 % mehr Lohn
    • Ab 1. Mai 2025: weitere 2 % mehr Lohn
    • Spätestens im September 2024: Zahlung einer (steuer- und abgabenfreien) Inflationsausgleichsprämie (IAP) in Höhe von 1.000 €, Teilzeitkräfte erhalten die Zahlung anteilig, an Azubis werden 500 € ausgezahlt. Die Zahlung ist nicht anrechenbar, jedoch im Zusammenhang mit bereits gezahlter IAP auf insgesamt 3.000 € gedeckelt.
    • Ab 1. Mai 2025: Zusätzlicher, jährlich einmaliger Altersvorsorgebetrag in Höhe von 480 Euro, zusätzlich zum bisher bestehenden Altersvorsorgebetrag.
    • Die Laufzeit beträgt 36 Monate (1. Mai 2023 bis 30. April 2026).

    Die ver.di-Verhandlungskommission hat dem Tarifergebnis mit großer Mehrheit zugestimmt. ver.di-Verhandlungsführer Wolfgang Krüger sagte: „Die nun vereinbarten Tariferhöhungen ergeben deutliche, zweistellige Entgeltsteigerungen um 12,6 Prozent. Hinzu kommt eine deutliche Erhöhung des Altersvorsorgebetrages. Das nun erzielte Tarifergebnis ist ein Kompromiss, mit dem wir zufrieden sein können.“ Mit über 14 Monaten Dauer – die Tarifverträge wurden zum 30.04.2023 gekündigt – ist somit die bisher längste Tarifrunden des Groß- und Außenhandels Baden-Württemberg zu Ende gegangen.

     

     

  • Bayern

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    Einzelhandel

    Nach über einem Jahr ausdauerndem Arbeitskampf mit über 6.000 Streikaktionen in mehr als 130 Streikbetrieben im bayerischen Einzelhandel wurde am 11. Juni 2024 ein Tarifabschluss erreicht. „Seit 13 Monaten kämpften unsere Kolleginnen und Kollegen mutig und ausdauernd für rechtssichere Entgelterhöhungen, die die Menschen bei gestiegenen Lebenshaltungskosten entlasten, die einen wichtigen Schritt im Kampf gegen die Altersarmut darstellen und ein Zeichen für Respekt und Wertschätzung für die Beschäftigten sind. Mit diesem Tarifabschluss sind wir unseren Zielen einen großen Schritt nähergekommen“, so Hubert Thiermeyer, ver.di Verhandlungsführer in Bayern.

    Konkret wurden vereinbart:

    • 5,3 % mehr Geld rückwirkend ab Oktober 2023,
    • 4,7 % mehr Geld ab Mai 2024,
    • 40 Euro* plus 1,8 % ab Mai 2025,
    • Erhöhung der tariflichen Altersvorsorge um 120 Euro*(60 Euro für Azubis) ab Januar 2025,
    • einmalige Inflationsausgleichsprämie von 1000 Euro* (500 Euro für Azubis), eine Anrechnung auf bereits gezahlte Inflationsausgleichsprämien ist ausgeschlossen.
    • Erstmalig wurde eine Möglichkeit zur Entgeltumwandlung für ein Dienstfahrrad vereinbart.
    • Der Tarifvertrag läuft bis April 2026.

    Groß- und Außenhandel

    Im Groß- und Außenhandel hat ver.di in Bayern am 19. Juni 2024 bundesweit den ersten Abschluss machen können. Im Kampf gegen Altersarmut wurde eine tarifliche Altersvorsorge von zusätzlich 480 € zu den bereits vereinbarten 156 € beschlossen. Eine gemeinsame Pensionskasse für den Großhandel ist das Ziel der Tarifvertragsparteien.

    Zur Erhöhung der Einkommen wurde konkret vereinbart:

    • ab 1. Oktober 2023 erhalten die Beschäftigten 5,1 % mehr
    • ab 1.Mai 2024 erhalten die Beschäftigten 5 % mehr
    • ab 1. Mai 2025 erhalten die Beschäftigten 2 % mehr
    • Spätestens am 30.09.2024 erhalten die Beschäftigten eine nicht anrechenbare Inflationsausgleichsprämie von 1.000 Euro. Teilzeitbeschäftigte anteilig und Auszubildenden 500 Euro
    • Die Auszubildendenvergütung erhöht sich in jedem Jahr und Ausbildungsjahr um 60 €
    • ab 1. Mai 2025 erhalten alle Beschäftigten 480 € für die betriebliche Altersvorsorge
    • Laufzeit bis 30. April 2026 

     

  • Berlin/Brandenburg

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    Einzelhandel

    In den Tarifverhandlungen für den Einzelhandel in Berlin und Brandenburg wurde am 3. Juli 2024 am späten Abend ein Verhandlungsergebnis für die rund 230.000 Beschäftigten erzielt. Das Ergebnis orientiert sich an dem Abschluss, der zuerst in Hamburg erzielt wurde. Es sieht eine Lohnerhöhung von 5,3 Prozent ab Oktober 2023 und noch einmal 4,7 Prozent ab Juli 2024 vor. Ab September 2025 erhöhen sich die Gehälter noch einmal um monatlich 40 Euro, zuzüglich 1,8 Prozent. Dazu kommt noch eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.000 Euro in diesem Jahr sowie die Erhöhung der tariflichen Altersvorsorge um 120 EUR ab Januar 2025. Über die gesamte Laufzeit und inklusive der tariflichen Altersvorsorge beträgt die Erhöhung damit ca. 14 Prozent.

