Niedriglöhne in den Bodenverkehrsdiensten gehören an deutschen Verkehrsflughäfen seit heute der Vergangenheit an: Nach der Entscheidung des Tarifausschusses beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 11. November 2024 werden die Branchentarifverträge, sowohl Mantel- als auch Entgelttarifvertrag, für Bodenverkehrsdienste an deutschen Verkehrsflughäfen nach dem Tarifvertragsgesetz allgemeinverbindlich.
Die Allgemeinverbindlichkeit bedeutet, dass die Tarifverträge in der verabschiedeten Form für Bodenverkehrsdienste in Deutschland wie ein Gesetz gelten und damit für die Beschäftigten in der Branche eine Absicherung durch die ver.di-Tarifverträge sichergestellt werden konnte.
Die stellvertretende Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Christine Behle bezeichnete den Vorgang als besonderes historisches Ereignis und betonte: „Damit wird unser Branchentarifvertrag, der überwiegend seit dem 1. August 2024 in Mitgliedsbetrieben angewandt wird, zum allgemeinverbindlichen Branchentarifvertrag und ist unsere tarifpolitische Antwort auf 20 Jahre Deregulierung und Lohndumping an den Flughäfen. Das ist ein großer Erfolg.“ Erstmals sei es gelungen, einen Tarifvertrag für die gesamte Branche abzuschließen. Ausnahmen sind kleinere Flughäfen.
Nach mehrjährigen Tarifverhandlungen mit den beiden Arbeitgeberverbänden VKA (Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände) und ABL (Arbeitgeberverband der Bodenabfertigungsdienstleister im Luftverkehr) war im Februar 2024 der Tarifvertrag zwischen ver.di und den beiden Arbeitgeberverbänden abgeschlossen und gemeinsam mit ihnen die Allgemeinverbindlichkeit (AVE) beantragt worden.
„Mit der heutigen Entscheidung gilt der Tarifvertrag jetzt in wesentlichen Teilen für die gesamte Branche“, betont Behle. „Wir konnten die Vorbehalte des Spitzenverbandes der Arbeitgeberverbände (BDA) aus dem Weg räumen,und haben so erstmals einen Manteltarifvertrag, bei dem bis auf ein Thema, dem Jubiläumsgeld, der gesamte Tarifvertrag die Arbeitsbedingungen regelt. Im Entgelt werden zehn unterschiedliche Stundenlöhne allgemeinverbindlich, je nach ausgeübter Tätigkeit. In der untersten Gruppe sind das aktuell 17,00 Euro. Das ist ein Meilenstein und verdeutlicht die Wirksamkeit unserer Tarifarbeit.“