Frauenrechte reformieren: Schutz und Selbstbestimmung jetzt!

In Deutschland kämpfen Frauen weiterhin gegen veraltete Gesetze und unzureichende Unterstützung: Schwangerschaftsabbrüche werden kriminalisiert, und Frauen, die Schutz vor Gewalt suchen, finden oft keine sichere Unterkunft. Es ist Zeit für Reformen, die echte Sicherheit und Selbstbestimmung ermöglichen. Unterzeichne unseren Appell zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen
17.01.2025
Die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und der Ausbau von Hilfestrukturen für Gewaltopfer sind längst überfällig.

Auch im Jahr 2024 ist ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland grundsätzlich immer noch ein Straftatbestand. Das regelt §218 des Strafgesetzbuchs (StGB). Ein interfraktioneller Gesetzesentwurf zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen, den 328 Abgeordnete unterzeichnet haben und der noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden sollte, droht in den Ausschüssen zu versacken und damit zu scheitern. Nach der ersten Lesung im Bundestag am 5. Dezember wurde der Gesetzentwurf in den Rechtsauschuss überwiesen, aus wahltaktischen Manövern blockieren CDU und FDP aktuell die Rücküberweisung in den Bundestag.

Mit dem Appell „Bringt die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen JETZT zur Abstimmung!“ fordert ein großes Frauenbündnis einschließlich ver.di die umgehende Beratung des vorliegenden Gesetzesentwurfs im Rechtsausschuss sowie die Rücküberweisung ins Plenum und zur Abstimmung noch in dieser Legislaturperiode.

Der Appell kann hier unterzeichnet werden: innn.it/abstimmungjetzt

Eine repräsentative Umfrage des Bundesfamilienministeriums zeigt: mehr als 75 Prozent der Menschen in Deutschland sind für die Legalisierung. Auch eine von der Bundesregierung 2023 eingesetzte Expertenkommission empfiehlt, Abbrüche in der Frühschwangerschaft grundsätzlich zu erlauben. Dies sei essenziell für die reproduktive Selbstbestimmung von Frauen. Und trotzdem: Der § 218 StGB kriminalisiert ungewollt Schwangere und verletzt ihr Recht auf reproduktive Selbstbestimmung. 

§218: Ein Relikt aus der Vergangenheit

ver.di unterstützt die Empfehlungen der Expertenkommission zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Doch trotz der vorliegenden Vorschläge hat die Bundesregierung bisher keine konkreten Schritte unternommen. Silke Zimmer, in ver.di-Bundesvorstand u.a. zuständig für Frauen‐ und Gleichstellungspolitik, spricht sich klar gegen die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen aus: „Die Politik muss endlich handeln und die Bevormundung von Frauen beenden. Die jetzige Gesetzesinitiative ist ein guter erster Schritt. Schwangerschaftsabbrüche müssen endlich entkriminalisiert werden!“ 

Gemeinsam mit 73 Verbänden hat ver.di Briefe an die Regierung und Abgeordnete gesandt und einen Gesetzentwurf unterstützt, um die Legalisierung voranzutreiben. Dieser Paragraph beschneidet die Selbstbestimmung der Betroffenen, schafft unnötige Hürden und ist nach Ansicht der Organisation nicht mehr zeitgemäß. Gemeinsam mit der ver.di Jugend sowie zahlreichen zivilgesellschaftlichen Organisationen hat ver.di einen Aufruf gegen § 218 unterzeichnet, um auf die Dringlichkeit der Reform hinzuweisen.

Die zentralen Forderungen sind:

  • Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafgesetzbuch streichen und legalisieren.
  • Freiwillige statt verpflichtende Beratung anbieten.
  • Die Kostenübernahme für Abbrüche garantieren.

Die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und der Ausbau von Hilfestrukturen für Gewaltopfer sind längst überfällige Schritte, um grundlegende Menschenrechte zu sichern und eine gerechte, solidarische Gesellschaft zu schaffen, in der niemand durch überholte Gesetze oder mangelnde Unterstützung im Stich gelassen wird.

 

Gewalthilfegesetz: Ein Hoffnungsschimmer mit Hürden

Ein weiteres Gesetz zeigt, wie dringlich politische Maßnahmen im Bereich Frauenrechte und Gleichstellung sind: Während der Kampf um die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen weitergeht, steht auch der Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt im Fokus der politischen Debatte. Die Bundesregierung hat mit dem Gewalthilfegesetz einen Entwurf vorgelegt, der grundlegende Verbesserungen für von Gewalt betroffene Frauen schaffen soll. Doch die Umsetzung steht aufgrund finanzieller Unsicherheiten auf der Kippe.

Mit dem sogenannten Gewalthilfegesetz sollten Frauenhäuser besser ausgestattet und Beratungsangebote zu gestärkt werden. Künftig sollen von Gewalt betroffene Frauen einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bekommen. 

Die Hilfestrukturen für von Gewalt betroffene Frauen in Deutschland sind alarmierend unzureichend. Aktuell fehlen etwa 14.000 Frauenhausplätze – eine Situation, die dringend politisches Handeln erfordert. „Die erschreckenden Zahlen müssen die Politik endlich aufrütteln! Trotz Ampel-Aus muss jetzt gehandelt werden: Das Gewalthilfegesetz muss kommen und die Istanbul-Konvention muss lückenlos umgesetzt werden!“, fordert Silke Zimmer. Die Istanbul-Konvention ist ein europäisches Abkommen, das Staaten dazu verpflichtet, umfassende Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt umzusetzen.

Bessere Unterstützung für Gewaltopfer 

Das geplante Gewalthilfegesetz sieht einen Rechtsanspruch auf kostenlosen Schutz und Beratung vor, verpflichtet die Länder zu einem bedarfsgerechten Angebot an Schutz- und Beratungsstellen sowie Präventionsmaßnahmen und will eine finanzielle Unterstützung durch den Bund für die nächsten zehn Jahre. 2,2 Milliarden Euro sollten die Länder für die Umsetzung des Gesetzes vom Bund bekommen. Doch Geld sei nun nicht mehr da. Denn obwohl das „Gewalhilfegesetz“ im Koalitionsvertrag der Ampel vereinbart worden war, habe der damalige Finanzminister Christian Lindner (FDP) keine Möglichkeit gefunden, die finanziellen Anforderungen im Haushalt abzusichern – für Frauenrechte sei kein Geld da gewesen, so Paus: „Jetzt haben wir einen neuen Finanzminister und der hat einiges möglich gemacht.“

Zusammen mit dem DGB fordert ver.di für Opfer von häuslicher Gewalt einen Rechtsanspruch auf sofortigen Schutz und Hilfe bei Gewalt, unabhängig von Einkommen, Aufenthaltsstatus, Herkunftsort, gesundheitlicher Einschränkung oder Behinderung, unabhängig von Geschlecht und geschlechtlicher Identität, sexueller Orientierung, Religion und Sprache der Betroffenen. 

„Der erhebliche Mangel an Schutz- und Unterstützungsmöglichkeiten muss dringend beseitigt werden. Es ist längst überfällig, dass bundesweit verbindliche Regelungen geschaffen werden. Dazu müssen Bund, Länder und Kommunen jetzt endlich gemeinsam handeln“, so Silke Zimmer.

Es geht nicht nur um Gesetzestexte – es geht um die Würde, Sicherheit und Rechte von Frauen. Die Zeit zu handeln ist jetzt.