    Ein weiteres Thema in Berlin und Brandenburg war eine Verschiebung der Laufzeit. Um zeitgleich mit den Tarifverhandlungen in den anderen Bundesländern zu starten, forderte ver.di in Berlin und Brandenburg eine Verkürzung der Laufzeit um drei Monate. Hier konnte für Berlin eine Verkürzung der Laufzeit um einen Monat erzielt werden.

    Groß- und Außenhandel

    In den Tarifverhandlungen für den Großhandel in Berlin und Brandenburg wurde am 8. Juli 2024 ein Verhandlungsergebnis erzielt. Damit geht die längste Tarifauseinandersetzung im Großhandel in Berlin und Brandenburg für rund 60.000 Beschäftigte nach mehr als einem Jahr zu Ende. Seit Mai 2023 hatten die Beschäftigten regelmäßig gestreikt. Das Ergebnis orientiert sich an dem Abschluss, der zuerst in Bayern erzielt wurde. Es sieht eine Lohnerhöhung von 5,1 % ab Oktober 2023 und noch einmal 5 % ab Mai 2024 sowie ab Mai 2025 2% vor. Dazu kommt noch eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.000 Euro in diesem Jahr sowie die Erhöhung der tariflichen Altersvorsorge um 480 EUR ab Januar 2025.

     

  • Hamburg

    Aufklappen und mehr erfahren über die Verhandlungen in Hamburg

    Einzelhandel

    Am 8. Mai 2024 stand die Einigung: Die Löhne der Beschäftigten erhöhen sich in drei Stufen: rückwirkend zum 1. Oktober 2023 um 5,3 Prozent und zum 1. Mai 2024 um 4,7 Prozent. Ab 1. Mai 2025 werden die Löhne um weitere 40 Euro und weitere 1,8 Prozent erhöht. Die Auszubildendenvergütungen steigen überproportional. Die Laufzeit beträgt 36 Monate. Zusätzlich zahlen die Arbeitgeber eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.000 Euro zum 1. Juni 2024 (Teilzeitbeschäftigte erhalten die Prämie entsprechend anteilig). Und: Ab 1. Januar 2025 erhalten Beschäftigte 120 Euro tarifliche Altersvorsorge jährlich.

    Groß- und Außenhandel

    Für die rund 60.000 Beschäftigten im Hamburger Groß und Außenhandel gibt es nach üpber einem Jahr Arbeitskampf und sechs Vethandlungsrunden endlich mehr Geld. ver.di und der AGA Unternehmensverband haben sich am 24. Juni 2024 auf folgendes Tarifergebnis geeinigt:

    • ab 1. Oktober 2023 erhalten die Beschäftigten 5,1 % mehr;
    • ab 1. Mai 2024 erhalten die Beschäftigten 5 % mehr;
    • ab 1. Mai 2025 erhalten die Beschäftigten 2 % mehr;
    • die Auszubildendenvergütung erhöht sich ab August 2023, August 2024 und August 2025 jeweils um 60 Euro;
    • ab 1. Mai 2025 erhalten alle Beschäftigten 480 Euro jährlich für die betriebliche Altersvorsorge;
    • Beschäftigte erhalten eine einmalige nicht anrechenbare Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.000 Euro (soweit die Gesamtsumme 3.000 Euro nicht überschreitet, Teilzeitbeschäftigte anteilig), Auszubildende erhalten 500 Euro. Spätester Auszahlungszeitpunkt ist der 30.09.2024;
    • Laufzeit bis 30. April 2026.

    Die Tarifvertragsparteien verständigten sich auf wichtige Handlungsfelder: die Schaffung einer neuen Entgeltstruktur, die Gestaltung der Digitalisierung und Künstlichen Intelligenz, eine Qualifizierungsoffensive für die Beschäftigten, die Fachkräftebindung und -gewinnung sowie die Alterssicherung der Beschäftigten. Dieser Abschluss nach über einem Jahr war nur möglich durch die unermüdliche Arbeit der ehrenamtlichen und hauptamtlichen Kolleg*innen. In einer einmaligen Streikbewegung habt ihr bundesweit gemeinsam für bessere Einkommen hart gekämpft.

