Bereits seit Mai befinden sich die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di und der Zeitungsverlegerverband BDZV in Tarifverhandlungen. Aber auch nach drei Runden gibt es keine Verhandlungsfortschritte. Die dju in ver.di fordert 12 Prozent mehr für Gehälter und Honorare sowie Regelungen zum Einsatz von Systemen generativer Künstlicher Intelligenz (KI). Die dritte Runde endete am 22. November wieder ohne Ergebnisse. Die Verlegerseite blieb ohne konkrete Angebote zu Tariferhöhungen. Zum Einsatz von KI lehnte der BDZV jede Form von Tarifregelungen ab.
„Nach erheblichem Reallohnverlust für Zeitungsjournalistinnen und -journalisten zeigt der BDZV weiterhin die kalte Schulter und verweigert eigene Verhandlungsbeiträge zu einer angemessenen Einkommensentwicklung“, erklärte ver.di-Verhandlungsführer Matthias von Fintel.
Der Verlegerverband habe keine Vision, wie Journalist*innen noch für den anspruchsvollen und für die Gesellschaft so wichtigen Zeitungs-Job noch zu gewinnen sein sollen, so der Redakteur und stellvertretende Vorsitzdende der dju. „Er verhält sich in Tarifverhandlungen losgelöst von unseren Problemen in den Redaktionen.“
Nicht nachvollziehbar sei auch, sich „dem aktuell drängenden Thema Einsatz von KI zu verweigern“, erklärte Matthias von Fintel. „Aus dem Journalismus ist KI nicht mehr wegzudenken“. ver.di fordert klare Regelungen zum KI-Einsatz, die zur stärkeren Autonomie der Zeitungsjournalist*innen beim Einsatz der Instrumente, mehr Mitbestimmung beim KI-Einsatz und Beteiligung an den zu erwartenden Effizienzerlösen führen sollen.
Die Verleger lehnen ebenfalls eine Beteiligung der Beschäftigten an den erwarteten Effizienzgewinnen ab“, erklärte ver.di-Verhandlungsführer Matthias von Fintel. Dem entgegen werden vom BDZV Gegenforderungen aufgestellt. Demnach sollte es nach Berufsjahresstufen zustehende Einkommensschritte nur noch dann geben, wenn Redakteurinnen und Redakteure eine thematisch vorgegebene, aber ansonsten vollkommen eigenverantwortlich zu organisierende Weiterbildung vorweisen können. Weder dafür nötige Freistellungen, Bezahlung der Weiterbildung oder anderweitige Mithilfe des Verlages sind vorgesehen. In Folge würden die Beschäftigten auf Einstiegsgehältern stecken bleiben. Außerdem sollen Vorbeschäftigungszeiten nur noch aus Zeitungsberufsjahren angerechnet werden. Erfahrungen aus anderen Medien wie Rundfunk, Agenturen oder Zeitschriftenverlage sollen nur ausnahmsweise anerkannt werden.
„Mit seinen personalpolitischen und beruflichen Vorstellungen zum Journalismus bewegt sich der BDZV meilenweit hinter den Erfordernissen der aktuellen Medienlandschaft. So baut der BDZV die Attraktivität des Berufs als Zeitungsredakteurin/Zeitungsredakteur noch weiter ab“, kritisierte von Fintel nach der ergebnislosen dritten Runde. Der vierte Verhandlungstermin ist für den 18. Dezember in Düsseldorf vorgesehen.
Rückblick
Der Verhandlungsauftakt fand am 27. Mai 2024 statt. „Nach mehreren für Zeitungsjournalistinnen und -journalisten nachteiligen Tarifabschlüssen muss der eingetretene Reallohnverlust ausgeglichen werden. Mit 12 Prozent könnte der Anschluss an die allgemeine Tarifentwicklung wieder hergestellt werden“, erklärte von Fintel zur ersten Runde. Weitere drängende Themen in Redaktionen seien die immens gestiegene Arbeitsbelastung nach stetigem Personalabbau und die Sorgen um die journalistische Zukunft, wenn KI intransparent Einzug hält in die Publikationen. „KI-Systeme bieten einige Vorteile für die journalistische Arbeit, aber nur wenn die Kolleginnen und Kollegen auch mitentscheiden können, wo die Grenzen für maschinell generierte Zeitungsinhalte zu setzen sind.“
Der BDZV hatte Gegenforderungen zu Veränderungen an der Berufsjahresstaffel und im Freien-Tarifvertrag angekündigt, diese aber noch nicht konkretisiert. Außerdem will der BDZV eine Einigung auf Tariferhöhungen von einer langen Laufzeit des Abschlusses abhängig machen.
Für die zweite Tarifverhandlungsrunde am 25. Juli hatten die Verhandler*innen des Zeitungsverlegerverbandes BDZV der dju in ver.di ein Angebot zu Tariferhöhungen angekündigt. Doch gehalten haben sie das Versprechen nicht. Konkrete Zahlen zur Tariferhöhung blieb der BDZV schuldig. Stattdessen stellen die Verleger Gegenforderungen zum Abbau der Gehaltsstruktur und der Urheberechtsregelungen auf.