9. Juli 2019 | In Stuttgart-Weilimdorf einigten sich am 8. Juli die Verhandlungskommissionen von ver.di und Arbeitgebern in vierter Runde auf eine Tarifvereinbarung zu neuen Löhnen und Gehältern im baden-württembergischen Einzelhandel. Die Tarifparteien folgten dabei den Abschlussgrößen, wie sie bereits in Nordrhein-Westfalen vereinbart worden waren.
Einzelhandel Baden-Württemberg:
- Alle Lohn- und Gehaltsgruppen, die derzeit bis zu 2.579 Euro (G II, 6. Berufsjahr) betragen, werden ab 1. Juni 2019 um 3 Prozent erhöht.
- Alle darüber liegenden Lohn- und Gehaltsgruppen werden ab 1. Juni 2019 um 77,50 Euro erhöht.
- Ab 1. April 2020 erhalten alle Entgeltgruppen weitere 1,8 Prozent mehr.
- Überproportionale Erhöhungen gibt es für die Auszubildenden: Je nach Ausbildungsjahr gibt es für die Azubis 2019 zwischen 45 Euro und 55 Euro mehr und 2020 eine weitere Erhöhung zwischen 50 Euro und 60 Euro.
- Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten bis 31. März 2021.
- ver.di konnte die Arbeitgeber erneut nicht dazu bewegen, sich gemeinsam für die Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge einzusetzen. DDie Tarifparteien vereinbarten eine Erklärungsfrist bis zum 19. Juli.
Einzelhandel Nordrhein-Westfalen:
Eine Woche zuvor einigte sich ver.di in Düsseldorf mit dem Handelsverband NRW auf einen Tarifabschluss für die 487.000 sozialversicherungspflichtig und 205.000 geringfügig Beschäftigten im Einzelhandel.
- Danach steigen die Löhne und Gehälter für die Beschäftigten, die bis zur Gehaltsgruppe der Verkäuferin im letzten Berufsjahr (2.579 Euro in Vollzeit) eingruppiert sind, ab dem 1. Juli 2019 um 3 Prozent.
- Für alle Beschäftigten in höheren Entgeltgruppen gibt es einen Festbetrag in Höhe von 77,50 Euro.
- Ab dem 1. Mai 2020 erhalten alle Beschäftigten des Einzelhandels weitere 1,8 Prozent mehr.
- Die Ausbildungsvergütungen werden überproportional zwischen 45 Euro und 60 Euro zum Beginn des Ausbildungsjahres 2019 und zwischen 50 Euro und 80 Euro zu Beginn des Ausbildungsjahres 2020 erhöht.
- Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 24 Monate.