     

  • Hessen

    Aufklappen und mehr erfahren über die Verhandlungen in Hessen

    Einzelhandel

    Im hessischen Einzelhandel wurde am 7. Juni eine Einigung erzielt. Im Einzelnen enthält das heutige Tarifergebnis folgende Verbesserungen für die etwa 235.000 Beschäftigten im hessischen Einzel- und Versandhandel:

    • Mehr Entgelt: 5,3 Prozent ab 1. September 2023, 4,7 Prozent ab 1. April 2024
    • sowie 40 Euro plus 1,8 Prozent ab 1. April 2025.
    • Erhöhte Ausbildungsvergütung: Schrittweise Anhebung der Ausbildungsvergütung bis zum 1. April 2025 auf 1.100 Euro im ersten, 1.220 Euro im zweiten und 1.360 Euro im dritten Ausbildungsjahr.
    • Sofort Bares: 1.000 Euro brutto für netto als nicht auf bisherige Zahlungen anrechenbare Inflationsausgleichprämie bis spätestens August 2024.
    • Umfangreichere Alterssicherung: Erhöhung des Arbeitgeber*innenbeitrags in die tarifliche Altersvorsorge von jährlich 300 auf 420 Euro ab 2025.

    Groß- und Außenhandel

    Am 12. Juni wurde endlich auch eine Einigung für die Beschäftigten in Hessen erzielt. Der Tarifabschluss für den Groß- und Außenhandel sowie den genossenschaftlichen Großhandel in Hessen sieht eine Gehaltserhöhung von 12,6 Prozent in drei Stufen vor.

    Wesentliche Eckpunkte der Tarifabschlüsse:

    • Erhöhung der Löhne und Gehälter zum 1. Oktober 2023 um 5,1 Prozent, zum 1. Mai 2024 um 5,0 Prozent und zum 1. Mai 2025 um 2,0 Prozent, das sind 12,6 Prozent über die gesamte Laufzeit von 36 Monaten;
    • Anhebung der Ausbildungsvergütungen in drei Stufen um jeweils 60 Euro in jedem Ausbildungsjahr;
    • Inflationsausgleichprämie von 1.000 Euro;
    • Aufbau einer tariflichen Altersvorsorge mit einem Arbeitgeber*innenbeitrag von jährlich 480 Euro für jede/n Beschäftigte/n ab 1. Mai 2025.

    „Wäre es nach dem beruflichen und kämpferischen Engagement der Beschäftigten gegangen, dann hätten die Tarifabschlüsse für den genossenschaftlichen Großhandel gestern und den Groß- und Außenhandel/Verla­ge heute deutlich besser ausfallen müssen. Denn ohne Zweifel machen die Angestellten dieser gewinnträchtigen Teilbranche des Handels nicht bloß einen harten Job, sondern sie beteiligten sich in dieser Tarifrunde so stark wie noch nie an den betrieblichen Streiks und öffentlichen Aktionen“, erklärt Marcel Schäuble, Landesfachbereichsleiter Handel der ver.di Hessen. „Doch sie stießen wie ihre Kolleg*innen im Einzel- und Versandhandel auf eine Mauer der Ignoranz gegenüber ihren wirtschaftlichen und familiären Problemen durch die enorme Inflation, die steigenden Lebenshaltungskosten und ihr dauerhaft hohes Niveau. Zudem blockierten die Arbeitgeber*innen die Tarifrunde mehr als sechs Monate. Deshalb musste ver.di einen Kompromiss akzeptieren, mit dem sich die Unternehmen des Handels nicht durch besondere Fürsorgepflicht oder Entgegenkommen auszeichneten.“ 

     

  • Mecklenburg-Vorpommern

    Aufklappen und mehr erfahren über die Verhandlungen in Mecklenburg-Vorpommern

    Einzelhandel

    Der Durchbruch gelang fast ein Jahr nach dem Beginn der Verhandlungen im Juni 2024 in der 5. Runde. Die Einigung sieht für die rund 50.000 Beschäftigten im Einzelhandel in Mecklenburg-Vorpommern eine Erhöhung der Entgelte in drei Stufen vor: rückwirkend zum 1. Oktober 2023 um 5,3 Prozent, weitere 4,7 Prozent zum 1. Juli 2024 sowie ein Festbetrag von 40 Euro plus 1,8 Prozent ab 1. September 2025. Ab dem 1. Januar 2025 erhalten Beschäftigte jährlich zusätzlich 120 Euro tarifliche Altersvorsorge. Zusätzlich zahlen die Arbeitgeber eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.000 Euro (Teilzeitbeschäftigte anteilig und Azubis 500 Euro). Diese Inflationsausgleichsprämie ist nicht auf bisher geleitete Zahlungen anrechenbar. Darüber hinaus werden die Auszubildendenvergütungen überproportional erhöht. Hier konnte zudem ein früherer Erhöhungszeitpunkt durchgesetzt werden. 

    Mit den insgesamt vereinbarten Entgeltanhebungen hat eine Verkäuferin dann zum September 2025 brutto knapp 400 Euro mehr im Monat zur Verfügung. Das entspricht einer Steigerung von 13,7 Prozent. Für die erste Gehaltsgruppe liegt die Entgeltsteigerung deutlich höher, da hier ab dem 1. Juli 2024 ein Mindestlohn von 13 Euro durchgesetzt werden konnte. Ab September 2025 wird dann der geforderte Mindeststundenlohn von 13,50 Euro quasi erreicht.

