Durchbruch: Branchentarifvertrag und bessere Löhne für Bodenverkehrsdienste

Im Bestreben nach gerechteren Löhnen und verbesserten Arbeitsbedingungen haben ver.di und die Beschäftigten einen Branchentarifvertrag für Bodenverkehrsdienste an deutschen Verkehrsflughäfen ausgehandelt.
16.02.2024
Vor allem Bodenpersonal an Flughäfen ist oft sengender Hitze auf dem Flugfeld ausgesetzt und das bei ohnehin schon schweißtreibender Tätigkeiten

„Der Branchentarifvertrag ist unsere tarifpolitische Antwort auf 20 Jahre Deregulierung und Lohndumping an den Flughäfen. Das ist ein großer Erfolg. Jetzt können wir dem Wettbewerb auf dem Rücken der Beschäftigten ein Ende setzen“, betont die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Christine Behle. „Der große Arbeitskräftemangel wurde auch durch die bisher teilweise miserablen Arbeitsbedingungen verursacht. Der neue Branchentarifvertrag kann mit seinen attraktiven Bedingungen helfen, Jobs in den Bodenverkehrsdiensten wieder attraktiver zu machen.“

 

„Der neue Branchentarifvertrag kann mit seinen attraktiven Bedingungen helfen, Jobs in den Bodenverkehrsdiensten wieder attraktiver zu machen.“

Christine Behle, stellvertretende ver.di-Vorsitzende

Mit dem Tarifvertrag, der am 1. Juli 2024 in Kraft tritt, wurde insbesondere der Einstiegslohn mit 16,51 Euro pro Stunde deutlich erhöht. Vor allem ganz wichtig: Niemand wird mit dem neuen Tarifvertrag schlechter gestellt werden. Viele Tausend Beschäftigte dürfen mit deutlichen Verbesserungen rechnen. Durch verbesserte Zeitzuschläge, die Gewährung von bis zu 36 Tagen Urlaub für Schichtarbeiter und eine 37,5-Stunden-Woche soll der neue Tarifvertrag dazu beitragen, die Attraktivität der Arbeit an den Flughäfen zu steigern. Die zahlreichen individuellen Haustarifverträge für etwa 130 Betriebe sollen durch diesen ersetzt werden. Der neue Branchentarifvertrag gilt an deutschen Verkehrsflughäfen mit mindestens 2 Millionen Passagieren oder einer Abfertigung von mehr als 50.000 Tonnen Fracht und betrifft rund 30.000 Beschäftigte. 

Die wichtigsten Details des Branchentarifvertrags im Überblick

  • Wochenarbeitszeit 37,5 Stunden
  • Arbeitszeitverkürzung mit vollem Lohnausgleich, dass heißt weniger Arbeiten für das gleiche Geld
  • Mindestens 17 freie Sonntage pro Jahr bei Schichtarbeit
  • Krankengeldzuschuss auf 100% des Nettoentgeltes bis zur 26. Krankheitswoche;
  • 50% Zuschlag für Sonntagsarbeit
  • 100% Zuschlag für Feiertagsarbeit
  • 25% Zuschlag für Nachtarbeit von 21 bis 24 und von 4 bis 6 Uhr, 40% von 0 bis 4 Uhr
  • Urlaub 28 Tage, 29 ab dem 5. und 30 Tage ab dem 10. Jahr der Beschäftigung; bessere Regelungen bleiben erhalten
  • Zusatzurlaub für Schichtdienstleistende von 3 Tage pro Jahr
  • Entgelttabelle mit einem Einstiegsentgelt von 16,51€ und für Tätigkeiten, die eine Zuverlässigkeitsüberprüfung voraussetzen, von 17 €. Die Tabelle umfasst 10 Entgeltgruppen und bis zu 4 Erfahrungsstufen. Höhere Bezahlungen bleiben erhalten.

Die Verhandlungen begannen bereits 2018 mit den beiden Arbeitgeberverbänden VKA (Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände) und ABL (Arbeitgeberverband der Bodenabfertigungsdienstleister im Luftverkehr). Während der Pandemie wurden die Verhandlungen unterbrochen, ab Mitte 2021 jedoch wieder aufgenommen und erfolgreich abgeschlossen. Der jetzige Branchentarifvertrag gilt für eigene Flughafentöchter oder Fremdfirmen, die mit den entsprechenden Dienstleistungen beauftragt werden. Es gibt im Geltungsbereich des Tarifvertrags eine Klausel, in der sogenannte „Selbstabfertiger“, also Airlines oder Airline-Töchter, ausgenommen sind, wenn deren Beschäftigte unter einen eigenen Tarifvertrag fallen. Das Ergebnis hat daher vorerst keinen Einfluss auf die laufenden Tarifauseinandersetzungen der Bodenbeschäftigten bei der Lufthansa, diese werden entsprechend separat verhandelt.