    Groß- und Außenhandel

    Die Tarifverhandlungen am 12. Juli 2024 brachten endlich ein Abschluss für die über 70.000 Beschäftigte im Groß- und Außenhandel. Die Tarifkommissionen stimmten einem Verhandlungsergebnis zu, das im Wesentlichen die starken Abschlüsse aus anderen Landesbezirken nachzeichnete.

    Die Einigung sieht Erhöhungen der Entgelte in drei Stufen vor:

    • 5, 1 % ab 1. Oktober 2023
    • 5,0 % ab 1. Mai 2024
    • 2, 0 % ab 1. Mai 2025

    Weiterhin gehört zum Abschlusspaket eine Inflationsausgleichsprämie (IAP) in Höhe von 1000 € (Auszubildende 500 €, Teilzeitkräfte anteilig), die spätestens im September 2024 ausgezahlt wird. Ab 1. Mai 2025 wird zusätzlich zum bisher bestehenden Altersvorsorgebetrag ein weiterer jährlicher Altersvorsorgebetrag in Höhe von 480 Euro gezahlt. Auch die Möglichkeit zur Entgeltumwandlung für ein Dienstfahrrad ist Bestandteil der Tarifeinigung.

    „Mit dem Tarifabschluss im Groß und Außenhandel endet eine der härtesten und intensivsten Tarifrunden in der Geschichte des Handels im Norden. Die Beschäftigten im Groß- und Außenhandel haben mit ihrer Beteiligung an Streiks, Demonstrationen und Kundgebungen die bundesweite Tarifbewegung mitgetragen und das Ergebnis durchgesetzt. Wir mussten um jeden Euro kämpfen. Das gemeinsame Bekenntnis, im Nachgang zu den Tarifverhandlungen über Wege zu einer Harmonisierung der tarifvertraglich geregelten Konditionen und Entgelte in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein zu sprechen, ist ein wichtiges Signal für die Zukunft“, stellt ver.di-Verhandlungsführer Bert Stach fest.

    Über 70.000 Beschäftigte sind in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern im Groß- und Außenhandel beschäftigt. Das häufigste Entgelt liegt bei 2251 Euro für Mecklenburg-Vorpommern und 2303 Euro für Schleswig-Holstein. Die letzte Lohn- und Gehaltserhöhung im April 2022 betrug 1,7 Prozent. In Mecklenburg-Vorpommern sind es circa 1.500 Unternehmen mit 15.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und rund 400 Auszubildenden.

     

  • Niedersachsen-Bremen

    Aufklappen und mehr erfahren über die Verhandlungen in NIedersachsen und Bremen

    Einzelhandel

    Die erzielte Einigung in Niedersachsen und Bremen sieht für die Beschäftigten eine Erhöhung der Löhne in drei Stufen vor: zum 1. Oktober 2023 um 5,3 Prozent und zum 1. Mai 2024 um 4,7 Prozent. Ab 1. Mai 2025 weitere 40 Euro plus 1,8 Prozent. Die Auszubildendenvergütungen werden überproportional erhöht. Zusätzlich zahlen die Arbeitgeber eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.000 Euro zum 1. Juni 2024 (Teilzeitbeschäftigte anteilig). Ab 1. Januar 2025 erhalten Beschäftigte jährlich zusätzlich 120 Euro tarifliche Altersvorsorge. Die Laufzeit des Tarifvertrags wurde auf 36 Monate festgelegt.

    In der Branche sind rund 330.000 Beschäftigte in Niedersachsen und rund 28.000 Beschäftigte in Bremen tätig.

    Groß- und Außenhandel

    Nach 14 Monaten Arbeitskampf mit etlichen Warnstreiks und zig Verhandlungsrunden konnten ver.di und die Beschäftigten im Groß- und Außenhandel am 2. Juli 2024 ein Ergebnis erzielen. Die Tarifeinigung mit den Arbeitgebern sieht folgendes vor:

    • ab 1. Oktober 2023 erhalten die Beschäftigten 5,1 % mehr;
    • ab 1. Mai 2024 erhalten die Beschäftigten 5 % mehr;
    • ab 1. Mai 2025 erhalten die Beschäftigten 2 % mehr;
    • die Auszubildendenvergütung erhöht sich ab August 2023, August 2024 und August 2025 jeweils um 60 Euro;
    • ab 1. Mai 2025 erhalten alle Beschäftigten 480 Euro jährlich für die betriebliche Altersvorsorge;
    • alle Beschäftigte erhalten eine einmalige nicht anrechenbare Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.000 Euro (soweit die Gesamtsumme 3.000 Euro nicht überschreitet, Teilzeitbeschäftigte anteilig), Auszubildende erhalten 500 Euro. Spätester Auszahlungszeitpunkt ist der 30.09.2024;
    • Laufzeit bis 30. April 2026.

     

  • Nordrhein-Westfalen

    Aufklappen und mehr erfahren über die Verhandlungen in NRW

    Einzelhandel

    Nach über einem Jahr am 21. Mai 2024 konnten ver.di und die Beschäftigten einen Tarifabschluss erzielen. Die Einigung in Nordrhein-Westfalen sieht für die Beschäftigten eine Erhöhung der Löhne in drei Stufen vor: zum 1. Oktober 2023 um 5,3 Prozent und zum 1. Mai 2024 um 4,7 Prozent. Ab 1. Mai 2025 weitere 40 Euro plus 1,8 Prozent. Die Auszubildendenvergütungen werden überproportional erhöht. Zusätzlich zahlen die Arbeitgeber eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.000 Euro zum 1. Juni 2024 (Teilzeitbeschäftigte anteilig). Ab 1. Januar 2025 erhalten Beschäftigte jährlich zusätzlich 120 Euro tarifliche Altersvorsorge. Die Laufzeit des Tarifvertrags wurde auf 36 Monate festgelegt.

    Henrike Eickholt, ver.di-Verhandlungsführerin NRW, ist mit dem Ergebnis für die rund 517.000 sozialversicherungspflichtig und 197.000 geringfügig Beschäftigten im nordrhein-westfälischen Einzelhandel zufrieden. „Nach zwölf Monaten harter und intensiver Streikaktionen können wir mit Fug und Recht behaupten, dass wir um jeden Euro gekämpft haben. Für eine Verkäuferin bedeutet das Ergebnis, dass sie zum 1. Mai 2025 brutto knapp 400 Euro mehr im Monat zur Verfügung hat. Jeder Euro davon ist ein Ergebnis der gemeinsamen Streikbewegung“, so Henrike Eickholt.

    Groß- und Außenhandel

    Die Tarifeinigung im Groß und Außenhandel stand am 1. Juli 2024. Die Einigung im Detail:

    • Erhöhung der Entgelte um 5,1 Prozent rückwirkend zum 1. Oktober 2023.
    • Zum 1. Mai 2024 erfolgt eine weitere Erhöhung um 5 Prozent.
    • In einem dritten Schritt erhalten die Beschäftigten zum 1. Mai 2025 eine weitere Erhöhung der Entgelte um zwei Prozent.
    • Darüber hinaus vereinbarten die Tarifparteien eine tarifliche Altersvorsorge in Höhe von 480 Euro, die verpflichtend für alle Betriebe und Beschäftigte gilt.
    • Tarifverhandlungen über ein eigenes obligatorisches Altersversorgungswerk für die Beschäftigten und die Betriebe des Groß- und Außenhandels sollen zeitnah aufgenommen werden. Sollten diese Verhandlungen nicht bis zum 1. Mai 2025 zu einem erfolgreichen Abschluss kommen, werden 120 Euro der bisherigen tariflichen Altersvorsorge zugeführt und die weiteren 360 Euro in ein weiteres Prozent Lohnsteigerung zum 1. Mai 2025 umgewandelt.
    • Die Auszubildendenvergütungen steigen in den Jahren 2023 bis 2025 jeweils zum 1. September um 60 Euro.
    • Zudem einigten sich Gewerkschaft und Arbeitgeber auf eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1000 Euro, die nicht auf bisherige Zahlungen anrechenbar ist. Die Prämie erhalten Teilzeitbeschäftigte anteilig, und Auszubildende erhalten 500 Euro.
    • Die Laufzeit des neuen Tarifvertrages beträgt 36 Monate.

    In Nordrhein-Westfalen arbeiten rund 306.000 sozialversicherungspflichtig und 54.000 geringfügig Beschäftigte im Groß- und Außenhandel.

     

  • Rheinland-Pfalz/Saarland

    Aufklappen und mehr erfahren über die Verhandlungen in Rheinland-Pfalz und im Saarland

    Einzelhandel

    Am 26. Juni 2024 konnte - nach über einem Jahr ausdauerndem Arbeitskampf und mühsamen Tarifverhandlungen - auch für die Beschäftigten im Einzelhandel im Saarland endlich ein Tarifabschluss zwischen ver.di und dem Handelsverband Saarland e. V. vereinbart werden. Die Verkäuferin wird am Ende der Laufzeit von 36 Monaten rund 14 % mehr und damit rund 400 Euro mehr Einkommen haben, damit erhöht sich der Stundenlohn der Verkäuferin um 2,42 Euro auf 19,74 Euro. Eine Inflationsausgleichprämie in Höhe von 1.000 Euro gibt es noch obendrauf.

    „Die Kolleginnen und Kollegen mussten für diesen Tarifabschluss 15 Monate hart kämpfen. In dieser Tarifrunde ging es um Wertschätzung, Respekt und Anerkennung für ihre tägliche hervorragende Arbeit, aber insbesondere auch darum, materielle Erleichterung bei den täglichen Kosten zu bekommen, insbesondere bei den enorm angestiegenen Lebenshaltungskosten. Damit haben wir auch einen wichtigen Schritt in Richtung Zukunft gegen die drohende Altersarmut gemacht“, erklärt Monika Di Silvestre, ver.di Verhandlungsführerin im ver.di-Landesbezirk Rheinland-Pfalz-Saarland.

    Konkret wurde vereinbart:

    • 5.3 % mehr Geld rückwirkend ab September 2023
    •  4,7 % mehr Geld ab April 2024.
    • 40 Euro Vorweganhebung in der Lohn-/Gehaltstabelle plus 1,8 % ab April 2025
    • Erhöhung der tariflichen Altersvorsorge um 120 Euro (60 Euro für Azubis) ab Januar 2025
    • Einmalige Inflationsausgleichprämie von 1.000 Euro* (500 Euro für Azubis), eine Anrechnung auf bereits gezahlte Inflationsausgleichprämien ist ausgeschlossen.
    • Erstmalig wurde eine Möglichkeit zur Entgeltumwandlung für ein Dienstfahrrad vereinbart.

    Der Tarifvertrag läuft bis März 2026. *Teilzeitbeschäftigte anteilig

    Groß- und Außenhandel

    Nach 14 Monaten intensiver Verhandlungen und Arbeitskämpfen haben sich ver.di und der Arbeitgeberverband Großhandel-Außenhandel-Dienstleistungen Rheinland-Rheinhessen am 5. Juli 2024 auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt.

    Der neue Tarifvertrag beinhaltet folgende Vereinbarungen:

    • 5,1 % mehr Geld rückwirkend ab Oktober 2023.
    • 5,0 % mehr Geld ab Mai 2024.
    • 2,0 % ab Mai 2025.
    • Ausbildungsvergütungen jeweils zum August 2023+2024+2025 um je 60€ pro Ausbildungsjahr
    • Zusätzlich eine tariflichen Altersvorsorge in Höhe von 480 € Euro ab Mai 2025
    • Einmalige Inflationsausgleichprämie von 1.000 Euro (500 Euro für Azubis, Teilzeitbeschäftigte anteilig), eine Anrechnung auf bereits gezahlte Inflationsausgleichprämien ist ausgeschlossen.
    • Erstmalig wurde eine Möglichkeit zur Entgeltumwandlung für ein Dienstfahrrad vereinbart.
    • Der Tarifvertrag läuft bis April 2026

     

  • Sachsen

    Aufklappen und mehr erfahren über die Verhandlungen in Sachsen

    Einzelhandel

    Nach über 100 Streiktagen während der letzten 12 Monate ging die zweitlängste Tarifrunde im Handel am 1. Juli 2024 mit rund 14 Prozent mehr Gehalt und 1.000 Euro netto für die Beschäftigten im mitteldeutschen Einzelhandel zu Ende.

    Das Ergebnis im Detail:

    • 5,3 % mehr Geld rückwirkend ab Oktober 2023
    • 4,7 % mehr Geld ab Juni 2024
    • monatlich 40 EUR mehr, zzgl. 1,8% ab Juli 2025
    • Erhöhung der tariflichen Altersvorsorge um 120 EUR ab Januar 2025
    • Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie (IAP) von 1000 EUR.
    • Azubis erhalten die gleichen Prozente bei der Hälfte der Festbeträge (IAP 500 EUR, Festbetragserhöhung 20 EUR, Erhöhung Altersvorsorge 60 EUR).

    Groß- und Außenhandel und genossenschaftlicher Großhandel

    Nach 13 Monaten intensiver Tarifauseinandersetzung haben ver.di und die Beschäftigten am 4. Juli 2024 mit einem Gesamtvolumen von 14 Prozent Gehaltssteigerung einen Tarifabschluss erzielt. Völliges Neuland haben die Tarifvertragsparteien mit einer Verhandlungsverpflichtung zu den drängenden Herausforderungen im Großhandel betreten. Als gemeinsame Verhandlungsthemen haben sie die Gestaltung der Digitalisierung und Künstlichen Intelligenz, eine Qualifizierungsoffensive für die Beschäftigten, die Fachkräftebindung und -gewinnung, sowie die Alterssicherung der Beschäftigten vereinbart.

    Im Kampf gegen Altersarmut wurde eine tarifliche Altersvorsorge von zusätzlich 480 Euro vereinbart. Damit stehen 639 Euro vom Arbeitgeber für die betriebliche Altersvorsorge zur Verfügung. Eine gemeinsame Pensionskasse für den Großhandel ist das Ziel der Tarifvertragsparteien.

    Zur Erhöhung der Einkommen wurde konkret vereinbart:

    • ab 1. Oktober 2023 erhalten die Beschäftigten 5,1 % mehr
    • ab 1.Mai 2024 erhalten die Beschäftigten 5 % mehr
    • ab 1. Mai 2025 erhalten die Beschäftigten 2 % mehr
    • Spätestens am 30.09.2024 erhalten die Beschäftigten eine nicht anrechenbare Inflationsausgleichsprämie von 1.000 Euro. Teilzeitbeschäftigte anteilig und Auszubildenden 500 Euro
    • Die Auszubildendenvergütung erhöht sich in jedem Jahr und Ausbildungsjahr um 60 Euro
    • Laufzeit bis 30. April 2026

     

  • Sachsen-Anhalt

    Aufklappen und mehr erfahren über die Verhandlungen in Sachsen-Anhalt

    Einzelhandel

    Nach über 100 Streiktagen während der letzten 12 Monate ging die zweitlängste Tarifrunde im Handel am 1. Juli 2024 mit rund 14 Prozent mehr Gehalt und 1.000 Euro netto für die Beschäftigten im mitteldeutschen Einzelhandel zu Ende.

    Das Ergebnis im Detail:

    • 5,3 % mehr Geld rückwirkend ab Oktober 2023
    • 4,7 % mehr Geld ab Juni 2024
    • monatlich 40 EUR mehr, zzgl. 1,8% ab Juli 2025
    • Erhöhung der tariflichen Altersvorsorge um 120 EUR ab Januar 2025
    • Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie (IAP) von 1000 EUR.
    • Azubis erhalten die gleichen Prozente bei der Hälfte der Festbeträge (IAP 500 EUR, Festbetragserhöhung 20 EUR, Erhöhung Altersvorsorge 60 EUR).

    Groß- und Außenhandel und genossenschaftlicher Großhandel

    Nach 13 Monaten intensiver Tarifauseinandersetzung haben ver.di und die Beschäftigten am 4. Juli 2024 mit einem Gesamtvolumen von 14 Prozent Gehaltssteigerung einen Tarifabschluss erzielt. Völliges Neuland haben die Tarifvertragsparteien mit einer Verhandlungsverpflichtung zu den drängenden Herausforderungen im Großhandel betreten. Als gemeinsame Verhandlungsthemen haben sie die Gestaltung der Digitalisierung und Künstlichen Intelligenz, eine Qualifizierungsoffensive für die Beschäftigten, die Fachkräftebindung und -gewinnung, sowie die Alterssicherung der Beschäftigten vereinbart.

    Im Kampf gegen Altersarmut wurde eine tarifliche Altersvorsorge von zusätzlich 480 Euro vereinbart. Damit stehen 639 Euro vom Arbeitgeber für die betriebliche Altersvorsorge zur Verfügung. Eine gemeinsame Pensionskasse für den Großhandel ist das Ziel der Tarifvertragsparteien.

    Zur Erhöhung der Einkommen wurde konkret vereinbart:

    • ab 1. Oktober 2023 erhalten die Beschäftigten 5,1 % mehr
    • ab 1.Mai 2024 erhalten die Beschäftigten 5 % mehr
    • ab 1. Mai 2025 erhalten die Beschäftigten 2 % mehr
    • Spätestens am 30.09.2024 erhalten die Beschäftigten eine nicht anrechenbare Inflationsausgleichsprämie von 1.000 Euro. Teilzeitbeschäftigte anteilig und Auszubildenden 500 Euro
    • Die Auszubildendenvergütung erhöht sich in jedem Jahr und Ausbildungsjahr um 60 Euro
    • Laufzeit bis 30. April 2026

     

  • Schleswig-Holstein

    Aufklappen und mehr erfahren über die Verhandlungen in Schleswig-Holstein

    Einzelhandel

    Erst die sechste Verhandlungsrunde brachte Ende Mai 2024 den Durchbruch. ver.di-Verhandlungsführer Bert Stach sprach von „einer der härtesten Tarifrunden in der Geschichte des Handels im Norden. Wir mussten um jeden Euro kämpfen."

    Die Einigung sieht für die die rund 120.000 Beschäftigten im Einzelhandel in Schleswig-Holstein eine Erhöhung der Entgelte in drei Stufen vor:

    • rückwirkend zum 1. Oktober 2023 um 5,3 Prozent
    • zum 1. Mai 2024 um 4,7 Prozent
    • ab 1. Mai 2025 weitere 40 Euro und 1,8 Prozent

    Darüber hinaus werden die Auszubildendenvergütungen überproportional erhöht. Zusätzlich zahlen die Arbeitgeber eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.000 Euro (Teilzeitbeschäftigte anteilig und Azubis 500 Euro). Diese Inflationsausgleichsprämie ist nicht anrechenbar. Ab dem 1. Januar 2025 erhalten Beschäftigte jährlich zusätzlich 120 Euro tarifliche Altersvorsorge. Die Laufzeit des Tarifvertrags wurde auf 36 Monate festgelegt.

    Mit den insgesamt vereinbarten Entgeltanhebungen hat eine Verkäuferin dann zum 1. Mai 2025 brutto knapp 400 Euro mehr im Monat zur Verfügung. Das entspricht einer Steigerung von 13,6 Prozent. Für die erste Gehaltsgruppe liegt die Entgeltsteigerung deutlich höher.

    Groß- und Außenhandel

    Die Tarifverhandlungen am 12. Juli 2024 brachten endlich ein Abschluss für die über 70.000 Beschäftigte im Groß- und Außenhandel. Die Tarifkommissionen stimmten einem Verhandlungsergebnis zu, das im Wesentlichen die starken Abschlüsse aus anderen Landesbezirken nachzeichnete.

    Die Einigung sieht Erhöhungen der Entgelte in drei Stufen vor:

    • 5, 1 % ab 1. Oktober 2023
    • 5,0 % ab 1. Mai 2024
    • 2, 0 % ab 1. Mai 2025

    Weiterhin gehört zum Abschlusspaket eine Inflationsausgleichsprämie (IAP) in Höhe von 1000 € (Auszubildende 500 €, Teilzeitkräfte anteilig), die spätestens im September 2024 ausgezahlt wird. Ab 1. Mai 2025 wird zusätzlich zum bisher bestehenden Altersvorsorgebetrag ein weiterer jährlicher Altersvorsorgebetrag in Höhe von 480 Euro gezahlt. Auch die Möglichkeit zur Entgeltumwandlung für ein Dienstfahrrad ist Bestandteil der Tarifeinigung.

    Über 70.000 Beschäftigte sind in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern im Groß- und Außenhandel beschäftigt. Das häufigste Entgelt liegt bei 2251 Euro für Mecklenburg-Vorpommern und 2303 Euro für Schleswig-Holstein. Die letzte Lohn- und Gehaltserhöhung im April 2022 betrug 1,7 Prozent. Die Tarifrunde im Handel im Norden hat am 4. Mai 2023 in Bad Segeberg mit gemeinsamen Verhandlungen im Groß- und Außenhandel für Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein begonnen.

    Im schleswig-holsteinischen Groß- und Außenhandel arbeiten in rund 5.000 Unternehmen etwa 57.000 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte und 1.500 Auszubildende. In Mecklenburg-Vorpommern sind es circa 1.500 Unternehmen mit 15.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und rund 400 Auszubildenden.

     

  • Thüringen

    Aufklappen und mehr erfahren über die Verhandlungen in Thüringen

    Einzelhandel

    Nach über 100 Streiktagen während der letzten 12 Monate ging die zweitlängste Tarifrunde im Handel am 1. Juli 2024 mit rund 14 Prozent mehr Gehalt und 1.000 Euro netto für die Beschäftigten im mitteldeutschen Einzelhandel zu Ende.

    Das Ergebnis im Detail:

    • 5,3 % mehr Geld rückwirkend ab Oktober 2023
    • 4,7 % mehr Geld ab Juni 2024
    • monatlich 40 EUR mehr, zzgl. 1,8% ab Juli 2025
    • Erhöhung der tariflichen Altersvorsorge um 120 EUR ab Januar 2025
    • Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie (IAP) von 1000 EUR.
    • Azubis erhalten die gleichen Prozente bei der Hälfte der Festbeträge (IAP 500 EUR, Festbetragserhöhung 20 EUR, Erhöhung Altersvorsorge 60 EUR).

    Groß- und Außenhandel und genossenschaftlicher Großhandel

    Ebenfalls am 1. Juli 2024 und nach etlichen Streiktagen konnte ein Ergebnis erzielt werden. Insgesamt haben ver.di und die Beschäftigten ein Volumen von 14 Prozent Gehaltszuwachs ausgehandelt. Völliges Neuland betraten die Tarifvertragsparteien mit einer Verhandlungsverpflichtung zu den drängenden Herausforderungen im Großhandel. Als gemeinsame Verhandlungsthemen wurden die Gestaltung der Digitalisierung und Künstlichen Intelligenz, eine Qualifizierungsoffensive für die Beschäftigten, die Fachkräftebindung und -gewinnung sowie die Alterssicherung der Beschäftigten vereinbart. Im Kampf gegen Altersarmut wurde eine tarifliche Altersvorsorge von zusätzlich 480 Euro vereinbart. Damit stehen gut 639 Euro vom Arbeitgeber für die betriebliche Altersvorsorge zur Verfügung. Eine gemeinsame Pensionskasse für den Großhandel ist das Ziel der Tarifvertragsparteien.

    Zur Erhöhung der Einkommen wurde konkret vereinbart:

    • ab 1. Oktober 2023 erhalten die Beschäftigten 5,1 % mehr
    • ab 1.Mai 2024 erhalten die Beschäftigten 5 % mehr
    • ab 1. Mai 2025 erhalten die Beschäftigten 2 % mehr
    • Spätestens am 30.09.2024 erhalten die Beschäftigten eine nicht anrechenbare Inflationsausgleichsprämie von 1.000 Euro. Teilzeitbeschäftigte anteilig und Auszubildenden 500 Euro
    • Die Auszubildendenvergütung erhöht sich in jedem Jahr und Ausbildungsjahr um 60 Euro
    • Laufzeit bis 30. April 2026